Berlin: (hib/JS) Das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), sowie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben keine eigenen Maßnahmen hinsichtlich der Blockchain-Strategie. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30761) auf eine Kleine Anfrage (19/30264) der FDP-Fraktion.
Die Bundesregierung arbeite außerdem am Aufbau einer Infrastruktur, die offen und genehmigungsfreie Nachweise jeglicher Art in der Sphäre der Bürgerinnen und Bürger digital verfügbar machen soll. Innerhalb des Vorhabens werde derzeit auch der Einsatz von Blockchain-Technologie erprobt, so die Bundesregierung.
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat insbesondere in der Reisesicherungsfondsverordnung
Wie die Bundesregierung schreibt, ist unter anderem vorgesehen, dass die Geschäftsführer des RSF nicht gleichzeitig für einen Reiseanbieter oder einen Interessenvertreter der Reisewirtschaft tätig sein dürfen. Außerdem müssten sie gewährleisten, dass der RSF Verträge mit Dritten nur zu angemessenen und marktüblichen Konditionen schließt. Darüber hinaus werde die Geschäftsorganisation des RSF so zu gestalten sein, dass eine strikte Trennung zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführern, Mitgliedern des Beirats und Reiseanbietern gewährleistet wird, um sensible Informationen und Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Die genannten Vorgaben müssten durch eine sogenannte Compliance-Funktion innerhalb des RSF abgesichert und von der Aufsichtsbehörde überwacht werden. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung die in der Kleinen Anfrage angesprochenen Gefahren nicht.
Berlin: (hib/STO) Um Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Demokratiepolitik geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31558) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (31306). Darin führt die Bundesregierung aus, dass sie ihr Engagement im Bereich der Förderung einer starken Demokratie in der 19. Legislaturperiode deutlich ausgebaut habe. Zur Stärkung des demokratischen Bewusstseins und einer gleichberechtigen Teilhabe bedürfe es neben dem Handeln staatlicher Institutionen einer lebendigen Zivilgesellschaft.
Die Aktivitäten des Bundes reichen der Antwort zufolge von der finanziellen Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen jede Form von Extremismus im Rahmen der Bundesprogramme "Demokratie leben!" und "Zusammenhalt durch Teilhabe" über eine Stärkung der politischen Bildung, beispielsweise im Rahmen der Programme und Aktivitäten der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), bis hin zu Förderung einzelner Programme wie beispielsweise das Projekt "Die Verfassungsschüler".
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hat die Corona-Pandemie "auf das Leben in Deutschland und damit auch auf die gelebte Demokratie und die Demokratiepolitik einschneidene Auswirkungen gehabt". Erforderliche Maßnahmen und die Einschränkungen im öffentlichen Leben hätten Bund und Länder der jeweiligen Situation im Land immer wieder angepasst. "Auswirkungen gab es natürlich auch bei politischer Bildungsarbeit, wobei Programme, die ausschließlich online oder hybrid stattfanden, Bürgerinnen und Bürgern weiter angeboten werden konnten", heißt es in der Antwort ferner.
Berlin: (hib/STO) Der Umgang mit Desinformationskampagnen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/31540) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31302). Danach befasst sich die Bundesregierung "mit dem Phänomen Desinformation als Ganzes, um Strukturen, Funktionsweise und Hintergründe zu analysieren". Um Desinformation zu begegnen, werde sich regelmäßig im Ressortkreis ausgetauscht und mit der Bereitstellung verlässlicher Informationen entgegengewirkt. In der jüngeren Vergangenheit werde das Thema "Desinformation" regelmäßig unter anderem in der 2018 gegründeten ressortübergreifenden "Arbeitsgruppe zur Strategischen Koordination des Umgangs mit Hybriden Bedrohungen" und in assoziierten Expertengruppen besprochen.
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Das Kabinett habe 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/31530) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31299), in der nach Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen" gefragt wurde.
Hierdurch solle die "erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", heißt es in der Antwort weiter. Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.
Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es "weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar" sei, Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Terminen nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei "politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle".
Berlin: (hib/MWO) Nach Veränderungen der Aktionärsrechte durch digitale Hauptversammlungen fragt die FDP-Fraktion die Bundesregierung. Mit ihrer Kleinen Anfrage (19/31467) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung Kenntnisse darüber hat, wie viele Hauptversammlungen vor und nach der Schaffung der Möglichkeit der Abhaltung virtueller Hauptversammlungen Ende März 2020 stattfanden. Die Fragesteller wollen ferner wissen, welche Einschränkungen der Aktionärsrechte sich aus Sicht der Bundesregierung im Zuge der digitalen Hauptversammlungen ergeben haben, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung für digitale Hauptversammlungen ab 2022 plant und welchen Zeitplan sie hinsichtlich eines Gesetzentwurfs plant, der den nötigen dauerhaften gesetzlichen Rahmen für digitale Versammlungen und Beschlussfassungen ab der Hauptversammlungssaison 2022 schafft.
Berlin: (hib/MWO) Nach Korrekturbitten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) im März 2020 fragt die AfD-Fraktion die Bundesregierung. Mit ihrer Kleinen Anfrage (19/31475) wollen die Abgeordneten erfahren, aus welchen Anlässen, ob mit oder ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe und in welcher Form der GBA bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Die Kleine Anfrage ist eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.