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Magdeburg / ST - AfD: Runderlass zum Abschuss von Wölfen durch die Polizei

Poggenburg: Grundsätzlich richtig, aber Schulungen für Polizisten notwendig

Heute tritt ein Runderlass des Innenministeriums in Kraft, wonach Polizisten
künftig in Notsituationen gegen Wölfe von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen
dürfen. André Poggenburg, Vorsitzender und Sprecher für Umwelt,
Landwirtschaft und Forsten der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt, hält diese
Maßnahme für grundsätzlich angebracht, fordert aber weitere Schritte. Die
AfD-Fraktion hat dazu bereits eine Kleine Anfrage eingereicht.

Poggenburg (Foto) sagte dazu heute im Landtag: „Der Runderlass des
Innenministeriums in Abstimmung mit dem Umweltministerium ist grundsätzlich
richtig. Natürlich muss es Polizisten erlaubt sein, Tiere zu töten, wenn
sich aus deren Verhalten eine konkrete Gefahrensituation für Leib und Leben
unserer Bürger entwickelt. Dies gilt selbstverständlich auch für den Wolf.
Allerdings brauchen unsere Polizisten dafür auch spezielle Schulungen zum
gezielten Abschuss eines Tieres. Diese müssen in Abstimmung mit den
Jagdbehörden erfolgen. Durch den Runderlass besteht nun erhöhte
Rechtssicherheit für unsere Polizeibeamten. Ihnen muss es möglich sein, ohne
Befürchtungen rechtlicher Grauzonen oder bürokratischer Gängelungen, Gefahr
durch ein Tier durch Abschuss abzuwenden – natürlich als letztes mögliches
Mittel. Ich fordere daher die zuständigen Ministerien auf, diesen Runderlass
entsprechend zu erweitern.“