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Bildquelle Pusteflower9024 shutterstock.com

Auto-News: Blitzer-Panne auf der A3! Einmal geblitzt, zweimal zahlen? Zweifel an hessischer Bußgeldstelle


veröffentlicht am 5. Dezember 2024

Zweimal zahlen, obwohl man vermutlich nur einmal zu schnell gewesen sein kann? Wenn man den Schreiben des Regierungspräsidiums Kassel (Zentrale Bußgeldstelle für Hessen) vertrauen könnte, soll ein betroffener Autofahrer jetzt genau für eine solche Konstellation bestraft werden. 
Aber offensichtlich sind den Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung bei Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn A3 Fehler unterlaufen, die selbst für den Laien ersichtlich sind.

Zwei Verstöße zur gleichen Zeit
Im konkreten Fall werden einem Autofahrer gleich zwei Vorwürfe gemacht. Angeblich ist er am 26. August auf der Bundesautobahn A3 in Richtung Köln beim Autobahnkilometer 154,920 zu schnell unterwegs gewesen. Bei einem erlaubten Tempo von 100 km/h ? einmal mit einer Überschreitung um 17 km/h und dann auch noch um 29 km/h. In beiden Fällen soll die Verkehrsordnungswidrigkeit um 8:30 Uhr stattgefunden haben. „Zumindest einer der beiden Vorwürfe dürfte unbegründet sein“, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Zwei Vorwürfe, unterschiedliche Konsequenzen
Der offensichtliche „Behördenirrtum“ hätte für den betroffenen Autofahrer gemäß den Regelstrafen im gültigen Bußgeldkatalog unterschiedliche Folgen. „Für die Tempoüberschreitung um 17 km/h außerorts werden in der Regel 60 Euro Bußgeld fällig“, so Rechtsanwalt Louven, „bei 29 km/h zu viel käme neben dem Bußgeld von 150 Euro noch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg dazu.“

Fristen beachten
Verkehrsrechtsexperte Louven rät: „Betroffene Fahrer sollten sich deshalb in solchen Fällen anwaltlichen Rat suchen, weil die Aussichten, zumindest bei einem der Verfahren erfolgreich vorzugehen, Erfolg versprechend sind.“ Gegen einen Bußgeldbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Sollte ein Verfahren eingestellt werden, passiert dies in der Regel ohne Angabe von Gründen – wo genau der Fehler lag, wird der Betroffene also nicht von der Bußgeldstelle erfahren. „Naheliegend ist, dass womöglich noch mehr Fahrer von den vermeintlich fehlerhaften Messergebnissen oder jedenfalls den nicht richtigen Zuordnungen betroffen sind“, so der Anwalt.

Typische Mängel im Bußgeldverfahren
  • Der Faktor Mensch: Messbeamte unterliegen beim Blitzen ? also beim Betrieb der Messgeräte ? strengen Vorschriften. Pflichtvoraussetzung ist ein gültiger Schulungsnachweis für das Gerät. Sie müssen außerdem entsprechend der Bedienungsanleitung darauf achten, dass das Messgerät geeicht und richtig positioniert ist.
  • Äußere Einflüsse: Frühling, Sommer, Herbst und Winter sind die größten Probleme der Deutschen Bahn. Das gilt aber auch für das Blitzen. Starker Regen, Nebel, Schnee oder Lichtreflexionen der Sonne können die Messergebnisse verfälschen.
  • Mangelhafte Wartung und Verschleiß: Um Rotlichtverstöße zu ahnden, werden oft sogenannte Induktionsschleifen in der Fahrbahn verbaut. Aufgrund der starken Beanspruchung der Fahrbahn, unter anderem durch Lastkraftwagen, kann es hier zu Beschädigungen der Sensoren kommen.
  • Richtiger Abstand: Auch das Ahnden von Abstandsverstößen ist vor Fehlern nicht gefeit. Erfolgt die Messung dabei durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug mittels der ProViDa-Technik, muss in diesem Fall der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug konstant gehalten werden. Hier zeigt die Praxis: Das ist nicht immer der Fall.
  • Schlechtes Foto: Wer geblitzt wird und ein unscharfes Messfoto zugesendet bekommt, auf dem der Fahrer oder das Nummernschild nicht eindeutig zu erkennen sind, sollte die Vorwürfe ebenfalls überprüfen lassen.

Vorwürfe über Geblitzt.de prüfen lassen
Eine juristische Prüfung des Bußgeldbescheids lohnt sich in vielen Fällen und geht inzwischen sogar ganz einfach online. Um die Hilfe bequem von zu Hause aus in Anspruch zu nehmen, laden vermeintliche Verkehrssünder ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen nach einer kurzen Registrierung im Portal Geblitzt.de hoch. Partneranwälte beginnen daraufhin mit der Prüfung. Bestehen Erfolgsaussichten auf Reduzierung der Strafe oder sogar auf die Einstellung des Verfahrens, erteilt der Betroffene ein Mandat. Rechtsschutzversicherungen tragen dabei die Kosten des vollständigen Leistungsspektrums der Kanzlei. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung. Mittlerweile hat Geblitzt.de bereits fast 500.000 Verfahren betreut. Rund 12 Prozent davon wurden eingestellt, während sich bei weiteren 35 Prozent eine Strafminderung ergab.

 

Text / Foto: Borgmeier Public Relations / shutterstock.com