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Magdeburg / ST: Daten und Empfehlungen: Evaluierung zum Kinderförderungsgesetz vorgelegt

Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat dem Kabinett gestern den Evaluierungsbericht zum Kinderförderungsgesetz (KiFöG) vorgestellt. 

Er enthält auf mehr als 370 Seiten Statistiken und Analysen rund um die Kindertagesbetreuung und gibt Empfehlungen, unter anderem zur künftigen Gestaltung der Finanzierung. „Wir haben hier einen sehr wertvollen Fundus an Daten“, so Grimm-Benne. Die Untersuchung empfehle u.a. eine Veränderung bei der Finanzierungsregelung, aber keinen Systemwechsel. So sollten auch weiterhin Land, Landkreise/kreisfreie Städte, Gemeinden und Eltern die Kosten gemeinsam tragen. Der Bericht wird jetzt dem Landtag übermittelt.

Die Evaluierung geht auf den Auftrag des Landtags zurück, die Finanzierungsregelungen der KiFöG-Novelle von 2013 zu untersuchen. Geklärt werden sollte darüber hinaus zum Bespiel auch, inwieweit die Änderungen von 2013 zu Kostensteigerungen geführt haben. Grimm-Benne fasst zusammen: „Kinderbetreuung ist teurer geworden. Aber das ist nur in begrenztem Umfang auf neue Festlegungen im Gesetz zurückzuführen. Vielmehr hat die Zahl der betreuten Kinder zugenommen, die Betreuungsumfänge sind heute höher und nicht zuletzt sind die Gehälter der pädagogischen Fachkräfte in den letzten Jahren deutlich gestiegen.“

Erhoben wurden auch Daten zu Einrichtungsgrößen und zu Öffnungszeiten: Die Durchschnitts-KiTa hat Platz für 91 Kinder und ist 11 Stunden pro Tag geöffnet. Im Durchschnitt wurde ein Kind in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt 37 Stunden pro Woche (Nichtschulkinder: 42 Stunden pro Woche) betreut. Dabei weicht die vertraglich vereinbarte und die tatsächliche Betreuungszeit nur wenig voneinander ab. Das heißt, Eltern schätzen sehr genau ab, welchen Betreuungsumfang sie benötigen und schließen die Verträge entsprechend ab, sofern ihnen dies möglich ist. Denn nicht alle Kommunen bieten Verträge an, die stundengenau gewählt werden können.

Die Elternbeiträge sind im Zeitraum von 2012 bis 2016 gestiegen. Dennoch ist der Anteil, den die Eltern an den Gesamtkosten tragen, im Krippenbereich gesunken: von ca. 20 auf 17 Prozent. Für den Kindergartenbereich stiegen sie leicht an und liegen jetzt bei ca. 26 Prozent. Derzeit staffeln Gemeinden die Kostenbeiträge nicht nach Einkommen der Eltern. Durch die Evaluierung wird jedoch empfohlen, diese Möglichkeit explizit ins KiFöG aufzunehmen.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Evaluatorinnen eine veränderte Ausgestaltung der Finanzierungsregelungen des KiFöG im Wesentlichen nur an einer Stelle empfehlen: bei der Frage, wer den verbleibenden Fehlbedarf tragen soll. Diesen sollten nach Ansicht der Evaluatorinnen künftig die Landkreise und nicht mehr die Gemeinden tragen. An den Verhandlungen über Leistung, Qualität und Entgelt zwischen Jugendämtern und KiTa-Trägern indes sollte festgehalten werden, nicht zuletzt weil die Entgeltfinanzierung die angemessene Finanzierungsform für eine Leistung darstelle, für die ein Rechtsanspruch bestehe. Allerdings sollten die Gemeinden auch weiterhin angemessen und durchgängig stärker von Beginn an eingebunden werden. Anregt wird zudem, für die Anpassung der Pauschalen, mit denen sich das Land an der Finanzierung beteiligt, eine Dynamisierung einzubauen.

Grimm-Benne (Foto) sagte, mit dem ersten Teil der KiFöG-Novelle, der noch im September dem Kabinett vorgelegt werden solle, werde auf die gestiegenen Betreuungsumfänge reagiert. „Welche weiteren Schlüsse gezogen werden, muss politisch diskutiert werden.“ Die Studie biete einen Datenpool, „aber sie nimmt uns Entscheidungen nicht ab, zumal viele Ergebnisse interpretiert und eingeordnet werden müssen“. Wichtig sei ihr darum eine Debatte mit Fachleuten verschiedener Bereiche, die sich anschließen werde. Ein wichtiger Schritt dazu: am 11. September werden die Evaluatorinnen den Bericht im „Dialog Kita“ Vertretern aus Verbänden, Politik und Kommunen vorstellen.

Hintergrund:

Das Ministerium hatte laut Kinderförderungsgesetz (KiFöG) die Finanzregelungen im KiFöG bis Ende 2016 zu überprüfen und dem Landtag Bericht zu erstatten. Insbesondere sollten die Auswirkungen der Neuregelungen aus dem Jahr 2013 untersucht werden. 2013 war der Anspruch auf Kinderförderung für alle Kinder ab Geburt auf einen Ganztagesplatz von bis zu zehn Stunden angehoben worden.

Mit der Evaluierung waren das Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) und die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) beauftragt.

Wesentliche Gegenstände der Untersuchung waren ein Vergleich der gesetzlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen vor und nach der Novellierung des KiFöG (2013), die Untersuchung der Kosten und der Kostenentwicklung eines Kita-Platzes sowie eine Evaluierung der Finanzierungsregelungen im Kinderförderungsgesetz. Der empirische Teil enthält die Ergebnisse einer flächendeckenden Befragung aller 418 Träger von insg. 1774 Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt. In die Auswertung einbezogen werden konnten die Erhebungsbögen von 185 Trägern mit 658 Einrichtungen, so dass die Ergebnisse mit Blick auf die Gesamtheit der Kindertageseinrichtungen Sachsen-Anhalts hochrepräsentativ sind. Der Bericht enthält des Weiteren die Ergebnisse einer Analyse der tatsächlichen und vertraglichen Betreuungszeiten, die auf einer Stichprobenerhebung basiert.