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Heute im Bundesrat: Seuchenprävention - Schonzeit für Wildschweine wird aufgehoben

Plenarsitzung des Bundesrates am 02. März 2018

Um das Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland zu verhindern, wird die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben. Der Bundesrat stimmte am 2. März 2018 einer entsprechenden Regierungsverordnung unter der Bedingung einiger Änderungen zu, die die praktische Anwendung verbessern sollen. Setzt die Bundesregierung diese Änderungen um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden. Sie soll am Tag darauf in Kraft treten.



Übertragung durch Wildschweine verhindern

Wildschweine können Überträger des Erregers sein. Die für Menschen ungefährliche Erkrankung verläuft bei Haus- und Wildschweinen fast immer tödlich. Einen Impfstoff gibt es nicht. Derzeit ist die Seuche vor allem im Baltikum, der Tschechischen Republik, Rumänien und Polen verbreitet.



Ganzjähriger Abschuss erlaubt

Durch die milden Winter und das umfangreiche Nahrungsangebot ist der Bestand an Wildschweinen in Deutschland erheblich angewachsen. Um das Ansteckungsrisiko zu vermindern, muss die Population ausgedünnt werden, betont die Bundesregierung. Daher soll künftig die Jagd auf Wildschweine ganzjährig möglich sein. Außerdem enthält die Verordnung weitere Hygiene- und Untersuchungsmaßnahmen und Vorgaben für Jäger, Tierhalter und Behörden, die der Seuchenprävention dienen.



Bundesrat betont Ausnahmecharakter

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf den Ausnahmecharakter der geplanten Maßnahmen hin. Die Verordnung sei der besonderen Gefährlichkeit des Erregers geschuldet. Aus Tier- und Artenschutzgründen müssten erhebliche Reduzierungen von Wildtierbeständen aber auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Die Entschließung leitet der Bundesrat nun der Bundesregierung zu.