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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der
Bundestag hat eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag 571 Abgeordnete für die
Neuerungen, 80 dagegen, 38 enthielten sich. Neben der Ampel-Koalition, die 416
Mandate hat, hatte zuvor auch die Union schon ihre Zustimmung angekündigt, die
AfD wollte dagegen stimmen und die Linke sich enthalten.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow
(Linke) will aber entgegen der Parteilinie im Bundesrat zustimmen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte in der Debatte gesagt,
die Politik müsse vorgehen wie Mediziner. "Hat sich der medizinische
Befund verändert, dann müssen auch die therapeutischen Maßnahmen entsprechend
angepasst werden", so Lauterbach.
Die Änderung sieht ab dem 15. März 2022
eine Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor.
Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen auch Zahnärzte,
Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus
verabreichen dürfen, sofern sie entsprechend geschult sind. Für in der
Coronakrise besonders belastete Krankenhäuser ist erneut ein finanzieller
Ausgleich vorgesehen.
Das neue Infektionsschutzgesetz enthält
jetzt auch eine Präzisierung der künftig ausgeschlossenen und weiterhin
möglichen Schutzvorkehrungen der Länder nach Paragraf 28a IfSG. Demnach sind
nun nur noch allgemeine Ausgangsbeschränkungen, Reiseverbote und die
Untersagung von Übernachtungsangeboten ausgeschlossen. Möglich ist aber,
gastronomische Einrichtungen oder Freizeit- und Kultureinrichtungen wie etwa
Diskotheken und Clubs zu schließen sowie Messen und Kongresse zu untersagen.
Zum Auslaufen der Feststellung der "Epidemischen Lage von nationaler
Tragweite" hatte die Ampel schon vor der offiziellen Koalitionsbildung im
November eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die den
Ländern nicht weit genug ging.
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