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Finanzminister Schröder übergab heute STARK V-Förderbescheide

Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder übergab heute zwei
STARK V-Förderbescheide über insgesamt etwa 860.000 Euro an die Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land. Die Mittel fließen in den Um- und Ausbau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Wansleben am See und in ein neues Dach für die Grundschule im Ortsteil Erdeborn.

Das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr in Wansleben am See gehört zur Liste der Kulturdenkmale ein Sachsen-Anhalt. Die insgesamt 49 Mitglieder der Feuerwehr haben hier schon lange nicht mehr den nötigen Platz, um allen Anforderungen und Aufgaben gerecht werden zu können. Deshalb soll direkt am denkmalgeschützten Gebäude ein Anbau (Feuerwehrgerätehaus) errichtet werden. Der eingeschossige Anbau verfügt dann über Stellplätze für Einsatzfahrzeuge und einen Umkleidebereich sowie Schulungsräume. Hier sollen 642.240,81 Euro investiert werden.

Mit dem zweiten Förder-Scheck soll das Dach der Grundschule in Erdeborn inklusive des Daches der angrenzenden Turnhalle energetisch saniert werden. Auch dieses Gebäude gehört zur Liste der Kulturdenkmale. Die "Dachhaut" (Schindeln und Dachbahn) wird komplett erneuert, inklusive einer Dachentwässerung.  Dazu kommt die Erneuerung des Blitzschutzes. Hier in Erdeborn sollen insgesamt 218.118,19 Euro investiert werden.

Finanzminister André Schröder ( Foto ): "Die Sanierungen bei der Feuerwehr in Wansleben am See und der Grundschule in Erdeborn sind sehr gute  Beispiele für wichtige Investitionen in unseren Gemeinden, die wir auch dann umsetzen müssen, wenn das Geld knapper ist. Genau deshalb helfen Bund und Land hier großzügig."

Hintergrund:

Die Investitionsbank, die als Antrags- und Bewilligungsstelle fungiert, hat die Zuwendungsbescheide erlassen, die die Sanierungen mit insgesamt 860.359 Euro unterstützen.

Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen-Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.