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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 19. Juli 2021

  1. Auswirkungen des neuen russischen Bildungsgesetzes
    Auswärtiges/Antwort
  2. Hilfen für syrische Flüchtlinge in Jordanien
    Auswärtiges/Antwort
  3. Verzögerung bei IWF-Kredit für den Libanon
    Auswärtiges/Antwort
  4. 2020 knapp drei Millionen Euro Förderung für Schießsport
    Sport/Antwort
  5. Mehrbedarf der Autobahn GmbH wird derzeit ermittelt
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  6. Aktionsplan Westdeutsche Kanäle in der Erarbeitung
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  7. Schulabgänger ohne Schulabschluss
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage


01. Auswirkungen des neuen russischen Bildungsgesetzes

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung kann noch keine Einschätzung zu den Auswirkungen der Änderungen am russischen Bildungsgesetz auf die deutsch-russische Zusammenarbeit geben. Wie stark Akteure der in Russland tätigen deutschen Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftsorganisationen, Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft oder auch der Politischen Stiftungen von den Änderungen betroffen sein werden, werde entscheidend von den Umsetzungsbestimmungen und der konkreten Anwendungspraxis des Gesetzes abhängen, heißt es in der Antwort (19/31408) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/30648).

Aus Sicht der Bundesregierung beeinträchtigen die Änderungen des russischen Bildungsgesetzes die Freiheiten der russischen Zivilgesellschaft und könnten sich damit auch unmittelbar und negativ auf die deutsch-russische Zusammenarbeit auswirken. Eine strenge Anwendung des Gesetzes könnte die internationale Zusammenarbeit in Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die zahlreichen deutsch-russischen Kooperationen in diesen Bereichen beispielsweise durch zunehmende Bürokratie, aufwendige Lizensierungsverfahren, behördliche Einschränkungen oder Zensur behindern. "Um die internationale Kooperation nicht zu beeinträchtigen, hält es die Bundesregierung für entscheidend, dass die Umsetzung des geänderten Gesetzes durch die russischen Behörden der Einhaltung völkerrechtlicher Verträge im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie der menschenrechtlichen Verpflichtungen Russlands nicht zuwiderläuft."



02. Hilfen für syrische Flüchtlinge in Jordanien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Im Rahmen der deutsch-jordanischen Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung im Jahr 2020 Zusagen in Höhe von 395,1 Millionen Euro gegenüber der jordanischen Regierung ausgesprochen. Außerdem unterstützt die Bundesregierung im Zeitraum März 2019 bis April 2023 die Versorgung und Unterbringung syrischer Geflüchteter in Jordanien mit Maßnahmen der Humanitären Hilfe in Höhe von insgesamt rund 189 Millionen Euro. Wie aus der Antwort (19/31387) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30247) zur Menschenrechtssituation in Jordanien weiter hervorgeht, bestehe die Diskrepanz zwischen offiziellen Bekenntnissen zur weiteren Verbesserung der Menschenrechtslage und ihrer tatsächlichen Umsetzung fort, beispielsweise bei der rechtlichen Besserstellung von Landarbeitern. Hauptherausforderungen blieben fortdauernde Beschränkungen der Meinungs-, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie Defizite im Bereich der Frauen- und Kinderrechte.



03. Verzögerung bei IWF-Kredit für den Libanon

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der verzögerten Bewilligung eines Kredits des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Abmilderung der wirtschaftlichen Krise im Libanon und einer möglichen Einigung zwischen dem Libanon und Israel über die Festlegung der Seegrenzen. Der IWF verhandle die Konditionen von IWF-Krediten mit der jeweiligen Regierung eines Landes und überwache ihre Einhaltung, schreibt sie in der Antwort (19/31388) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/30259). Eine finanzielle IWF-Unterstützung sei vor dem Hintergrund der derzeitig weiter ausstehenden Regierungsbildung im Libanon und der damit einhergehenden politischen Handlungsunfähigkeit nicht möglich.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, fanden seit September 2020 insgesamt vier indirekte Gesprächsrunden unter Vermittlung der USA zwischen Libanon und Israel statt. Ziel sei die Beilegung offener Grenzfragen zwischen Libanon und Israel, insbesondere in Bezug auf die Seegrenze.



04. 2020 knapp drei Millionen Euro Förderung für Schießsport

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Die Sportförderung des Bundes im Schießsport ist auf den Spitzensport konzentriert und erfolgt im Wesentlichen in Form von Zuwendungen an den Deutschen Schützenbund". Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31221) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/30663) mit. Die Zuwendungen lagen der Vorlage zufolge im Jahr 2020 bei 2,92 Millionen Euro.



05. Mehrbedarf der Autobahn GmbH wird derzeit ermittelt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der im Dezember 2020 vorgelegte Wirtschaftsplan 2021 der Autobahn GmbH des Bundes enthält laut Bundesregierung einen Bedarf von zusätzlichen 230 Millionen Euro über die im Bundeshaushalt 2021 zur Verfügung stehenden Mittel hinaus. Der zusätzliche Finanzbedarf habe sich unter anderem in Folge höherer Betriebsdienstaufwendungen sowie aus Mehrkosten für Planung und Bauaufsicht von Bundesautobahnen durch höhere Investitionen ergeben, heißt es in der Antwort der Regierung (19/30893) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/29710). Aufgrund der im Dezember 2020 noch nicht ausreichenden Datengrundlage werde der Aufsichtsrat eine Validierung des Wirtschaftsplans im Zweiten Quartal 2021 vornehmen, um auf dieser Grundlage den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, heißt es. Diese Validierung finde derzeit statt. Dem Ergebnis könne nicht vorgegriffen werden.



06. Aktionsplan Westdeutsche Kanäle in der Erarbeitung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) legt nach Aussage der Bundesregierung "höchste Priorität auf die Maßnahmen zum Erhalt der Verlässlichkeit und Leistungsfähigkeit der Wasserstraßeninfrastruktur". Hierzu werde eine Vielzahl an Bauwerken regelmäßig von erfahrenem, sachkundigem Ingenieurpersonal untersucht und der aktuelle Bauwerkszustand ermittelt, heißt es in der Antwort der Regierung (19/31219) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30650). Auf dieser Grundlage würden zielgerichtet Art und Umfang der erforderlichen Instandsetzungs-, Grundinstandsetzungs- sowie Ersatzmaßnahmen festgelegt.

In den kommenden Jahren sei ein starker Anstieg der Investitionen für Instandsetzungs-, Grundinstandsetzungs- sowie Ersatzmaßnahmen im Westdeutschen Kanalnetz geplant, schreibt die Bundesregierung. Der in der Erarbeitung befindliche "Aktionsplan Westdeutsche Kanäle" werde transparent beschreiben, wann nach heutigem Erkenntnisstand die Planung der einzelnen Projekte und Maßnahmen aufgenommen werden und der Bau nach gegenwärtiger Planung abgeschlossen sein kann. Der Aktionsplan fuße auf etwa 200 Einzelprojekten. Zur Umsetzung sei ein durchschnittlicher jährlicher Mitteleinsatz von etwa 150 Millionen Euro erforderlich.



07. Schulabgänger ohne Schulabschluss

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/DES) Um Schulabgänger ohne Schulabschluss geht es in einer Kleinen Anfrage (19/31541) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sich der Anteil der Schulabgänger ohne Schulabschluss seit 2018 entwickelt hat.