Magdeburg (MJ). Am 29. Januar 2018 wurde gegen 16:20 Uhr in der Jugendanstalt Raßnitz festgestellt, dass sich ein Gefangener des offenen Vollzuges während des Aufenthalts im Freien, aus einem nicht gesicherten Bereich des Offenen Vollzuges, über den Parkplatz der Jugendanstalt in Richtung Gemeinde Raßnitz entfernt hat. Eine unmittelbare Suche nach dem Gefangenen auch mit Kräften des Polizeireviers Saalekreis blieb zunächst erfolglos.
Gegen 20.00 Uhr wurde der entwichene Gefangene von Verwandten zur Jugendanstalt zurück gebracht.
Der betreffende Gefangene verbüßt eine Restersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagessätzen wegen Sachbeschädigung sowie eine Ordnungshaft von 4 Tagen wegen Verstoßes gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Sein Entlassungstermin ist derzeit für den 25. Februar 2018 notiert.