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Von 1,2 Millionen Pkw in Sachsen-Anhalt sind 121 400 Pkw im Landkreis Harz zugelassen

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt - 02.08.2017


Zum 1. Januar 2017 waren in Sachsen-Anhalt 1,2 Millionen Personenkraftwagen zum Verkehr zugelassen. 

Wie das Statistische Landesamt heute mitteilte, gab es die meisten Fahrzeuge im Landkreis Harz mit rund 121 400 Pkw, die wenigsten in Dessau-Roßlau mit knapp 42 000 Pkw.(1)

Bezogen auf die jeweilige Zahl der Einwohner zeigt sich im Kreisvergleich der Pkw-Dichte ein anderes Bild. Durchschnittlich waren am 1. Januar 2017 in Sachsen-Anhalt 537 Pkw je 1 000 Einwohner gemeldet. Das Land liegt damit etwas unter dem Bundesdurchschnitt von 564 Pkw je 1 000 Einwohnern. Dass die Pkw-Dichte auf dem Land i. d. R. höher ist als in Stadtgebieten belegen auch die veröffentlichten Zahlen. Innerhalb Sachsen-Anhalts ist die Pkw-Dichte im Landkreis Börde mit 603 sowie im Saalekreis mit 600 Pkw je 1 000 Einwohner am höchsten. Am geringsten ist sie in Halle (Saale) mit 399 sowie in der Landeshauptstadt Magdeburg mit 469 Pkw je 1 000 Einwohnern.

In Abhängigkeit von den territorialen Gegebenheiten, aber auch von Vorlieben der Halter und aus anderen Gründen, werden unterschiedliche Fahrzeuge angeschafft. Fahrzeuge mit Allradantrieb sind in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und im Harz mit einem Anteil von 9,3 bzw. 8,6 Prozent aller jeweils im Landkreis zugelassenen Personenkraftwagen weitaus häufiger anzutreffen als in Magdeburg und Halle (Saale) mit einem Anteil von jeweils 5,9 Prozent. Den höchsten Anteil an offenen Pkw, gemessen am jeweiligen Gesamtbestand an Personenkraftwagen, gibt es mit jeweils 2,1 Prozent in den Städten Dessau-Roßlau und Magdeburg. Am niedrigsten ist der Anteil mit 1,4 bzw. 1,5 Prozent im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal.

 

1 Diese und alle folgenden Angaben gehen aus den Ergebnissen der Bestandsstatistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hervor.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) - Statistiken, Fahrzeugzulassungen (FZ), Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Zulassungsbezirken FZ 1, 1. Januar 2016 und 1. Januar 2017