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SAN Wirtschaft

Deutlicher Anstieg der Insolvenzverfahren im Februar 2021

Freitag, den 9. April 2021

Im Februar 2021 gingen bei den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt bisher 255 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. Wie das Statistische Landesamt anhand vorläufiger Meldungen mitteilt, waren das 120 Anträge mehr als im Vormonat. Der Anstieg wurde durch die sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner verursacht. In 240 Fällen wurde das Verfahren eröffnet und 15-mal mangels Masse abgewiesen. Es ergaben sich voraussichtliche Forderungen in Höhe von insgesamt rd. 15,9 Mill. EUR.

In Sachsen-Anhalt wurden 16 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen eingereicht. Die Hälfte dieser Verfahren wurde eröffnet. Die übrigen Verfahren wurden mangels Masse abgewiesen. Aus dem Bereich Reparatur von Kraftfahrzeugen gingen 3 Anträge bei den Amtsgerichten ein. Weitere 2 Anträge kamen aus dem Baugewerbe und 2 Anträge aus dem Gastgewerbe. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger lagen bei rd. 3,3 Mill. EUR und damit durchschnittlich bei rd. 206 500 EUR je Verfahren.

Unter den 239 sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern stellten im Februar insgesamt 187 Verbraucherinnen und Verbraucher einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, woraufhin 186 Verfahren eröffnet und einer mangels Masse abgewiesen wurden. Im Vergleich zum Vormonat waren das 93 Anträge mehr.

Insgesamt gingen 52 Anträge von ehemals selbstständig Tätigen bei den Amtsgerichten ein. Die Gerichte eröffneten 46 der Verfahren und 6 Verfahren wurden mangels Masse abgewiesen. Damit stieg die Anzahl der Anträge von ehemals selbstständig Tätigen gegenüber dem Vormonat um mehr als das Doppelte an. Insgesamt bezifferten die Amtsgerichte für die sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner eine voraussichtliche Forderungssumme von rd. 12,6 Mill. EUR.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der COVID-19-Pandemie wurde mit inhaltlichen Anpassungen mehrfach verlängert. Zuletzt wurde beschlossen, dass die Aussetzung der Insolvenzpflicht bis zum 30. April 2021 für Schuldnerinnen und Schuldner zu verlängern ist, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht.