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RZ Lueddemann

Novelle des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - Gute Vorlage mit weiterem Beratungsbedarf

In der heutigen Fraktionssitzung hat die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sich mit der von Bildungsminister Marco Tullner vorgelegten und demnächst im Kabinett zu beschließenden Novelle zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt befasst.

In der Gesetzesvorlage des Bildungsministers sind viele Änderungen enthalten, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind. Darunter sind ebenfalls Änderungen, die die bündnisgrüne Fraktion bereits in der letzten Legislaturperiode im Landtag vorgeschlagen hatte.

"Besonders gut finden wir die Umsetzung der Berufsorientierung an Gymnasien, den jahrgangsübergreifenden Unterricht in der Grundschule sowie die Möglichkeit zur Gründung von Grundschulverbünden und die Entbürokratisierung an den freien Schulen. Zudem unterstützen wir die Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014, wonach bei der Aufstellung der Schulentwicklungsplanung das Einvernehmen statt Benehmen der Gemeinden und Landkreise erfolgen soll. Ebenfalls positiv beurteilen wir die Ermöglichung von Seiten- sowie Quereinsteigerinnen und -einsteigern", kommentiert die Fraktionsvorsitzende Cornelia Lüddemann (Foto).

"Es sind aber sehr viele Punkte aus dem Koalitionsvertrag, die bislang in der Vorlage des Ministers noch keine Berücksichtigung fanden", sagt Lüddemann weiter. Genauer fordert die Fraktion:

1.  Die Einführung der Berufsorientierung an allen Schulformen.

2.  Die Einstellung von Ein-Fach-Lehrerinnen und Lehrern als Seiten- und Quereinsteigerinnen und -einsteiger.

3.  Den Verzicht auf den Förderschwerpunkt "Lernen".

4.  Die mittelfristige Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf Studiengänge für Primarstufe, Sekundarstufe I und II sowie ein flexibilisiertes Grundstudium.

5.  Die schrittweise Schaffung eines Primarstufenlehramts mit Vermittlung von digitalen, interkulturellen und Förderkompetenzen.

6.  Den Ausbau der Kooperation zwischen Grundschulen, Förderschule und Horten.
"Einen besonderen Beratungsbedarf sehen wir unter anderem bei zwei Punkten: Zum einen wird der Eindruck erweckt, dass das Elternwahlrecht für die Schülerinnen und Schüler mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zur Einschulung in die Regelschule aufgehoben werde. Zum anderen ist die Abschaffung von Schulschwänzen als Ordnungswidrigkeit im Schulgesetz noch zu prüfen", betont Lüddemann.

"Ich möchte hier noch vier Punkte nennen, die aus bündnisgrüner Sicht weiteren Verhandlungsgegenstand darstellen. Derzeit ist rechtlich keine Freistellungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die sich freiwillig gesellschaftlich engagieren. Dass die Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse bei Schülerbeförderung eine Eigenbeteiligung von 100,00 Euro leisten müssen, verletzt die Chancengleichheit bei der Schülerbeförderung dar. Außerdem ist die Verankerung von Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Schulgesetz des Landes uns ein wichtiges Anliegen, damit zum Beispiel die Opfer der sexuellen Gewalt durch dieses Gesetz geschützt werden und eine Diskussion über so genannte Drittelparität-Plus anzustoßen", fordert Lüddemann.

Bei Drittelparität-Plus geht es um die gleichberechtigte Teilnahme in der Schulkonferenz von Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrern sowie eine Mitwirkung der sonstigen Angestellten.