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Magdeburg / ST - Fall Oury Jalloh: Unabhängige Polizeibeschwerdestellen sind notwendig

Die Einstellung des Verfahrens zum Tod von Oury Jalloh war heute durch einen Selbstbefassungsantrag der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Thema im Rechtausschuss. "Der unaufgeklärte Tod Oury Jallohs bleibt eine schmerzhafte Narbe. Der Rechtsstaat ist hier in seiner Verantwortung gescheitert, aufzuklären, was in Zelle Nummer fünf des Dessauer Polizeireviers geschah. In Verantwortung vor unserem Rechtsstaat und auch vor Oury Jalloh müssen wir aber Vorsorge treffen, dass sich ein solcher Fall mangelnder Aufklärung nicht noch einmal wiederholt", erklärt Sebastian Striegel (Foto), rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

"Das Strafrecht griff im Fall Oury Jalloh zu kurz und scheiterte auch an den Lügen einiger Polizisten. Wir halten deshalb an der Grünen Forderung nach unabhängigen Instanzen zur Aufklärung von Sachverhalten, wie Tod im Polizeigewahrsam, fest. Unabhängige Polizeibeschwerdestellen sind notwendig", fordert Striegel.

Im Rechtsausschuss wurden heute Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad und die Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Halle, Heike Geyer, befragt. Die Staatsanwaltschaft Halle geht bei ihrer Verfahrenseinstellung davon aus, dass Oury Jalloh zum Zeitpunkt des Brandausbruchs noch gelebt haben muss. Aber es konnte weder ausgeschlossen werden, dass sich Jalloh selbst entzündet hat, noch, dass er von Dritten angezündet wurde. Aufgrund dieser Zweifel war das Verfahren einzustellen. "Damit wurde nach dem strafprozessualen Grundsatz ,in dubio pro reo', also wenn die Zweifel überwiegen, gehandelt. Diesen Grundsatz können und wollen wir nicht durchbrechen", sagt Striegel.

Er führt fort: "Der Generalstaatsanwalt berichtete umfassend und ausführlich. Es wurde eine Vielzahl von Fragen zum Verfahren geklärt. Ich bin sehr froh darüber, dass diese auch in öffentlicher Sitzung behandelt wurden. Es war ein wichtiges Signal, dass wir heute nicht hinter verschlossener Tür getagt haben."

"Der Landtag kann mit Einsicht in die Akten keinen eigenen Beitrag zur weiteren Aufklärung im Fall leisten", erklärt Striegel. "Nun sind die Anwältinnen der Angehörigen von Oury Jalloh am Zug. Sie haben inzwischen Akteneinsicht erhalten, um die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens begründen zu können."