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Manager und Fußballstars lassen sich kaum grundgesetzkonform unterscheiden.


Wolfgang Steiger: Steuerrechtliche Grundsätze nicht durch Populismus brechen 



Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. kritisiert die geplanten steuerrechtlichen Eingriffe zur Begrenzung von Vergütungen. "Grundgesetzkonform wird sich zwischen Gehältern von Managern, Profisportlern und Stardirigenten kaum unterscheiden lassen. Die Politik sollte deshalb genau bedenken, ob sie ein Gesetz verabschieden will, das etwa den deutschen Fußball in internationalen Wettbewerben deklassieren wird oder von Karlsruhe binnen kurzer Zeit wegen Grundgesetz-Verstoßes kassiert wird. Übrigens überweisen Stars aus Sport und Kunst sowie Vorstände mit Einkommensteuer, sogenannter Reichensteuer und Solidaritätszuschlag rund die Hälfte ihres Einkommens ans Finanzamt", unterstreicht Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.


Grundsätzlich wird der Gewinn besteuert, also Erlös minus Kosten. Die diskutierte steuerrechtliche Verschärfung wirft zudem die prinzipielle Rechtsfrage auf, ob und wie das Nettoprinzip im Steuerrecht zu halten ist. Künftig will man also hier gute von bösen Kosten scheiden. Die Politik bricht hierbei mit wesentlichen Grundsätzen unserer Wirtschaftsordnung. Es gehört auch zu den Prinzipien der unternehmerischen Freiheit, dass Eigentümer frei über mit ihren Mitarbeitern verhandelte Verträge und über ihr Eigentum verfügen können. "Bei Aktiengesellschaften sitzen hier immer Arbeitnehmer- bzw. Gewerkschaftsvertreter mit am Tisch und entscheiden mit. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgelegt, dies vom Aufsichtsrat in die Hauptversammlungen verlagern zu wollen. Warum ist dazu nach gut drei Jahren immer noch nichts vorgelegt? Etwa weil auch die Gewerkschaften lieber hinter verschlossenen Türen - wofür gute Argumente sprechen - Vertragsinhalte vereinbaren wollen? Warum ruft eigentlich der designierte SPD-Vorsitzende nicht einfach in den Gewerkschaftszentralen in Frankfurt, Hannover oder Berlin an und fordert auch dort mehr Augenmaß?", fragt Wolfgang Steiger ( Foto ) .


Der Wirtschaftsrat weist darauf hin, dass die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex unter Beteiligung von Wirtschaft und Gewerkschaften Regeln erarbeitet hat, die von der Politik anerkannt worden sind. Darin sind auch Rechte und Pflichten von Eigentümern und angestellten Führungskräften beschrieben. "Wir brauchen einen ethischen Kompass aller Beteiligten, der Führungspersönlichkeiten in Wirtschaft und Politik, in Vorständen und Aufsichtsgremien. Das kann man nur unterstreichen!", erklärt Wolfgang Steiger.