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Haar

Gesundheit-News: Haarausfall bei Chemotherapie - Kaum zu verhindern, doch zeitlich begrenzt

28. Dezember 2019

Häufige Nebenwirkung bei Krebsbehandlung

(ams). Bei einigen Krebsbehandlungen gehört er zu den unerwünschten Nebenwirkungen: der Haarausfall. Meist beginnt er zwei bis vier Wochen nach Beginn einer Chemotherapie. Manchmal wird das Haar nur etwas lichter, manchmal fällt es jedoch vollständig aus. Das macht vielen Patientinnen und Patienten zu schaffen. Sie fühlen sich nicht mehr vollwertig. Außerdem können dann auch andere Menschen sehen, dass sie an Krebs erkrankt sind.

"Ob und wie die Haare ausfallen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Der Art des Medikaments, der Dosierung, aber auch von der persönlichen Veranlagung", sagt Anja Debrodt, Ärztin im AOK-Bundesverband. Vor allem die bei Chemotherapien häufig eingesetzten Zytostatika schädigen die Haarwurzeln. Zytostatika sollen die Teilung schnell wachsender Krebszellen verhindern, tun dies aber auch bei anderen schnell wachsenden Zellen, wie sie zum Beispiel in Haarwurzeln zu finden sind. Betroffen sind vor allem Kopfhaare, da sich die Zellen dort besonders schnell teilen. Wimpern, Augenbrauen und die übrige Körperbehaarung wachsen langsamer und fallen daher meist weniger oder später aus. In der Regel wachsen die Haare nach Beendigung der Therapie wieder nach, wenn die Zytostatika im Körper abgebaut sind. Die Haare können dann vorübergehend etwas heller oder dunkler sein, manchmal auch lockiger.

Individuelle Lösungen sind gefragt

Welche Möglichkeiten es gibt, mit dem drohenden Haarausfall umzugehen, darüber sollte der behandelnde Arzt oder der Ärztin die Betroffenen aufklären. Gefragt sind individuelle Lösungen. Um den vorübergehend kahlen Kopf zu bedecken, eignen sich Tücher oder Mützen. Eine weitere Möglichkeit sind Perücken aus Kunst- oder Echthaar, denn für viele Erkrankte ist es wichtig, dass Außenstehende die Krankheit nicht sofort erkennen. Der Preis einer Perücke richtet sich nach Qualität und Haarlänge und bewegt sich zwischen einigen hundert bis einigen tausend Euro. Echthaarperücken sind dabei teurer als Kunsthaarexemplare. Wer sich für eine Perücke entscheidet, kann sich von der Ärztin oder dem Arzt, der die Chemotherapie verabreicht, ein Rezept dafür ausstellen lassen. Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann die Kosten für den Haarersatz. Versicherte müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung übernehmen. Im Regelfall ersetzt die Krankenkasse eine Kunsthaarperücke, die Kosten für eine Echthaarperücke werden nur in Ausnahmefällen übernommen, etwa bei einer Allergie. Vor Anfertigung der Perücke sollten sich Patienten und Patientinnen zunächst einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und mit diesem bei der Krankenkasse nachfragen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Bei Männern dürfen  die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen die Versorgung mit einer Perücke bezahlen. Da Haare und Kopfhaut durch die Krebstherapie oft besonders empfindlich sind, ist die richtige Körperpflege sehr wichtig. Am besten geeignet ist lauwarmes Wasser und mildes Shampoo. Draußen sollte der Kopf immer durch Sonnencreme oder eine Mütze geschützt werden. Vor allem im Winter ist eine Kopfbedeckung wichtig, um den Wärmeverlust über die Kopfhaut zu mindern.

Bisher keine wirksame Therapie

Eine wirksame Therapie gegen den Haarausfall wurde bisher nicht gefunden. Seit einigen Jahren wird der Einsatz von Kühlhauben für die Kopfhaut (Scalp cooling) untersucht. Die Kühlung soll dazu führen, dass bedingt durch die Engstellung der Gefäße, eine geringere Menge des Zytostatikums an die Haarwurzeln gelangt. Diskutiert wird, dass es dadurch zu Hautmetastasen an der Kopfhaut kommen könnte. In Studien konnte der Verlust des Haares teilweise reduziert werden. Insgesamt reicht die Studienlage aber nicht aus, um eine Empfehlung für diese unterstützende Therapie zu geben. Aus diesem Grund zahlen die Krankenkassen dieses Verfahren, das bis zu 2.000 Euro kosten kann, in der Regel nicht. Der Nutzen von bestimmten Shampoos und Kurspülungen ist ebenfalls nicht belegt. Auch diese müssen vom Patienten und Patientinnen daher selbst gezahlt werden.

 

Text / Foto: AOK-Bundesverband