Bundesbehörde betreibt Stimmungsmache gegen Oldtimer
Schätzungen und Annahmen statt empirisch belegbarer Zahlen
Aussagen zum H-Kennzeichen sind „alternative Fakten“
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rügt Aussagen des Bundesrechnungshofs, dem Fiskus entgingen durch Autos mit H-Kennzeichen erhebliche Einnahmen aus Kfz-Steuer in Höhe von jährlich 170 Millionen Euro. Grund sei die zunehmende Nutzung von Fahrzeugen mit H-Zulassung im Alltagsgebrauch, so die Behörde. Auf Nachfrage des AvD hatte der Bundesrechnungshof angegeben, den angesetzten Betrag vom Bundesfinanzministerium genannt bekommen zu haben. Dieser basiere auf einer „qualifizierte Schätzung“ der Generalzolldirektion. Derartige Schätzungen sind zwar im steuerlichen Bereich verbreitet, werden aber vor allem von den Finanzverwaltungen als Notbehelf zur individuellen Steuerveranlagung eingesetzt. Für grundsätzliche Aussagen eine fiskale Abweichung betreffend erscheinen sie hingegen höchst ungeeignet, da auch die qualifizierteste Schätzung stets mit erheblicher Ungenauigkeit behaftet ist.
Des Weiteren hatte der Bundesrechnungshof gegenüber dem AvD eingeräumt, über keine trennscharfe Definition zu verfügen, bis wann eine Nutzung noch dem Erhalt eines technischen Kulturguts dient und ab wann es sich um eine Alltagsnutzung handelt. Hinzu kommt, dass die Nutzung weder von Fahrzeugen mit noch ohne H-Kennzeichen behördlich erfasst wird. Eine qualifizierte quantitative Bewertung unterschiedlicher Nutzungsarten ist somit allein schon wegen des Fehlens einer validen Datenbasis nicht möglich.
Nach Auffassung des AvD ist es nicht hinnehmbar, dass eine Bundesbehörde mit Schätzungen und Annahmen operiert und sich mit derartigen „alternativen Fakten“ an einer von bestimmten politischen Kreisen initiierten Stimmungsmache gegen das Auto im Allgemeinen und gegen Oldtimer im Speziellen beteiligt.
AvD Generalsekretär Lutz Leif Linden: „Mit derart unsauberen
Methoden diskreditiert der Bundesrechnungshof nicht nur die eigene
Glaubwürdigkeit, sondern beschädigt das Ansehen von Bundesbehörden insgesamt.
Als Steuerzahler erwarte ich von staatlichen Behörden, dass sie ihre Aussagen
auf Basis empirisch erhobenen Zahlenmaterials tätigen und das Kaffeesatzlesen den Mystikern überlassen.“
AvD – Die Mobilitätsexperten seit fast 125 Jahren
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland
bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Am 11.
Juli 1926 veranstaltete der AvD auf der AVUS in Berlin den 1. Großen Preis von
Deutschland, für dessen Austragung er bis heute über 75-mal als sportlicher
Ausrichter verantwortlich war. Seit der Saison 2021 setzt der AvD im Opel
e-Rally Cup mit dem AvD Young Talent Team ein eigenes Wettbewerbsauto ein. In
den Jahren 2021 und 2022 fungierte der AvD zudem als sportlicher Ausrichter und
Sportorganisator der DTM. Seit dem Frühjahr 2023 unterstützt der AvD als
Partner die Austragung der Nürburgring Langstrecken Serie (NLS). Mit seiner
breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich
einer eigenen 24/7-Notrufzentrale, weltweitem Auto- und Reiseschutz,
Fahrertrainings sowie attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität
seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied
des Automobilweltverbandes FIA (Fédération Internationale de l’Automobile)
betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich, wie
individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund
ums Auto.
Text / Foto: Automobilclub von Deutschland e.V.