Berlin. Die Apotheker begrüßen die Absicht des
Gesetzgebers, die Impfquote zu erhöhen und die Bevölkerung in Deutschland
besser gegen Masern zu schützen. Zugleich fordern sie die Impfstoffhersteller
auf, der absehbaren Nachfrage durch ein erweitertes Produktangebot gerecht zu
werden. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates zum Masernschutzgesetz wird
zum 1. März 2020 darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, dass Apotheken
Grippeimpfungen im Rahmen von regionalen Modellprojekten anbieten und
Wiederholungsrezepte von Ärzten einlösen können, die zu mehrmaligen Abgaben
eines Arzneimittels an Patienten berechtigen.
„Wir wollen dazu beitragen, dass mehr Menschen
in Deutschland gegen Grippe geimpft werden. Apotheken sind niedrigschwellige
Anlaufstellen für Millionen Menschen, die kompetente Gesundheitsberatung vor
Ort suchen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände: „Was in Amerika oder Frankreich möglich ist, kann
auch hierzulande funktionieren. Regionale Modellprojekte sind der richtige Weg,
um auszuprobieren, ob und wie das Ziel erreicht werden kann, über Apotheken
noch mehr Menschen mit der Impfung zu erreichen.“ Schmidt weiter: „Klar ist
auch, dass das fachlich gut vorbereitet sein muss. Die Apotheker sind sich
ihrer Verantwortung und etwaiger Risiken durchaus bewusst.“ Laut Deutschem
Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) ließen sich 2018 nur 184 pro 1.000 Versicherte
gegen Grippe impfen. Für 70 Millionen gesetzlich Versicherte wurden demnach nur
13,4 Millionen Impfdosen (2018) verbraucht.
Zur Umsetzung des Wiederholungsrezeptes bedarf
es weiterer Vereinbarungen. So müssen sich die Apotheker und Krankenkassen im
sog. Rahmenvertrag über das Prozedere der Abrechnung solcher Verordnungen durch
Apotheken verständigen. Künftig soll ein Arzt eine Verschreibung ausstellen
dürfen, mit der ein Arzneimittel sukzessive bis zu viermal abgegeben werden
kann. Die Verordnungen sind besonders zu kennzeichnen. Sie dürfen bis zu einem
Jahr nach Ausstellungsdatum zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durch
Apotheken beliefert werden. Insbesondere chronisch kranke Patienten, die gut
auf ein Arzneimittel eingestellt sind, können dadurch Zeit und Aufwand sparen.
Text / Foto: ABDA – Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände e. V.