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„Ehe für alle“ auch in Magdeburg / Termine für Trauungen und Partnerschaftsumwandlungen ab 1.10.2017

Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Damit sind ab diesem Tag Eheschließungen von Personen gleichen Geschlechts möglich; Lebenspartnerschaften werden nicht mehr begründet. Paare, die derzeit in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese beim Standesamt der Landeshauptstadt Magdeburg in eine Ehe umwandeln.

Eine Anmeldung einer Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ist erst ab 1. Oktober 2017 möglich. Aufgrund des Feiertags am 3.10.2017 und der Brückentagsregelung nimmt das Standesamt Magdeburg Anmeldungen ab 5. Oktober 2017 zu den gewohnten Öffnungszeiten entgegen. Diese sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags auch von 14.00 bis 17.30 Uhr.
 
Die Trautermine für 2017 und 2018 sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg auf den Seiten des Standesamtes veröffentlicht (http://www.magdeburg.de/index.php?object=tx%7c37.6876.1&ModID=9&FID=37.2704.1). Eine Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem Wunschtermin möglich.
 
Für Trauungen stehen das Standesamt Magdeburg (Hochzeitshaus) in der Humboldtstraße 11, die Lukasklause am Schleinufer 11 und der „Skyroom“ im Hundertwasserhaus im Breiten Weg 10 zur Verfügung.
 
Zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft besteht keine Pflicht. Die Umwandlung erfolgt im Standesamt am Wohnort und ist nur für bestehende Lebenspartnerschaften möglich. Die Höhe der Gebühren ist noch nicht bekannt gegeben worden. Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht rechtlich einer Eheschließung.
 
Für die Umwandlung sollten vorher Termine mit dem Standesamt vereinbart werden. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: die Lebenspartnerschaftsurkunde oder der Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister, der Personalausweis oder Reisepass sowie Nachweise des Wohnsitzes, der Staatsangehörigkeit und der Geschäftsfähigkeit. Beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner erklären vor der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit „miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen“. Auch die Bestimmung eins Ehenamens ist möglich. Ein bereits geführter Lebenspartnerschaftsname wird automatisch zum Ehenamen.
 
Die bestehenden Anmeldungen für eine Begründung der Lebenspartnerschaft werden ab 1. Oktober 2017 automatisch als Eheschließung durchgeführt und beurkundet. Hier ist die Prüfung der Voraussetzungen mit Ausgabe der Terminbestätigung bereits erfolgt.