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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr.., 19. März 2021

  1. Fondsstandort Deutschland soll attraktiver werden
    Finanzen/Gesetzentwurf
  2. Umsetzung einer EU-Verbraucherschutzrichtlinie
    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
  3. Schutz von Gerichtsvollziehern vor Gewalt
    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
  4. Projekt zu Gendergerechtigkeit in Pakistan
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage


01. Fondsstandort Deutschland soll attraktiver werden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AB) Um den Fondsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Fondsstandortgesetzes vorgelegt (19/27631). Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben sollen damit steuerliche und aufsichtsrechtliche Maßnahmen gebündelt werden.

Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs ermöglichten dem Entwurf zufolge weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung der Aufsicht. So werden zahlreiche Schriftformerfordernisse abgeschafft, wodurch Anlegern Kosten erspart würden.

Die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltungsleistung von Investmentfonds wird auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt.

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen attraktiver werden, dafür wird mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 720 Euro pro Jahr angehoben. Für Arbeitnehmer von Startups wird in das Einkommensteuergesetz eine Regelung aufgenommen, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden.



02. Umsetzung einer EU-Verbraucherschutzrichtlinie

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Verschiedene Anpassungen des Bürgerlichen Gesetzbuches an eine EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (19/27655). Dabei geht es laut Vorlage um missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Klauselrichtlinie) sowie Anpassungen der Verbraucherrechterichtlinie im Hinblick auf Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Weitere wesentliche Änderungen, die mit diesem Gesetz umgesetzt werden sollen, betreffen die Einführung neuer Sanktionsvorschriften, die Einführung zusätzlicher Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen und die Einführung einer Informationspflicht bei Personalisierung des Preises aufgrund automatisierter Entscheidungsfindung. Der Bundestag berät am 26. März 2021 in erster Lesung über den Entwurf.



03. Schutz von Gerichtsvollziehern vor Gewalt

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Gerichtsvollzieher sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Die Bundesregierung hat deshalb nun den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz - GvSchuG) vorgelegt (19/27636). Hintergrund ist der Vorlage zufolge unter anderem, dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt von Schuldnern oder von dritten Personen körperlich angegriffen und erheblich - zum Teil sogar tödlich - verletzt wurden. Dabei habe sich gezeigt, dass zwar in vielen Fällen im Vorfeld der Vollstreckungshandlung polizeiliche Erkenntnisse über eine bestehende Gefahr vorgelegen haben, Gerichtsvollzieher hierüber jedoch nicht informiert waren.

Mit dem Gesetz soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es Gerichtsvollziehern ermöglicht, bei der Polizei Auskunft darüber einzuholen, ob nach polizeilicher Einschätzung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren an der Vollstreckungshandlung beteiligten Person besteht. Gegebenenfalls sollen sie um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen können. Zudem soll eine Grundlage dafür geschaffen werden, die es Gerichtsvollziehern ermöglicht, auch ohne vorheriges Auskunftsersuchen um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane nachzusuchen. Über die Überweisung des Entwurfs in den Rechtsausschuss stimmt der Bundestag am 25. März 2021 ohne Aussprache ab.



04. Projekt zu Gendergerechtigkeit in Pakistan

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Welche konkreten (Teil-)Projekte im Rahmen des Projekts "Stärkung der Gendergerechtigkeit und sozio-ökonomische Entwicklung mit Landfrauen in Punjab" in Pakistan durchgeführt wurden, will die AfD-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/27509) erfahren. Die Fragesteller erkundigen sich auch nach dem letzten Zwischenbericht für das Projekt, weiteren beteiligten Organisationen und zusätzlichen Finanzierungsquellen.