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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr.., 19. März 2021

  1. Fortentwicklung der Strafprozessordnung
    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
  2. EU-Richtlinie zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte
    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
  3. Chatbots in der Bundesverwaltung
    Inneres und Heimat/Antwort
  4. Sicherheitslücke im Softwareprodukt SolarWinds Orion
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Fortentwicklung der Strafprozessordnung

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Strafverfahren sollen weiter an die sich ständig wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Diesem Ziel dient ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung (StPO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/27654). In erster Linie besteht dem Entwurf zufolge das Bedürfnis, das Recht des Ermittlungsverfahrens an verschiedenen Stellen zu modernisieren. So sollen einerseits Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse behoben werden.

Daneben seien in neu gestalteten Bereichen des Strafverfahrens punktuelle Änderungen erforderlich. Dies betreffe insbesondere das Recht der Vermögensabschöpfung und die Vorschriften zur Einführung der elektronischen Akte. Daneben soll es eine Reihe von Korrekturen in verschiedenen Bereichen der StPO, anderer Verfahrensordnungen, des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) sowie in sonstigen Gesetzen geben. Damit sollen aktuelle Entwicklungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgenommen werden sowie jene, die in den großen Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt wurden. So solle der Opferschutz hinsichtlich des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung ausgedehnt werden, heißt es im Entwurf weiter. Der Bundestag berät am 25. März 2021 in erster Lesung über den Entwurf.



02. EU-Richtlinie zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Das deutsche Vertragsrecht soll künftig auch Verbraucherverträge über digitale Inhalte erfassen. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen vorgelegt (19/27653). Daraus geht hervor, dass das deutsche Vertragsrecht bislang keine speziellen Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte enthält und daher an die EU-Richtlinie 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen angepasst werden muss. Die Umsetzung der Richtlinie erfordere insbesondere Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Eine Alternative zu der im Entwurf vorgesehenen Umsetzung der Richtlinie durch Änderung des BGB bestehe auf Grund der unionsrechtlichen Umsetzungspflicht nicht, schreibt die Regierung.

Zu den Folgen heißt es unter anderem, Unternehmer könnten sich durch die Änderungen im Gewährleistungsrecht, die Verlängerung der Dauer der Beweislastumkehr und die verlängerten Verjährungsfristen einer erhöhten Anzahl an Gewährleistungsfällen gegenübersehen. Der Bundestag berät am 25. März 2021 in erster Lesung über den Entwurf, zusammen mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (19/27424).



03. Chatbots in der Bundesverwaltung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Einsatz von Chatbots in der Bundesverwaltung ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27488) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26988). Danach startete die Maßnahme "Chatbot der Bundesverwaltung" Anfang 2019 und soll bis Mitte 2025 abgeschlossen sein. In dem Zeitraum werde der Chatbot-Basisdienst entwickelt, schreibt die Bundesregierung. Dabei handele es sich um ein "zentral bereitgestelltes Framework zum Betrieb themenspezifischer Chatbot-Lösungen". Dieser Basisdienst werde allen Behörden der obersten Bundesverwaltung zur Verfügung gestellt und könne entsprechend ihrer jeweiligen Chatbot-Themen und Anforderungen angepasst werden.

Ermöglicht werden soll der Antwort zufolge eine "innovative digitalisierte Bürger- und Unternehmenskommunikation, die gerade in Krisenzeiten weitere Kanäle erschließt, zukünftig für Gestaltungsspielraum in den Ministerien und Geschäftsbereichen sorgen kann und damit weitere Digitalisierungsgewinne realisiert". Die Chatbots sorgten im Hinblick auf die Informationsbereitstellung dafür, jederzeit eine Erreichbarkeit der Verwaltung zu gewährleisten sowie gleichzeitig in Lastsituationen und in Nebenzeiten die fehlenden personellen Ressourcen in den Behörden zu kompensieren. Dabei könnten sie zur automatischen Beantwortung von Fragen in den Kanälen Chat und Telefonie eingesetzt werden.

Der Einsatz von Chatbots ist laut Bundesregierung dort sinnvoll, wo viele Anfragen von Bürgern, Unternehmen und Organisationen zur Verwaltung und den Dienstleistungen entstehen beziehungsweise bei zahlreichen gleich gelagerten Anfragen. Mögliche Einsatzgebiete ergeben sich bei der Suche nach Verwaltungsleistungen oder Stellen-, Beschwerde- und Anfragemanagement sowie bei der Antragserfassung und der Beratung. Als virtuelle Assistenten sollten Chatbots somit künftig beispielsweise bei Antragstellungen und Terminvereinbarungen unterstützen und Auskünfte zu Bearbeitungsständen geben können. Sie könnten aber auch intern sinnvoll für entsprechende Anfragen, etwa im IT-Usersupport, eingesetzt werden. Ziel sei es, "große Anfrageaufkommen über Chatbots zu filtern und/oder Beschäftigte von Standardanfragen zu entlasten, so dass in der Sachbearbeitung mehr Kapazität für komplexe Anfragen geschaffen wird".



04. Sicherheitslücke im Softwareprodukt SolarWinds Orion

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung sind mit Stand vom 10. März dieses Jahres keine Schäden durch die Sicherheitslücke "Sunburst" im Softwareprodukt "SolarWinds Orion" in Deutschland bekannt. Dies geht aus ihrer Antwort (19/27487) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26560) zu dieser Problematik hervor. Danach ist das für das Netzwerkmanagement vorgesehene Softwareprodukt "SolarWinds Orion" der US-Firma SolarWinds von einer bewusst herbeigeführten Sicherheitslücke (Sunburst) betroffen, die im Rahmen eines Software-Updates an bis zu 18.000 Kunden dieses Produkts verteilt worden ist.

Der Bundesregierung liegen den Angaben zufolge keine Erkenntnisse darüber vor, dass andere Produkte der Firma SolarWinds ebenfalls bewusst herbeigeführte Sicherheitslücken enthalten würden oder hätten. Wie die Regierung ferner ausführt, wurde für die Sicherheitslücke in SolarWinds Orion Mitte Dezember 2020 ein sogenannter Patch bereitgestellt, der die Sunburst genannte Lücke schließt.