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Bundesrat wirbt für aktive Teilnahme an Konferenz zur Zukunft Europas

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.10.2021

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 8. Oktober 2021 erneut zur Konferenz zur Zukunft Europa Stellung genommen. Er rief dazu auf, dass sich alle Akteure - insbesondere die Bürgerinnen und Bürger - aktiv in die EU-Zukunftskonferenz einbringen und hierfür die zur Verfügung stehende mehrsprachige digitale Plattform nutzen.

Projekt europäischer Bürgerbeteiligung

Die Konferenz dient der europäischen Bürgerbeteiligung. Sie ist Forum für Debatten und Diskussionen, bei denen Bürgerinnen und Bürger, die Zivilgesellschaft, Vertreterinnen und Vertreter der Parlamente und EU-Institutionen zusammenkommen. Sie soll dem Europäischen Projekt neuen Schwung verleihen und die europäische Demokratie stärken.

Schon im letzten Jahr hatte der Bundesrat sich zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas geäußert.

Föderale Strukturen berücksichtigen

In der aktuellen Stellungnahme bekräftigt der Bundesrat vor allem seine Forderung, dass sich die Konferenz zur Zukunft Europas auch mit der Frage befassen sollte, unter welchen institutionellen Bedingungen die aktuellen Herausforderungen bewältigt werden können.

Außerdem unterstreicht der Bundesrat abermals seinen – verfassungsrechtlich in Artikel 23 Grundgesetz verankerten – Mitwirkungsanspruch in Angelegenheiten der EU. Föderale Strukturen müssten– wo vorhanden – über die damit befassten Akteure im europäischen Mehrebenensystem in adäquater Weise im Rahmen der Zukunftsplanungen zentral berücksichtigt werden.

Bundesrat begrüßt Grüne Karte

Zudem betonen die Länder unter anderem, dass sie die Idee der so genannten Grünen Karte als geeignetes Instrument erachten, um die nationalen Parlamente aktiver in den europäischen Gesetzgebungsprozess einzubinden und damit dessen demokratische Legitimität zu stärken. Die „grüne Karte“ würde es den nationalen Parlamenten ermöglichen, Vorschläge zu europäischen Gesetzesinitiativen einzubringen oder die Überarbeitung, Änderung oder Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften zu fordern, ohne das Initiativrecht der Kommission anzutasten. Der Bundesrat hält es für erforderlich, entsprechende Quoren für die Vorlage von „grünen Karten“ vorzusehen.

Kontrollmöglichkeiten der nationalen Parlamente erweitern

Der Bundesrat bekräftigt seine Forderung nach einer Verlängerung der Frist für die Einreichung begründeter Stellungnahmen, um den nationalen Parlamenten die Wahrnehmung ihrer Rolle als „Hüter“ des Subsidiaritätsprinzips zu erleichtern. Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat für eine intensivere Befassung der Kommission mit den Standpunkten der nationalen Parlamente aus. Er appelliert an die Kommission, ihre Absicht, begründete Stellungnahmen der nationalen Parlamente auch dann zu beantworten, wenn diese das Quorum für eine „gelbe Karte“ nicht erreicht haben, aber ähnliche Bedenken von einer erheblichen Anzahl nationaler Parlamente geäußert wurden, in die Praxis umzusetzen und hiervon aktiv Gebrauch zu machen.

Direkt nach Brüssel

Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die EU-Kommission und das Europäische Parlament.