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Zoll News: Einfuhr von 10.000 unsicheren Gittertapes verhindert

glittertapes

Samstag, den 1. Juni 2019


Bei der Kontrolle einer Kuriersendung aus China stellten Bedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main 10.000 sogenannte Gittertapes fest. Es handelt sich dabei um spezielle Pflaster, welche in der Kinesiologie verwendet und auch zur Lösung von Blockaden auf die Haut aufgeklebt werden. Die Sendung war für eine Firma in Deutschland bestimmt.

Die Beamten hatten Zweifel in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes, da notwendige Kennzeichnungen, sowohl auf den Produkten selbst als auch auf den Verpackungen fehlten. Außerdem stellte sich heraus, dass auf der Verpackung unrechtmäßig eine Firma als verantwortlich für diese Produkte genannt wurde. Aufgrund dieser Kennzeichnungsmängel erklärte die durch den Zoll informierte zuständige Marktüberwachungsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt gegenüber dem Zoll die Pflaster als nicht einfuhrfähig.

"Der Verbraucher muss sich auf die Angaben auf dem Produkt beziehungsweise der Verpackung verlassen können. Angaben, wie zum Beispiel der Name und die Kontaktdaten eines Produktverantwortlichen oder Warnhinweise, sind notwendig, um die Konsumenten zu schützen. Diese Pflaster könnten zum Beispiel die Haut reizen, wenn sie zu lange draufbleiben", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.


Foto: Sichergestellte Gittertapes / Quelle Zoll