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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Prozess gegen Taner Kiliç und die „Istanbul 10“

Zum Prozess gegen Taner Kiliç und die als „Istanbul 10“ bekannt gewordenen Menschenrechtsverteidiger erklärt die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler (Foto), heute (30.01.):

" Ich verfolge das Verfahren gegen Taner K?l?ç, den Vorstandsvorsitzenden der türkischen Sektion von Amnesty International und die in den Medien als „Istanbul 10“ bekannt gewordenen Menschenrechtsverteidiger, weiterhin mit großer Aufmerksamkeit und großer Sorge. Starke Nichtregierungsorganisationen und mutige, unabhängige Juristen sind für einen demokratisch verfassten Staat schlichtweg unabdingbar. Der Umgang mit ihrer Arbeit stellt einen Gradmesser für die Rechtstaatlichkeit und Freiheitlichkeit eines Gemeinwesens dar. 

Am 31.01.2018 wird der Prozess in Istanbul fortgesetzt und ich appelliere an die türkische Justiz, allen Angeklagten ein faires, transparentes und den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechendes Verfahren zu gewähren. Wenn sich die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe nicht belegen lassen, dann muss auch die Untersuchungshaft gegen Herrn K?l?ç unverzüglich aufgehoben und die Anklage gegen die Betroffenen fallengelassen werden.


Hintergrund:
Der Menschenrechtsaktivist Taner K?l?ç wurde am 06.06.2017 in Izmir festgenommen, am 09.06.2017 ordnete ein Gericht Untersuchungshaft gegen ihn an. Herr K?l?ç, dem die türkische Staatsanwaltschaft Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vorwirft, befindet sich weiterhin im Sakran-Gefängnis der Provinz Izmir in Haft. Sein Verfahren wurde am 26.10.2017 mit jenem gegen die „Istanbul 10“ zusammengeführt.

Die sogenannten „Istanbul 10“, zu denen auch  die Direktorin der türkischen Sektion von Amnesty International, Idil Eser und der deutsche Menschenrechtsaktivist Peter Steudtner gehören, wurden am 05.07.2017 auf der Insel Büyükada vor Istanbul festgenommen. Dort hatten die Festgenommenen an einem routinemäßigen Workshop für Menschenrechtsverteidiger teilgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung terroristischer Organisationen vor. Nachdem zunächst gegen alle Betroffenen Untersuchungshaft angeordnet wurde, entschied das Gericht am 25.10.2017, ihre Freilassung für die Dauer des Verfahrens, die im Falle von zwei Angeklagten an Auflagen geknüpft wurde. Die ausländischen Angeklagten Peter Steudtner und Ali Gharavi konnten die Türkei daraufhin verlassen.
Der Prozess gegen die elf Menschenrechtsverteidiger läuft weiter, ihnen drohen bis zu 15 Jahre Haft. Der nächste Prozesstermin findet am 31.01.2018 statt.