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Finanzminister André Schröder überreicht STARK V-Fördermittelbescheid an die Stadt Aschersleben

Fast 1,5 Millionen Euro von Bund und Land für Neubau einer  Sporthalle an der Grundschule „Pfeilergraben“ in Aschersleben


Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder ( Foto ) hat heute einen  STARK V-Fördermittelbescheid an die Stadt Aschersleben überreicht. Das Geld soll für einen Ersatzneubau für die Schulsporthalle der Grundschule „Pfeilergraben“ verwendet werden. Die Förderung beträgt 1.485.071 Euro und wird aus Mitteln des Bundes und des Landes finanziert.

Die aus dem Jahre 1980 stammende Turnhalle der Grundschule Pfeilergraben ist marode und kann bereits seit drei Jahren nicht mehr genutzt werden. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass eine Sanierung der alten Halle nur mit großem Aufwand möglich wäre, auf Grund der geringen Größe aber auch danach die Nutzungsmöglichkeiten sowohl hinsichtlich der sportpädagogischen als auch der außerschulischen Nutzung stark eingeschränkt bliebe. Deshalb favorisiert die Stadt Aschersleben einen Ersatzneubau, der dann allen Anforderungen einer modernen Sportstätte erfüllen wird.

Finanzminister André Schröder: „Ich freue mich zu sehen, wie im Land die Sanierung unserer Schulen, Kindertages- und Sportstätten voran geht. Dabei helfen Bund und Land den Kommunen auch in finanziell nicht einfacher Lage großzügig, diese wichtigen Investitionen zu tätigen. Den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften wünsche ich viel Freude an der in Kürze entstehenden neuen Sportstätte.“

Hintergrund:

Die Investitionsbank, die als Antrags- und Bewilligungsstelle fungiert, hat den  Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.485.071 Euro erlassen.

Das Förderprogramm STARK V stellt finanzschwachen Kommunen Mittel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Der größte Teil der Fördermittel (90 Prozent) stammt vom Bund. Sachsen-Anhalt stellt den eigentlich von den Kommunen zu zahlenden Eigenanteil aus dem Landeshaushalt zur Verfügung (10 Prozent). Die geförderten Projekte werden somit vollständig aus dem Programm STARK V finanziert, die Kommunen müssen keinen Eigenanteil erbringen.