Magdeburg, 30. Oktober 2017
In der Landtagssitzung am 26. Oktober hat die Landesregierung ihren
heftig umkämpften Gesetzentwurf für eine Teilnovellierung des
Kinderfördergesetzes (KiFöG) vorgelegt. Unter Beibehaltung der alten und
inzwischen auch vom Landesrechnungshof als untauglich kritisierten
Finanzierungsregelungen sollen lediglich kosmetische Korrekturen an der
Höhe der Finanzzuweisungen an die Gemeinden vorgenommen und zumindest
einige Forderungen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes erfüllt
werden. Dazu erklärt die kinder-und familienpolitische Sprecherin der
Fraktion, Monika Hohmann (Foto):
Nach der Vorlage des Regierungsentwurfs für eine Teilnovelle des
Kinderfördergesetzes ist jetzt die Katze aus dem Sack. Die Ankündigungen
der Landesregierung, den Gemeinden im Zuge dieser Teilnovelle weitere 35
Millionen Euro zukommen zu lassen, um die Haushalte der Gemeinden zu
entlasten und eine Senkung der Elternbeiträge zu ermöglichen, erweist
sich als ein großer Bluff.
Denn mit der Erhöhung der Zuweisungen durch die Kindpauschalen in § 12
des KiFöG um ca. 34 Millionen Euro und der höheren Ausfallentschädigung
für die Mehrkinderregelung (zusätzlich 1 Million Euro) wurden
gleichzeitig die für 2018 bereits beschlossenen Sonderzuweisungen an die
Gemeinden in Höhe von 23 Millionen Euro weggelassen. Diese Millionen
stammen aus dem von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten
ehemaligen Betreuungsgeld und waren 2018 noch um ca. 2,5 Millionen Euro
höher als 2017.
Unter dem Strich werden die Gemeinden im kommenden Jahr also tatsächlich
lediglich 14,5 Millionen Euro mehr an Zuweisungen erhalten, als 2017.
Davon sind 1 Million nur die Ausfallentschädigung für nicht erhoben
Beitragsanteile bei mehreren Kindern und ca. 7,5 Millionen sind
eingerechnet für die erwartete Tariferhöhung aus der Tarifrunde 2018.
Den Gemeinden verbleibt also für eine Reduzierung ihrer Defizite in den
Gemeindeshaushalten oder für Beitragssenkungen für die Eltern lediglich
ein Spielraum im Umfang von ca. 6 Millionen Euro. Das sind bei ca.
145.000 Kindern gerade einmal 3,35 Euro pro Kind im Monat oder 40 Euro
im Jahr.
Zwischen den Zuweisungen für die beiden großen Bereiche gibt es dabei
gravierende Verschiebungen. Während es für die größere Zahl der
Kindergartenkinder einen deutlichen Aufschlag von etwa 23 Euro im Monat
geben soll, werden die Platzpauschalen für die Krippenkinder, die durch
das Betreuungsgeld aufgestockt waren, jetzt wieder zurückgefahren und
liegen dadurch um fast 28 Euro im Monat niedriger, als 2017. Diese
Erkenntnis wird in vielen Gemeinden für ein böses Erwachen sorgen, denn
sie hatten nach den Ankündigungen der Landesregierung etwas anderes
erwartet.
Die zusätzlichen Belastungen im Landeshaushalt betragen ebenfalls nicht
die in der Gesetzesbegründung angegeben 30,5 Millionen Euro. Denn
abzüglich der 23 Millionen Euro aus dem Betreuungsgeld 2018, das ja im
Haushalt bereits verplant war und auch eingenommen wird, verbleibt es
bei einem realen Aufwuchs von 7,5 Millionen Euro, was genau der
erwarteten Kostensteigerung aus der Tarifanpassung der Vergütung der
Beschäftigten entspricht. Dies ist nun wirklich keine große Leistung der
Landesregierung für die angeblich in einem zähen Ringen aus allen
Ressorts Geld eingesammelt werden musste. Bei der prall gefüllten Kasse
des Finanzministers war die Erledigung dieser Hausaufgabe ohne
besonderes Aufsehen und ohne die Solidaropfer der anderen Ministerien
möglich.
Vergleichsberechnung: