header-placeholder


image header
image
SAN News

Leistungen für Blinde und Gehörlose steigen ab Januar

Magdeburg, den 21. Dezember 2018


Magdeburg. Blinde und gehörlose Menschen in Sachsen-Anhalt erhalten ab Januar 2019 höhere Leistungen. Das Blindengeld erhöht sich auf 360 Euro, das Gehörlosengeld auf 52 Euro. Gleichzeitig erhalten blinde Menschen in Einrichtungen wieder Blindengeld in Höhe von 50 Prozent des Blindengeldes und damit 230 Euro. Das hat der Landtag kurz vor Weihnachten beschlossen.

„Ich bin sehr froh“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne. „dass damit endlich eine Verbesserung beim Blinden- und Gehörlosengeld gelingt.“ Das Geld helfe,  Blinden und Sehbehinderten, die Folgen ihrer Beeinträchtigung abzumildern.

Aus technischen und organisatorischen Gründen sei die Auszahlung der erhöhten Leistungen pünktlich zum 01. Januar jedoch nicht möglich. „Den Betroffenen entsteht dadurch aber kein Nachteil. Der Erhöhungsbetrag wird mit den nachfolgenden Zahlungen des Blinden- und Gehörlosengeldes nachgezahlt“, informierte die Ministerin.

Im Gesetz ist auch festgeschrieben, dass die Leistungen ab dem Jahr 2020 dynamisiert werden sollen. Sie werden dann jährlich zum 1. Juli um den von der Bundesregierung für die neuen Bundesländer ermittelten Rentenanpassungssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht.