Ab heute ist die Gesellschaft für Zwischenlagerung im Bundesbesitz
Nach der Neuordnung der Zuständigkeiten für die Endlagerung
hochradioaktiver Abfälle organisiert Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks (Foto) auch den Betrieb von atomaren Zwischenlagern neu. Diese bisher
von den Atomkonzernen wahrgenommene Aufgabe fällt ab sofort in die
Verantwortung des Bundes. Die zu diesem Zweck im März 2017 gegründete
Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) ist am 1. August 2017 zu 100
Prozent in den Besitz des Bundes übergegangen. Die Übernahme der BGZ ist
ohne Zahlung eines Kaufpreises erfolgt.
Zum Geschäftsfeld der BGZ gehören ab heute die zentralen Zwischenlager in
Gorleben und Ahaus. Anfang 2019 fallen auch die 12 dezentralen
Zwischenlager an den AKW-Standorten in die Zuständigkeit der BGZ. Anfang
2020 wird sie zudem auch die Verantwortung für die 12 Lager mit schwach-
und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der
Atomkraftwerke übernehmen.
Hendricks: „Die BGZ als bundeseigene Zwischenlagergesellschaft wird als
kompetenter Akteur dafür Sorge tragen, dass die strahlenden
Hinterlassenschaften des Atomzeitalters bis zum Zeitpunkt ihrer
Endlagerung sicher aufbewahrt werden. Besonders wichtig ist mir dabei auch
eine Beschäftigungsgarantie für die 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
an den Standorten in Gorleben und Ahaus und für 70 Beschäftigte der
Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) am Standort Essen, die wir in
die BGZ übernehmen.“
Die BGZ war bereits am 1. März 2017 in Abstimmung mit dem
Bundesumweltministerium von der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS),
einem Gemeinschaftsunternehmen der Atomkonzerne, gegründet worden. Der
Bund hat nun sämtliche Anteile an der BGZ übernommen – einschließlich
der kerntechnischen Einrichtungen an den Standorten in Ahaus und Gorleben.
Als alleiniger Gesellschafter der BGZ wird die Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch das Bundesumweltministerium. Die Leitung der BGZ wird ab
sofort wahrgenommen durch den technischen Geschäftsführer Wilhelm Graf
und den kaufmännischen Geschäftsführer Lars Köbler.
Mit dem im Juni 2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuordnung der
Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ wurde neu geregelt, wer
für die Stilllegung und für den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für
die Entsorgung der radioaktiven Abfälle verantwortlich ist: Die Betreiber
der Atomkraftwerke sind nach dem Gesetz für die gesamte Abwicklung und
Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und die fachgerechte
Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und
Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung fällt hingegen zukünftig in
die Verantwortung des Bundes.
Die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung wurden dem Bund
von den Betreibern in einem öffentlich rechtlichen Fonds zur Verfügung
gestellt. Zum 1. Juli 2017 wurden rund 24,1 Milliarden Euro in den Fonds
eingezahlt. Der Fonds wird die bislang von den Betreibern getragenen
Kosten für die Zwischen- und Endlagerung übernehmen.