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Amtsgericht Magdeburg: Schüsse auf Seniorenheim / Eierwürfe auf japanische Gaststudenten

Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht - Schüsse auf ein Magdeburger Seniorenheim und Eierwürfe auf japanische Gaststudenten führen zu einer mehrjährigen Jugendstrafe. 


Mit Urteilsverkündung ging gestern das Strafverfahren gegen zwei 1997 und 1998 geborene Angeklagte vor dem Jugendschöffengericht zu Ende, denen vorgeworfen wird, im Mai und Juni 2016 in 13 Fällen gemeinsam andere Personen mit Schüssen aus einer Luftdruckpistole vorsätzlich verletzt zu haben, wobei es in 11 Fällen beim Versuch geblieben sei.
 
Darüber hinaus wird beiden Angeklagten vorgeworfen, am Abend des 16. März 2016 gemeinschaftlich aus einem fahrenden Auto heraus Shampoo, Schmand und Eier auf Passanten geworfen und diese dadurch verletzt zu haben. Diese Taten hatten Aufsehen erregt, weil sich unter den Passanten mehrere Studenten einer Reisegruppe aus Japan befanden, die auf Einladung der Deutsch-Japanischen Gesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. für einen Studienaufenthalt in der Landeshauptstadt weilten und durch den Vorfall nicht unerheblich verunsichert wurden.
 
Nach Durchführung der Beweisaufnahme hat sich das Gericht von der Schuld der Angeklagten überzeugt und gegen beide wegen aller Taten – einem Angeklagten werden drei weitere Delikte (Diebstahl einer geringwertigen Sache sowie Beförderungserschleichung) vorgeworfen –  jeweils eine Jugendstrafe von zwei Jahren verhängt. Das Gericht konnte es nicht ausschließen, dass jugendtypische Straftaten vorliegen. Deshalb kam trotz des Alters der Angeklagten noch Jugendstrafrecht zur Anwendung. Das Gericht bejahte das Vorliegen von schädlichen Neigungen, so dass es eine Jugendstrafe verhängte. Zugunsten der Angeklagten konnte das Gericht berücksichtigen, dass sich beide Angeklagte geständig eingelassen und dadurch den betagten Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims den Gang zum Gericht erspart haben. Zugunsten der Angeklagten wertete das Gericht auch die in der Hauptverhandlung bekundete Entschuldigung.
 
Hervorzuheben ist, dass sich beide Angeklagte bei den Vertretern der Deutsch-Japanischen Gesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. für das Geschehene entschuldigt und betont haben, dass die Studenten als Opfer der Eierwürfe zufällig ausgesucht worden seien und ein fremdenfeindliches Motiv nicht bestanden habe. Es tue den Angeklagten leid, dass der Ruf des Landeshauptstadt und des Landes durch ihr Handeln Schaden genommen habe.
 
Zugleich wandten sich beide Angeklagte mit einer Erklärung an die Zuschauer im Saal und entschuldigten sich bei allen Opfern der Luftpistolenschüsse, insbesondere bei den Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims, die durch das Handeln hilflos einer großen Gefahr ausgesetzt gewesen waren.
 
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, so dass die Angeklagten mit ihren Verteidigern prüfen können, ob sie das Urteil annehmen wollen.