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Die Bundespolizei informiert anlässlich des Fußballspiels FC Hansa Rostock - 1.FC Magdeburg

Magdeburg/Rostock (ots) - Am Samstag, den 24. Februar 2018, findet in Rostock die Fußballbegegnung zwischen dem FC Hansa Rostock und dem 1. FC Magdeburg statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft reisen zahlreiche Magdeburger-Fans mit Reisezügen an.

In dem beabsichtigten Regelzugverkehr zwischen Magdeburg und Rostock wird aus Sicherheitsgründen den mit der Bahn reisenden Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen per Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei untersagt. Der Geltungsbereich umfasst sowohl die Bahnstrecken auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes von Magdeburg - Berlin - Rostock (Hin- und Rückfahrt) und Magdeburg - Wittenberge - Schwerin - Rostock (Hin- und Rückfahrt) sowie während des Umstieges auf den jeweiligen Bahnsteigen in den entsprechenden Bahnhöfen und Haltestellen.

Diese Allgemeinverfügung entfaltet ihre Gültigkeit vom 24. Februar 2018 05:00 Uhr bis 25. Februar 2018 00:35 Uhr.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht. Bei Zuwiderhandlungen oder Weigerungen kommt ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung und die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht.

Für den Fall der Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung droht gemäß § 3 Absatz 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro.

Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei den Bundespolizeidirektionen Pirna (Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna) Bad Bramstedt (Raaberg 6, 24576 Bad Bramstedt) und Berlin (Schnellerstraße 139A/140, 12439 Berlin) sowie bei den Bundespolizeiinspektionen Magdeburg (Kantstraße 4, 39104 Magdeburg) und Rostock (Kopernikusstraße 1b, 18057 Rostock) während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.