header-placeholder


image header
image
plenum teaser sitzungsverlauf bild  1

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 16. März 2021

  1. Arbeitnehmer-Entsendung nach dem Brexit
    Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf
  2. Soziale Sicherheit nach dem Brexit
    Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf
  3. Ehemalige Bundeswehrsoldaten im Kampf gegen IS
    Auswärtiges/Antwort
  4. Völkerrechtlicher Status der Westsahara
    Auswärtiges/Antwort


01. Arbeitnehmer-Entsendung nach dem Brexit

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/27517) für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Großbritannien und Nordirland in Folge des Brexit vorgelegt. Er bezieht sich auf das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30. Dezember 2020 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.

Das Protokoll sieht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern sowie Selbständigen in den Beziehungen mit Großbritannien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens weiterhin anzuwenden. "Eine solche Fortdauer ist höchst sinnvoll und liegt vor dem Hintergrund der auch nach Austritt von Großbritannien aus der EU voraussichtlich umfangreichen und intensiven außenwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Großbritannien im Interesse hiesiger Unternehmen und ihrer in Großbritannien eingesetzten Arbeitnehmer", heißt es dazu im Gesetzentwurf. Das Gesetz schafft die juristischen Voraussetzungen dafür, dass diese Regeln weiter angewendet werden können.



02. Soziale Sicherheit nach dem Brexit

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/27518) für die Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (SozSichUKG) vorgelegt.

Der Entwurf war in Folge des Brexit nötig geworden: Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits mit seinem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit regelt die künftige Koordinierung der sozialen Sicherheit in den Bereichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (GBR). Die Regelungen sind nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der EU für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelten.

Mit dem Gesetz sollen die für das Protokoll zuständige deutsche Behörde, die deutschen Verbindungsstellen, die zuständigen deutschen Stellen für die Feststellung des anwendbaren Rechts sowie die deutschen Zugangsstellen für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch festgelegt werden. Die Zuständigkeiten sollen den bisherigen Zuständigkeiten entsprechen.



03. Ehemalige Bundeswehrsoldaten im Kampf gegen IS

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Deutsche Sicherheits- und Militärfirmen in Krisengebieten sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27149) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26737). Darin verweist die Bundesregierung auf eine Antwort aus dem Jahr 2019 (19/11947), nach der unter den nach Syrien oder in den Irak ausgereisten Personen aus Deutschland kein aktiver Bundeswehrsoldat gewesen sei. Es seien von deutschen Sicherheitsbehörden allerdings 59 Personen identifiziert worden, die in Deutschland Wehrdienst geleistet haben. Elf dieser Personen seien in die Region ausgereist, um dort an Kampfhandlungen gegen den "Islamischen Staat" (IS) teilzunehmen oder den dortigen Widerstand gegen den IS in sonstiger Weise zu unterstützen. Wie die Bundesregierung jetzt schreibt, liegen ihr hierzu keine weiteren oder neuen Erkenntnisse vor.



04. Völkerrechtlicher Status der Westsahara

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet das Westsahara betreffende Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung und das Hoheitsgebiet des Königreichs Marokko als unterschiedlichen völkerrechtlichen Regelungen unterliegende und daher getrennt zu betrachtende Hoheitsgebiete. Wie sie in der Antwort (19/27150) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25997) schreibt, sei der endgültige völkerrechtliche Status der Westsahara ungeklärt. "Die Bundesregierung unterstützt unverändert alle Bemühungen der Vereinten Nationen, auf der Basis der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats zu einer gerechten, praktikablen, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen Lösung des Konflikts zu gelangen."

Marokko sehe die Westsahara als Teil seines Staatsgebietes und betreibe diesbezüglich eine Subventionspolitik, die einerseits auf Sahraouis ziele und andererseits Investitionen und Zuzug von Marokkanern unterstütze. Der Bundesregierung sei weiterhin bekannt, dass sich seit 1976 eine erhebliche Anzahl marokkanischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in den Gebieten der Westsahara angesiedelt hat. Den Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge lebten derzeit knapp 600.000 Menschen in der Westsahara. Nach Medienberichten soll es sich hierbei größtenteils um Zuzügler aus Marokko sowie deren Nachkommen handeln, wie es in der Antwort heißt. Belastbare Zahlen über die genaue Zusammensetzung der Bevölkerung der Westsahara sowie über den Zu- und Wegzug einzelner Gruppen lägen der Bundesregierung jedoch nicht vor. "Die Frage nach dem Kreis der Wahlberechtigten innerhalb und außerhalb des Territoriums bei einem Referendum über den endgültigen Status der Westsahara gehört seit den 1970er Jahren zu den zentralen Fragen des Konfliktes, auf die alle Konfliktparteien seither mit verschiedenen Mitteln Einfluss zu nehmen versuchen."