MAGDEBURG/STENDAL. Bezugnehmend auf grausame Tierhaltungszustände in den Kuhställen der Geven-Rabelink GbR im Tangerhütter Ortsteil Demker im Landkreis Stendal, die vom Verein Soko Tierschutz glaubhaft öffentlich gemacht wurden, äußert sich Dorothea Frederking (Foto), agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die Bilder aus dem Kuhstall in Demker zerreißen einem das Herz. Wenn Kälber und Kühe auf grausame Weise vom Kotschieber erfasst werden, dann kann man nur schlussfolgern: Es muss endlich Schluss sein mit Tierleid, Tierausbeutung und Tiermisshandlung. Ich kenne diverse Kuhställe in der Altmark und weiß, dass es anders gehen kann. Wenn eine Veterinärbehörde bei solchen Zuständen wie in Demker keine Mängel feststellt, dann hat sie versagt. Neben dem Tierhalter muss sich die Veterinärbehörde im Landkreis Stendal erklären.“
„Die Bilder sind erschreckend und die Haltungsbedingungen in der Demkeraner Anlage völlig inakzeptabel. Das vom Verein Soko Tierschutz recherchierte Material zeigt unzumutbare Zustände in dem Tierhaltungsbetrieb. Wer so mit Tieren umgeht, dem muss Tierhaltung untersagt werden.“
„Schon 2015 wiesen wir Grünen aus Anlass mehrerer dramatischer Tierhaltungs-Zustände in Sachsen-Anhalt im Landtag daraufhin, dass das System der Tierschutzkontrollen grundlegend verändert werden muss. Die Ursachen für Versagen in den Behörden sind bekannt:
„Deshalb müssen die seit 2015 vom Landwirtschaftsministerium angewiesenen unangekündigten Kontrollen auch wirksam durchgesetzt werden. Wir brauchen vollumfängliche und grundsätzlich unangekündigte Kontrollen, die den Tierschutz in der Praxis auch wirkungsvoll durchsetzen. Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern müssen stets umgehend überprüft werden, um bei dramatischer Tierquälerei sofort eingreifen zu können. Zur Finanzierung des erforderlichen Kontrollpersonals der Behörden sollten kostendeckende Gebühren erwogen werden.“
„Die Behörden müssen das Recherchematerial der Soku Tierschutz nutzen und umgehend Maßnahmen einleiten. Jedes Tier muss zeitnah genauestens auf seine Gesundheit überprüft werden. Geschwächte und verletzte Tiere müssen behandelt werden. Gefahrenquellen müssen beseitigt werden. Ein lückenlos dokumentierter, regelmäßiger tierärztlicher Kontrollvorgang muss etabliert werden. Darüber hinaus muss die Veterinärbehörde hart mit sich ins Gericht gehen und nach eigenen Fehlern fragen, um daraufhin das eigene Qualitätsmanagementsystems zum verlässlichen Schutz der Tiere verbessern zu können.“