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07 NEWS MDHEUTE

Jugendamt sucht engagierte Magdeburger für ehrenamtliche Vormundschaften.

Informationsveranstaltung am 25. April im Roncalli-Haus

Das Jugendamt sucht engagierte Magdeburgerinnen und Magdeburger, die eine Vormundschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling übernehmen möchten. Als ehrenamtlicher Vormund ist man unter anderem persönlicher Ansprechpartner und trifft Entscheidungen zur Unterbringung, ärztlichen Versorgung und beruflichen Integration. Interessenten lädt das Jugendamt zu einer Informationsveranstaltung am 25. April ein. Beginn ist um 18.00 Uhr im Roncalli-Haus.
 
Unter den Menschen, die nach Deutschland kommen und Schutz oder eine bessere Lebensperspektive suchen, sind viele Minderjährige. Etliche kommen ohne erwachsene Familienangehörige hierher und benötigen deshalb jemanden, der die elterliche Sorge für sie ausübt. Seit Herbst 2015 sind über 130 unbegleitete Minderjährige nach Magdeburg gekommen, fast ausschließlich Jungen zwischen 15 und 17 Jahren. Die meisten stammen aus Krisenherden in Afghanistan, Syrien und Eritrea. Aber auch aus anderen Ländern machen sich Jugendliche, z.B. nach dem Verlust eines oder beider Elternteile, allein auf den Weg oder werden von den Familien geschickt.
 
Aufgaben eines ehrenamtlichen Vormundes

Für diese Menschen werden ehrenamtliche Vormünder gesucht, die Verantwortung übernehmen und die elterliche Sorge ausüben. Sie übernehmen die rechtliche Vertretung für den jungen Menschen, sind sein persönlicher Ansprechpartner, beraten und begleiten in vielen Alltagsfragen und treffen als Sorgeberechtigter in seinem Interesse Entscheidungen. Dazu gehören unter anderem Fragen zu Unterbringung, Asyl, ärztlicher Versorgung, Schule und beruflicher Integration. Ehrenamtliche Vormünder arbeiten mit verschiedenen Partnern wie Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen und dem Jugendamt zusammen und stimmen sich in ihrem Engagement ab. Die jungen Menschen wohnen nicht beim Vormund, sondern sind entweder bei Verwandten oder in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht.
 
Voraussetzungen für eine Vormundschaft

Grundsätzlich kann sich jeder als Vormund engagieren. Es gibt keine formale  Mindestqualifikation, da die Vormundschaft ehrenamtlich geführt wird. Wichtig ist jedoch, dass man ein offenes Ohr für die Interessen minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge hat und sich mit Augenmaß für sie engagiert. Auch ein Interesse für andere Kulturen ist hilfreich, weil man Ansprechpartner und Bezugsperson für einen jungen Menschen aus einem anderen Kulturkreis ist. Oft ist es erforderlich, kulturelle Unterschiede zu vermitteln. Der Respekt, den man vor der eigenen Kultur erwartet, sollte auch dem anderen entgegengebracht werden. Ehrenamtliche Vormünder beschreiben gerade diesen Teil ihres Engagements als persönlich bereichernd. Sprachkenntnisse wären von Vorteil, sind aber nicht zwingend erforderlich.
 
Rahmenbedingungen

Vormünder erhalten vom Jugendamt eine entsprechende Vorbereitung Auch während der Vormundschaft werden sie umfassend beraten und können sich bei Fragen jederzeit an das Jugendamt oder den Refugium e.V. wenden. Darüber hinaus gibt es einen intensiven Austausch unter den Vormündern. Dies ist insbesondere bei schwierigen Entscheidungen wichtig.
 
Rechtlich sind Vormünder unabhängig, niemand ist ihnen weisungsberechtigt. Sie müssen jedoch dem Familiengericht, das sie bestellt, jährlich über die Lebenssituation des jungen Menschen, den Sie vertreten, berichten.
 
Die Vormundschaft ist ein Ehrenamt, wobei der Aufwand vom Familiengericht ersetzt wird. Dafür wird eine Pauschale von jährlich 399 Euro gezahlt – bei höherem Aufwand im Einzelfall auch mehr. Der Zeitaufwand für eine Vormundschaft hängt sehr stark davon ab, wie viel Unterstützung der junge Mensch braucht. Die zeitliche Länge einer Vormundschaft hängt vom Alter des jungen Menschen ab. Sie endet grundsätzlich erst mit seiner Volljährigkeit. Da die meisten unbegleiteten Flüchtlinge zwischen 15 und 17 Jahre sind, kann man von ein bis drei Jahren ausgehen. Interessenten können diesbezüglich auch Wünsche äußern.
 
Bestellung zum ehrenamtlichen Vormund

Ehrenamtliche Vormünder werden auf Vorschlag des Jugendamtes vom Familiengericht bestellt. Interessenten können das Team Vormundschaften des Jugendamtes (Tel. 03 91/5 40 38 35, E-Mail vormundschaft@jga.magdeburg.de) für weitere Informationen kontaktieren oder einen individuellen Gesprächstermin vereinbaren.