header-placeholder


image header
image
5002559.jpgbundestag neu

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 19. Juli 2021

  1. Keine Korrekturbitten von Instituten und Ministerium
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  2. Palmöl aus nachhaltig zertifizierter Produktion
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  3. Vorsorgeprinzip bei der Pflanzengesundheit
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  4. Verstöße gegen die EU-Fluggastrechte-Verordnung
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  5. 35.800 Erstattungsanträge wegen fehlerhafter Lkw-Maut
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  6. Schiffshebewerk Niederfinow soll noch 2021 fertig werden
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  7. Neue Lärmschutzrichtlinien gelten auch bei Lärmsanierung
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  8. Erhöhung der Verkehrssicherheit von Senioren
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


01. Keine Korrekturbitten von Instituten und Ministerium

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Julius Kühn-Institut (JKI), das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben im Dezember 2019 sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundessortenamt (BSA), das BfR, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das JKI im dritten Quartal 2020 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus mehreren Antworten (19/3027319/3027419/3074819/3075819/3066619/3115519/3132919/3150319/31406) der Bundesregierung auf mehrere Kleine Anfragen (19/30052; 30051; 19/3025719/3033119/3042919/3069919/3100119/3127519/31192) der AfD-Fraktion hervor. Es werde lediglich in Einzelfällen einem Medium dann ein Hinweis gegeben, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden, heißt es weiter.



02. Palmöl aus nachhaltig zertifizierter Produktion

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Rund 83 Prozent des in Deutschland verbrauchten Palmöls sind nachhaltig zertifiziert. Das geht aus Zahlen einer im Januar 2021 veröffentlichte Palmölmarktstudie des Forums Nachhaltiges Palmöl e.V. (FONAP) hervor, heißt es in einer Antwort (19/31393) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30866) der AfD-Fraktion. Neuere Daten würden allerdings nicht vorliegen. Ziel der Bundesregierung sei es demnach, eine Nutzung von 100 Prozent nachhaltig zertifiziertem Palmöl auf dem deutschen Markt zu erreichen.



03. Vorsorgeprinzip bei der Pflanzengesundheit

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Ziel des neuen Pflanzengesundheitsrechts ist die Stärkung des Vorsorgeprinzips. Im Rahmen des Imports und bei der Verbringung von Pflanzen sollen höhere Anstrengungen unternommen werden, um eine Ein- und Verschleppung von Schadorganismen zu verhindern, heißt es in einer Antwort (19/31418) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30867) der AfD-Fraktion zum Mehraufwand durch neue Pflanzengesundheitsverordnung. Denn einmal eingeschleppte Schadorganismen seien nicht nur teuer in der Bekämpfung, sondern könnten auch ganze Wirtschaftszweige im Pflanzenbau sowie natürliche und Kulturlandschaften unterschiedlicher Art und auch die Biodiversität gefährden. Die phytosanitären Anforderungen an Pflanzen, Pflanzenprodukte und andere Gegenstände sowie die Einstufung der geregelten Schadorganismen im EU-Pflanzengesundheitsrecht würden auf sogenannten Schadorganismen-Risiko-Analysen basieren und seien daher fachlich-wissenschaftlich gerechtfertigt. Ausnahmen für kleine Mengen, oder aufgrund der Art des Produzenten seien daher im EU-Recht nicht vorgesehen.



04. Verstöße gegen die EU-Fluggastrechte-Verordnung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Verstöße gegen die EU-Fluggastrechte-Verordnung listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31316) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/29969) auf. Danach gingen im Jahr 2020 mit Bezug zur Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU-Fluggastrechte-Verordnung) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) insgesamt 4.132 Fluggastanzeigen ein. Bei 3.365 Fluggastanzeigen sei die Zuständigkeit des LBA gegeben und der Anwendungsbereich der Verordnung eröffnet gewesen.

3.454 Anzeigen seien wegen der Annullierung von Flügen eingegangen, weshalb 923 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden seien, heißt es in der Antwort. 511 Anzeigen habe es wegen Verspätungen gegeben (258 Ordnungswidrigkeitenverfahren), 150 Anzeigen wegen Nichtbeförderung (30 Ordnungswidrigkeitenverfahren). Insgesamt seien im Jahr 2020 413 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bezug auf die EU-Fluggastrechte-Verordnung gegen deutsche Luftfahrtunternehmen, 688 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen EU-registrierte Luftfahrtunternehmen und 112 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Staaten eingeleitet worden.



05. 35.800 Erstattungsanträge wegen fehlerhafter Lkw-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 28. Oktober 2020 zur Lkw-Maut bisher rund 35.800 Erstattungsanträge von Transport- und Logistikunternehmen eingegangen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30872) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/30261) mit. Diese Erstattungsanträge müssten sukzessiv elektronisch erfasst werden, heißt es. Daher könne aktuell die Höhe der Erstattungsbeträge nicht angegeben werden.

Wie die Liberalen in ihrer Anfrage schreiben, sei die Berechnung der Lkw-Mautgebühren in Deutschland vom EuGH für rechtswidrig befunden worden. Maßgeblich dafür sei die Miteinberechnung der Kosten für die Verkehrspolizei gewesen. Transport- und Logistikunternehmen hätten daraufhin gegenüber dem BAG Ansprüche auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Mautgebühren geltend gemacht.



06. Schiffshebewerk Niederfinow soll noch 2021 fertig werden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und die mit der Errichtung des Ersatzneubaus des Schiffshebewerks Niederfinow (Brandenburg) beauftragte Arbeitsgemeinschaft arbeiten laut Bundesregierung derzeit kooperativ an der Zielstellung, "das neue Schiffshebewerk noch in diesem Jahr fertig zu stellen und in Betrieb zu nehmen". Die restlichen Arbeiten für die Inbetriebsetzung der Anlagenteile erfolgten mit dem Ziel, dass der Beginn des Probebetriebes im Oktober erreicht wird, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/31445) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30865). Nach erfolgreichem Abschluss soll das Schiffshebewerk voraussichtlich noch in diesem Jahr abgenommen und in Betrieb genommen werden. Restarbeiten würden noch in 2022 durchgeführt.

Der Antwort zufolge sei der Gesamtbedarf für das Schiffshebewerk zu Baubeginn auf rund 300 Millionen Euro kalkuliert worden. Die aktuellen Gesamtausgaben lägen bei rund 360 Millionen Euro. Die Ausgabensteigerung ist laut Bundesregierung unter anderem auf Mehrausgaben aus gestiegenen Materialkosten, erhöhte Anforderungen an den Brandschutz und erforderliche weitere Gutachten zurückzuführen.



07. Neue Lärmschutzrichtlinien gelten auch bei Lärmsanierung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben in den letzten Jahren den Lärmschutz für die Anwohner an neuen oder wesentlich geänderten Straßen (Lärmvorsorge) mit Einführung der aktualisierten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) durch die Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) wesentlich verbessert. Auch auf die Verbesserung des Lärmschutzes an bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Lärmsanierung) habe die Bundesregierung den Fokus gesetzt, heißt es in der Antwort der Regierung (19/31183) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30662).

Für die Lärmsanierung habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 1. August 2020 die Auslösewerte um weitere drei Dezibel (bewertet mit Frequenzfilter A) abgesenkt, "so dass Anwohner nun bereits bei geringeren Pegeln Lärmschutzmaßnahmen erhalten können". Außerdem würden seit dem 1. März 2021 nicht nur für die Lärmvorsorge die neuen RLS-19 gelten, sondern auch für die Lärmsanierung, wird mitgeteilt.

Die RLS-19 würden die aktuellen Emissionsansätze von Fahrzeugen zugrunde legen, heißt es weiter. Neu sei auch, dass nun die akustischen Eigenschaften von Straßendeckschichten auch für Geschwindigkeiten in Innerortslagen angesetzt werden können. Durch die Änderung der 16. BImSchV sei außerdem ein rechtssicheres Verfahren zur Bestimmung und Festlegung der lärmmindernden Wirkung von Straßendeckschichten eingeführt worden.



08. Erhöhung der Verkehrssicherheit von Senioren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Die Erhöhung der Verkehrssicherheit von Seniorinnen und Senioren ist ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit des Bundes." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31411) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30858). Im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030 seien die entsprechenden Maßnahmen insbesondere in den Handlungsfeldern "Bestehende und wirksame Maßnahmen fördern, verbessern und flächendeckend umsetzen" und "Sicherer Fußverkehr und Teilhabe für alle" zu finden, heißt es. Da ein immer größer werdender Teil der älteren Bevölkerung aktiv mit dem Rad unterwegs ist, seien auch die Maßnahmen im Handlungsfeld "Für sicheren Radverkehr" maßgeblich bedeutend für die Verbesserung der Verkehrssicherheit von Senioren.

Quantitative Zielsetzungen für einzelne Verkehrsteilnehmergruppen gebe es im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030 nicht, teilt die Regierung mit. Die Zielsetzung, die Anzahl der Getöteten im Straßenverkehr bis 2030 um 40 Prozent zu verringern, sei zusammen von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Abstimmungen zum "Pakt für Verkehrssicherheit" festgelegt worden. Darüber hinaus solle die Zahl der Schwerverletzten signifikant gesenkt werden. Dazu hätten Bund, Länder, Kommunen und eine Vielzahl von Akteuren ihre Unterstützung im Rahmen der 1. Nationalen Verkehrssicherheitskonferenz am 4. Mai 2021 abgegeben. Weitere Unterziele seien hierbei nicht vereinbart worden.

Wie es in der Antwort weiter heißt, ist das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030 nicht mit einem gesonderten Budget hinterlegt. Derzeit stünden dem Bund für Zuschüsse für Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit jährlich 15,4 Millionen Euro zur Verfügung. Von diesen Mitteln werde ein Teil zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Senioren und Seniorinnen aufgewendet.