Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht (Foto), und die Vorsitzende der Härtefallkommission des Landes Sachsen?Anhalt, Monika Schwenke, haben heute den Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission für das Jahr 2017 vorgestellt.
Das seit 2005 bestehende Gremium prüft Fälle, in denen hier lebende Ausländer, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht und die dadurch ausreisepflichtig sind, unter Härtegesichtspunkten der Verbleib in Deutschland ermöglicht werden kann. Dazu bringen die Mitglieder in die Kommission Anträge ein, die dort beraten werden. Wird durch die Kommission ein Härtefallersuchen beschlossen, kann der Innenminister dem Beschluss entsprechen und ein Aufenthaltsrecht für die betroffenen Personen anordnen.
Im Jahr 2017 wurden durch die Kommissionsmitglieder 18 Anträge gestellt, die insgesamt 53 Personen betrafen, davon zehn Familien mit insgesamt 25 minderjährigen Kindern. Hauptherkunftsländer der betroffenen Personen waren Albanien, das Kosovo und Mali (je 3) und Guinea-Bissau (2).
Die Hauptgründe für die Anrufung der Kommission im vergangenen Jahr waren der durch den langjährigen Aufenthalt erreichte hohe Grad der Integration sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte, zum Beispiel die gesundheitliche Situation. Bei den für Familien gestellten Anträgen war darüber hinaus insbesondere die Situation der in Deutschland geborenen oder in jungen Jahren eingereisten Kinder, die ihre prägenden Kindheits- und Jugendjahre in Deutschland verbrachten, zu berücksichtigen.
Im Jahr 2017 beriet die Härtefallkommission in zehn Sitzungen über insgesamt 25 Anträge abschließend.
Bei elf Anträgen beschloss die Kommission ein Härtefallersuchen, da sie dringende humanitäre oder persönliche Gründe feststellte, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen. Innenminister Stahlknecht entsprach allen Ersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an. Von den Anordnungen waren 44 Personen begünstigt, davon neun Familien mit 27 minderjährigen Kindern. Hauptherkunftsländer der von den Anordnungen begünstigten Personen waren Albanien und das Kosovo.
Minister Stahlknecht: „Keine rechtliche Regelung kann für alle Lebenslagen Vorsorge treffen – so auch nicht das Ausländerrecht. Damit dies nicht zu humanitären Härten führt, brauchen wir eine Institution wie die Härtefallkommission. Die durch die Mitglieder eingebrachten Anträge sind die letzte Möglichkeit, eine unzumutbare Härte für Flüchtlinge abzuwenden. Für die Erfüllung dieser Aufgabe bin ich den Mitgliedern sehr dankbar. Die Tatsache, dass ich auch im Jahr 2017 wieder allen Härtefallersuchen folgen und die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen auf der Grundlage des § 23a Aufenthaltsgesetz anordnen konnte, zeugt von der großen Sach- und Fachkompetenz der Kommission.“
Die Kommissionsvorsitzende, Frau Monika Schwenke, machte deutlich, dass „durch die ausführliche Diskussion der Anträge in den Sitzungen alle Aspekte und Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden und in die Entscheidungsfindung einfließen können. Da es immer um menschliche Schicksale geht, ist es das vorrangige Ziel der Kommission ? auch bei teilweise unterschiedlichen Auffassungen zu den dargelegten Härtefallkriterien ? eine unter Berücksichtigung des Einzelfalles angemessene Entscheidung zu treffen.“