Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen der Einführung einer Kostenzuordnungsmethode sollen die den verschiedenen Bereichen der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) zurechenbaren Kosten, unter anderem jene der Kontrollzentrale Maastricht (Maastricht Upper Area Control Centre/MUAC), transparent bestimmt und eindeutig dem jeweiligen Teil des Budgets zugeordnet werden. Die Umsetzung dieser Kostenzuordnungsmethode setze die Änderung der Maastricht Vereinbarung zwischen Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden auf der einen und Eurocontrol auf der anderen Seite vom 25. November 1986 voraus, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27524), mit dem die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes "für das Eingehen einer völkervertraglichen Bindung" geschaffen werden sollen.
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie für eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen europäischen Mautsysteme umsetzen. Um diese "Interoperabilitätsrichtlinie"
Die Richtlinie (EU) 2019/520 enthält Vorgaben für die technische Ausgestaltung und einzuhaltende Verfahren für elektronische Mautsysteme. Die Änderungen dieser Vorgaben sollen im Mautsystemgesetz und dem Bundesfernstraßenmautgesetz umgesetzt werden. Zudem sollen die rechtlichen Änderungen vorgenommen werden, die die Berechnung der Maut für den europäischen elektronischen Mautdienst (EEMD) durch die zuständigen Behörden des Bundes oder der Länder ermöglichen.
Der Mautdienst sei zum Zweck der Entbürokratisierung des grenzüberschreitenden Straßengütertransportes in Europa eingeführt worden, heißt es in dem Entwurf. Er solle die Entrichtung von Maut auf Grundlage eines einzigen Vertrages mit einem einzigen Anbieter von mautdienstbezogenen Leistungen, mit nur einem Fahrzeuggerät und über eine Abrechnung in der gesamten Europäischen Union ermöglichen. Die Nutzer der mautdienstbezogenen Leistungen sollen demnach mit einem Anbieter ihrer Wahl einen Vertrag abschließen können. Dabei ergänze der Mautdienst die nationalen Mautsysteme.
"Eine Mautpflicht für zusätzliche Fahrzeugarten, für die in Deutschland bislang keine Mautpflicht besteht, wie beispielsweise Pkw, wird durch dieses Gesetz nicht eingeführt", betont die Bundesregierung.
Berlin: (hib/FNO) Der Bund hat weiterhin ein wirtschafts- und gesundheitspolitisches Interesse an der CureVac AG, ein Verkauf der Bundesanteile ist derzeit nicht geplant. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (19/27337) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26753). Einzelne Faktoren, etwa die Bereitstellung von ausreichend Impfstoff für alle Bürger, seien nicht ausschlaggebend für eine mögliche Verkaufsentscheidung. Falls diese doch getroffen werden sollte, gebe es zwei Rahmenbedingungen. Zum einen müsse die Gesellschaftervereinbarung zwischen der KfW, der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG und Dietmar Hopp beachtet werden, zum anderen eine Vereinbarung zwischen den vorbörslichen Anteilseignern und den Banken, die den Börsengang begleitet haben.
Nach Angaben der Bundesregierung habe sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung abgestimmt, um eine Bewertung des Unternehmens vorzunehmen. Zudem seien externe Experten zur Beurteilung der Firmentechnologie herangezogen worden, Impfstoffentwickler seien nicht darunter gewesen. Bei einer vor dem Kauf von Unternehmensanteilen durchgeführten Due-Diligence-Prüfung ergaben sich keine Punkte, die gegen eine Beteiligung an CureVac gesprochen hätten. Mit dem zusätzlichen Eigenkapital habe das Unternehmen die Entwicklung der mRNA-Plattform gestärkt, sowie im speziellen die Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffkandidaten finanziert, heißt es in der Antwort weiter.
Berlin: (hib/FNO) Weitere Teile des umfassenden Investitionsabkommens mit China (CAI) sollen noch im März veröffentlicht werden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/27336) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26636). Nachdem der Text des Abkommens am 22. Januar 2021 auf Englisch veröffentlicht wurde, sollen nun die Marktzugangsangebote folgen. Einen Zeitplan für die Ratifizierung des Abkommens gebe es nicht. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass während des Ratifizierungsprozesses vor allem das Nachhaltigkeitskapitel große Aufmerksamkeit erfahren dürfte. Darin verpflichten sich beide Seiten unter anderem zur Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen. Die Mitgliedstaaten werden wahrscheinlich nicht zustimmen müssen, um das CAI in Kraft zu setzen, schreibt die Regierung.
Die Verhandlungen zu weiteren Investitionsschutzbestimmungen
Im CAI verpflichtet sich China zu neuen Marktöffnungen, etwa im Bereich der Elektroautos. Zudem wurde das bisherige Öffnungsniveau nun erstmals völkerrechtlich festgesetzt. Chinesische Staatsunternehmen dürfen europäische Marktteilnehmer nicht mehr diskriminieren. Dazu erhält die Europäische Union umfassende Informationsrechte, außerdem wurde ein Verfahren zur Streitbeilegung vereinbart.
Berlin: (hib/EIS) Die FDP thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/27408) das Verfahren zur Beantragung der "Bauernmilliarde". Die Liberalen wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Investitionen in der ersten Runde der Antragsstellung beantragt wurden. Mit der sogenannten "Bauernmilliarde" soll auf Antragsberechtigte in mehreren Fördertranchen eine Milliarde Euro verteilt werden, mit dem Ziel, die Landwirtschaft beim Transformationsprozess zu mehr Umwelt- und Naturschutz zu begleiten.
Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion interessiert sich einer Kleinen Anfrage (19/27387) für die Umsetzung und Folgen des sogenannten Insektenschutzgesetzes. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, inwiefern alternative bodenbewirtschaftende Maßnahmen zu glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, wie beispielsweise die mechanische Bodenbearbeitung und mechanische Verfahren zur Unkrautregulierung, die Artenvielfalt schützen.