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Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: Geflügelpest - weitere Lockerung der Stallpflicht.

Entscheidung liegt nun bei den Kreisen und kreisfreien Städten.

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt wird die Stallpflicht weiter gelockert. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat heute per Erlass die risikoorientierte Aufhebung des Aufstallungsgebotes angeordnet. Damit ist die landesweite Stallpflicht von Geflügel aufgehoben, es gilt aber weiterhin ein Aufstallungsgebot in Risiko- und Restriktionsgebieten. 

Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: "Wir hatten jetzt seit Anfang Januar keine Verdachtsfälle mehr in Hausgeflügelbeständen und seit 14 Tagen nur noch im Landkreis Börde und im Landkreis Mansfeld-Südharz Nachweise des hochpathogenen Geflügelpesterregers bei Wildvögeln. Da die Aufstallung eine starke Belastung für Wasser- und Rassegeflügelzüchter darstellt und schon sehr lange andauert, lockern wir jetzt die Stallpflicht weiter. Die Entscheidung, ob Geflügel eingesperrt bleibt oder nicht, liegt jetzt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten", so die Ministerin. Für Landkreise, in denen mindestens zwei Wochen lang keine neuen Fälle aufgetreten sind, gilt deshalb die Aufstallung auf ausgewiesene Risikogebiete zu beschränken.

Das Ministerium rät deshalb Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern, sich bei Fragen an die zuständigen lokalen Ämter zu wenden. Bereits in der vergangenen Woche war die Stallpflicht im Landkreis Harz komplett aufgehoben worden, im Salzlandkreis in Teilen. Dort gilt die Aufhebung nur für Bereiche außerhalb von Risikogebieten, also zum Beispiel außerhalb einer 10 km Zone um EU-Wildvogelrastgebiete.

Die Landwirtschaftsministerin bittet die Geflügelhalter weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit und appelliert daran, die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. "Das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpesterregers können wir nach wie vor nicht hundertprozentig ausschließen." Konkret sollten weiterhin folgende Maßnahmen für Geflügelhaltungen vorgesehen werden:

- Sicherung der Stallzugänge gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes
  Befahren,
- Nutzung betriebseigener Schutzkleidung von betriebsfremden Personen,
- Reinigung oder unschädliche Beseitigung von Schutzkleidung nach dem         Gebrauch,
- Vorhaltung von Händewasch- und Schuhdesinfektionseinrichtungen.

Alle Halterinnen und Halter von Geflügel im Land sind nach wie vor zur größten Sorgfalt bei der Hygiene aufgerufen. Dies gilt für kommerzielle und Hobby-Haltungen gleichermaßen.