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malu dreyer

Gleichgeschlechtliche Ehe: Nun doch noch die Ehe für al­le?

Kurz vor dem Ende der Wahlperiode könnte sie wahr werden: Die Idee einer Ehe für alle. Der Bundestag befasst sich voraussichtlich am kommenden Freitag, dem 30. Juni 2017, in 2. und 3. Lesung mit einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates. Erhält er die erforderliche Mehrheit, dann kann der Bundesrat das Vorhaben noch vor der Bundestagswahl zum Abschluss bringen.

"Nichts ist mächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen ist", mit diesen Worten eröffnete 
Malu Dreyer ( Foto ) die Plenardebatte zu Tagesordnungspunkt 47 der 934. Sitzung am 12. Juni 2015: dem Gesetzentwurf für eine "Ehe für alle". Knapp zwei Jahre später scheint die Zeit nun tatsächlich gekommen zu sein. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am 28. Juni eine Beschlussempfehlung beschlossen, mit der er dem Plenum vorschlägt, den Gesetzentwurf des Bundesrates zu verabschieden.

Eine neue Dimension in der Ehe

Beschließt der Bundestag die Länderinitiative, ist damit zu rechnen, dass sich der Bundesrat in einer seiner nächsten Sitzungen abschließend mit dem Gesetzesbeschluss befasst. Seine Zustimmung ist nicht erforderlich, da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt. Damit das Gesetz in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann, müsste es der Bundespräsident noch unterzeichnen. Gleichgeschlechtliche Paare könnten dann wie heterosexuelle Paare die Ehe eingehen. Bislang haben sie nur die Möglichkeit, sich als Lebenspartner eintragen zu lassen.

Überraschender Kurswechsel

Dies hielt die Bundesregierung 2015 in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates noch für ausreichend. Dabei verwies sie auf zahlreiche rechtliche Anpassung, die sie zur Beseitigung der Schlechterstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften unternommen hatte. Zumindest bei der Bundeskanzlerin zeichnet sich nun aber eine Lockerung dieser geschlossenen Haltung ab. Bekannt wurde dies, als sie sich Anfang dieser Woche dafür aussprach, die Frage nach der Öffnung der Ehe zu einer Gewissensentscheidung zu erklären.

Vertagung über Vertagung

Dies brachte neuen Wind in ein bislang sehr streitiges und zähes Verfahren: Bereits am 25. September 2015 beschloss die Länderkammer, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Am 11. November 2015 übersandte die Bundesregierung die Vorlage an das Parlament. Danach stockte das Verfahren im Rechtsausschuss des Bundestages. Die Vorlage wurde mehrfach vertagt, gemeinsam mit entsprechenden Entwürfen der Fraktionen DIE LINKE und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Opposition beklagte Blockade und griff schließlich durch: Am 18. Februar 2016 gab es eine Plenardebatte in der Sache. Eine solche kann laut Geschäftsordnung des Bundestages erzwungen werden, wenn ein Gesetzentwurf in zehn Sitzungswochen nicht behandelt wird. Die Debatte verlief hitzig und kontrovers. Schon damals wurde die Forderung laut, die Abstimmung im Plenum freizugeben.

Am Ende eine Gewissensentscheidung

Dies könnte nun auch passieren: Kommt es am Freitag zur Abstimmung, dürften die Bundestagsabgeordneten ihrem Gewissen folgen. Der Fraktionszwang würde aufgehoben. Wie mächtig die Idee einer offenen Ehe tatsächlich ist, wird sich dann zeigen.

Bundesratspräsidentin Dreyer ist zuversichtlich: „Die Ehe für alle ist längst gesellschaftlicher Konsens. Wir sollten endlich dafür sorgen, dass es Menschen, die sich lieben, ermöglicht wird, füreinander mit allen rechtlichen Konsequenzen einzustehen.