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Magdeburg / ST - Fraktion DIE LINKE: Der große KiFöG-Bluff

Magdeburg, 30. Oktober 2017 

In der Landtagssitzung am 26. Oktober hat die Landesregierung ihren 
heftig umkämpften Gesetzentwurf für eine Teilnovellierung des 
Kinderfördergesetzes (KiFöG) vorgelegt. Unter Beibehaltung der alten und 
inzwischen auch vom Landesrechnungshof als untauglich kritisierten 
Finanzierungsregelungen sollen lediglich kosmetische Korrekturen an der 
Höhe der Finanzzuweisungen an die Gemeinden vorgenommen und zumindest 
einige Forderungen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes erfüllt 
werden. Dazu erklärt die kinder-und familienpolitische Sprecherin der 
Fraktion, Monika Hohmann (Foto):

Nach der Vorlage des Regierungsentwurfs für eine Teilnovelle des 
Kinderfördergesetzes ist jetzt die Katze aus dem Sack. Die Ankündigungen 
der Landesregierung, den Gemeinden im Zuge dieser Teilnovelle weitere 35 
Millionen Euro zukommen zu lassen, um die Haushalte der Gemeinden zu 
entlasten und eine Senkung der Elternbeiträge zu ermöglichen, erweist 
sich als ein großer Bluff.

Denn mit der Erhöhung der Zuweisungen durch die Kindpauschalen in § 12 
des KiFöG um ca. 34 Millionen Euro und der höheren Ausfallentschädigung 
für die Mehrkinderregelung (zusätzlich 1 Million Euro) wurden 
gleichzeitig die für 2018 bereits beschlossenen Sonderzuweisungen an die 
Gemeinden in Höhe von 23 Millionen Euro weggelassen. Diese Millionen 
stammen aus dem von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten 
ehemaligen Betreuungsgeld und waren 2018 noch um ca. 2,5 Millionen Euro 
höher als 2017.

Unter dem Strich werden die Gemeinden im kommenden Jahr also tatsächlich 
lediglich 14,5 Millionen Euro mehr an Zuweisungen erhalten, als 2017. 
Davon sind 1 Million nur die Ausfallentschädigung für nicht erhoben 
Beitragsanteile bei mehreren Kindern und ca. 7,5 Millionen sind 
eingerechnet für die erwartete Tariferhöhung aus der Tarifrunde 2018. 
Den Gemeinden verbleibt also für eine Reduzierung ihrer Defizite in den 
Gemeindeshaushalten oder für Beitragssenkungen für die Eltern lediglich 
ein Spielraum im Umfang von ca. 6 Millionen Euro. Das sind bei ca. 
145.000 Kindern gerade einmal 3,35 Euro pro Kind im Monat oder 40 Euro 
im Jahr.

Zwischen den Zuweisungen für die beiden großen Bereiche gibt es dabei 
gravierende Verschiebungen. Während es für die größere Zahl der 
Kindergartenkinder einen deutlichen Aufschlag von etwa 23 Euro im Monat 
geben soll, werden die Platzpauschalen für die Krippenkinder, die durch 
das Betreuungsgeld aufgestockt waren, jetzt wieder zurückgefahren und 
liegen dadurch um fast 28 Euro im Monat niedriger, als 2017. Diese 
Erkenntnis wird in vielen Gemeinden für ein böses Erwachen sorgen, denn 
sie hatten nach den Ankündigungen der Landesregierung etwas anderes 
erwartet.

Die zusätzlichen Belastungen im Landeshaushalt betragen ebenfalls nicht 
die in der Gesetzesbegründung angegeben 30,5 Millionen Euro. Denn 
abzüglich der 23 Millionen Euro aus dem Betreuungsgeld 2018, das ja im 
Haushalt bereits verplant war und auch eingenommen wird, verbleibt es 
bei einem realen Aufwuchs von 7,5 Millionen Euro, was genau der 
erwarteten Kostensteigerung aus der Tarifanpassung der Vergütung der 
Beschäftigten entspricht. Dies ist nun wirklich keine große Leistung der 
Landesregierung für die angeblich in einem zähen Ringen aus allen 
Ressorts Geld eingesammelt werden musste. Bei der prall gefüllten Kasse 
des Finanzministers war die Erledigung dieser Hausaufgabe ohne 
besonderes Aufsehen und ohne die Solidaropfer der anderen Ministerien 
möglich.

Vergleichsberechnung: