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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 5. Mai 2021

  1. Juristendisput über Änderung des Atomgesetzes
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung
  2. Linke fordert Überarbeitung des Lieferkettengesetzes
    Arbeit und Soziales/Antrag
  3. FDP fordert Behandlungszentren für Patienten mit Long-Covid
    Gesundheit/Antrag
  4. Linke will Anerkennung von Long-Covid als Berufskrankheit
    Gesundheit/Antrag
  5. AfD will Paragrafen zu Terrorismusbekämpfung verschärfen
    Inneres und Heimat/Antrag
  6. Linke fragt nach Einfluss von Interessenvertretern
    Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage


01. Juristendisput über Änderung des Atomgesetzes

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/CHB) Die geplante Änderung des Atomgesetzes ist im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch, 5. Mai 2021, auf ein geteiltes Echo gestoßen. Vertreter von Umweltverbänden kritisierten in der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten öffentlichen Anhörung den Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659), während sich andere Experten grundsätzlich zustimmend äußerten.

Die Novelle betrifft Regelungen im Bereich der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Tätigkeiten und dabei insbesondere den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Mit diesem Begriff sind in erster Linie Terrorangriffe gemeint. Im Zentrum steht dabei der sogenannte atomrechtliche Funktionsvorbehalt der Exekutive. Dieser besagt, dass die Risikoabschätzung durch die Behörden nur eingeschränkt von Gerichten überprüft werden darf. Bisher ist der Funktionsvorbehalt nicht ausdrücklich im Atomgesetz verankert.

Hier bestehe Handlungsbedarf, sagte Herbert Posser von der Rechtsanwaltskanzlei Posser Spieth Wolfers & Partners. Denn die heutige Rechtslage habe "absurde" Folgen: Weil die Behörden bei Prozessen ihre maßgeblichen Dokumente wegen der Geheimschutzanforderungen nicht offenlegen dürften, stünden sie vor der Wahl zwischen (strafbewehrtem) Geheimnisverrat oder Prozessverlust.

Grundsätzlich sei es im Interesse der Rechtssicherheit zu begrüßen, dass der atomrechtliche Funktionsvorbehalt jetzt im Atomgesetz verankert werde, sagte auch Olaf Däuper von der Kanzlei Becker Büttner Held. Positiv bewertete er den vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgebrachten Vorschlag, in der atomrechtlichen Hauptsache ein In-Camera-Verfahren einzuführen. Damit ist ein Verfahren gemeint, bei dem geheime Unterlagen zwar einem eigens eingerichteten Fachsenat vorgelegt werden, nicht aber dem Gericht der Hauptsache und den Prozessbeteiligten.

Die Normierung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts der Exekutive stelle "einen eklatanten Eingriff in die Gewaltenteilung" dar, kritisierte Juliane Dickel vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Sie lehnte die Novelle in dieser Form ab und schlug vor, die Thematik gründlich zu diskutieren und erst in der nächsten Wahlperiode darüber zu entscheiden.

Für den Gesetzentwurf sprach sich Wolfgang Ewer von der Weissleder Ewer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus. Niemand könne die Gefahr von Terrorangriffen besser beurteilen als die Experten der Behörden. In Bezug auf das In-Camera-Verfahren äußerte Ewer erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Dem widersprach Linda Compagnini vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einführung des In-Camera-Verfahrens in der Hauptsache würde laut ihrer schriftlichen Stellungnahme "aus rechtlicher Sicht die Stärkung des effektiven Rechtsschutzes bedeuten". Die Normierung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts in Paragraf 44 begrüßte sie.

Keinen Handlungsbedarf sah hingegen Ulrich Wollenteit von der Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft, der im Rahmen der Verbändebeteiligung im Auftrag von Greenpeace und BUND eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben hatte. Die Atomkraftwerke würden demnächst ohnehin abgeschaltet, sodass das Thema derzeit nicht regelungsbedürftig sei. Außerdem sei ihm kein Fall bekannt, bei dem eine Behörde vor der Alternative Geheimnisverrat oder Prozessverlust gestanden habe.

Dörte Fouquet von der Kanzlei Becker Büttner Held begrüßte die Novelle, regte aber an, dem Vorschlag des Bundesrats für ein In-Camera-Verfahren zu folgen. Harald Thielen von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH (GRS) äußerte sich als einziger Sachverständiger nicht zu juristischen Aspekten, sondern schilderte die Richtlinien, die den Nachweis zum Schutz vor SEWD regeln.



02. Linke fordert Überarbeitung des Lieferkettengesetzes

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/29279), das Lieferkettengesetz grundlegend nachzubessern. Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten will die Bundesregierung deutsche Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen, die Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer globalen Lieferketten zu garantieren. Nach Ansicht der Linken hat die Regierung die "historische Chance, Menschenrechte und Gerechtigkeit in der deutschen Wirtschaft wieder stärker zu verankern" jedoch verpasst, wie es in dem Antrag heißt. Das Gesetz bleibe weit hinter den UNLP (Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen) von 2011 zurück, betreffe nur 0,1 Prozent der Unternehmen und stärke die Rechte der Betroffenen kaum, kritisiert die Fraktion.

Sie verlangt deshalb von der Bundesregierung, einen neuen Entwurf vorzulegen, der alle Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, kleine und mittlere Unternehmen in Risikosektoren wie der Textil-, Lebensmittel-, und Automobilbranche sowie staatliche Unternehmen und die öffentliche Beschaffung umfasst.

Der Entwurf soll sich ferner auf internationale Arbeits- und Sozialstandards beziehen, insbesondere auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie das ILO-Abkommen 169 zur angemessenen Beteiligung indigener Völker und die ILO-Übereinkommen Nr. 177 über Heimarbeit und Nr. 190 über Gewalt und sexuelle Belästigung.

Die Unternehmen sollen in Verhältnismäßigkeit zu ihrer Größe verpflichtet werden, entlang der gesamten Lieferkette ein Verfahren zur Gewährleistung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht einzuführen, das darauf abzielt, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln, zu verhüten und zu mildern sowie Rechenschaft darüber abzulegen, wie sie diesen begegnen.

Die Linke fordert außerdem, durch die Schaffung eines deliktischen Haftungsbestands die Zuständigkeit deutscher Gerichte zu erweitern, sodass bei Menschenrechtsverstößen im Ausland Klagen vor deutschen Gerichten zulässig sind. Kollektivklagen und Verbandsklagen vor deutschen Gerichten, die zu einer unmittelbaren Entschädigung der Betroffenen und Beendigung der Sorgfaltspflichtverletzung führen, sollen ermöglicht werden.



03. FDP fordert Behandlungszentren für Patienten mit Long-Covid

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion fordert zusätzliche Behandlungskapazitäten für die Betreuung von Patienten mit Spätfolgen einer Corona-Infektion. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätze, dass zwölf Wochen nach einer Covid-19-Erkrankung etwa jeder zehnte Patient noch unter den Langzeitfolgen leide, heißt es in einem Antrag (19/29267) der Fraktion.

Die Abgeordneten fordern, Long-Covid-Behandlungszentren als neuen Paragrafen im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern. Ärzte, Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sollten entsprechende Leistungen erbringen dürfen.

Ferner sollte zusammen mit den Bundesländern ein Register entwickelt werden, in dem die Fälle von Long-Covid erfasst und analysiert werden. Zudem sollten Forschungsgelder bereitgestellt werden, um Studien zu dem Thema dauerhaft zu fördern.



04. Linke will Anerkennung von Long-Covid als Berufskrankheit

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Linksfraktion fordert, das sogenannte Long-Covid als Berufskrankheit anzuerkennen. Covid-19 sei nicht nur eine akut gefährliche Krankheit, sondern führe auch oft zu teilweise schweren Langzeitfolgen, heißt es in einem Antrag (19/29270) der Fraktion. Bei Menschen, die zuvor im Krankenhaus behandelt wurden, könnten bis zu 70 Prozent betroffen sein.

Die Abgeordneten schlagen vor, arbeitsbezogene Corona-Erkrankungen für alle Beschäftigtengruppen als Berufskrankheit anzuerkennen. Außerdem sollten zusätzliche Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19 und Long-Covid geschaffen werden sowie Kapazitäten für Patienten, die an einem Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom (ME/CFS) erkrankten.

Für Betroffene sollte eine zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Zudem sollte ein Programm zur Erfassung, Dokumentation und Erforschung von Covid-19-Langzeitfolgen und ME/CFD und zur medizinischen Therapie aufgelegt werden.



05. AfD will Paragrafen zu Terrorismusbekämpfung verschärfen

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) "Linksextremistische Brandanschläge und Gewaltexzesse am 1. Mai stoppen - Effektivität der Terrorbekämpfung optimieren" lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/29293), der am Mittwochnachmittag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. In der Vorlage plädiert die Fraktion für eine Verschärfung des Strafgesetzbuchparagrafen 129a ("Bildung terroristischer Vereinigungen").

Dazu fordert sie in dem Antrag die Bundesregierung auf, diesen Paragrafen im Strafgesetzbuch (StGB) im Hinblick auf Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung sowie Körperverletzung mit Todesfolge, die "mit terroristischer Zielsetzung" begangen werden, zu erweitern. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion "den Versuch hinsichtlich der Gründung und des Sich-Beteiligens an Vereinigungen zum Zweck der Androhung" bestimmter Straftaten und zum anderen "den Versuch der Unterstützung und des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für Vereinigungen" unter Strafe stellen.

Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, zu prüfen, "inwieweit in bestimmten Fällen schwerwiegende politisch motivierte Angriffe auf Amts- und Mandatsträger (zum Beispiel auf Richter, Polizisten und Politiker), aber auch auf Parteikandidaten oder auf hinreichend bestimmbare Teile der Bevölkerung (zum Beispiel Demonstranten) oder staatliche Institutionen" vom Tatbestand des Paragrafen 129a StGB besser erfasst werden können.

In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass die Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung aus dem Jahr 2002 das "Instrumentarium zur Strafverfolgung von Terroristen auf einen EU-weiten Mindeststandard reduziert" und so die strafrechtliche Verfolgung politisch motivierter Gewaltkriminalität zum Teil deutlich erschwert habe. Die Straftatbestände der gefährliche Körperverletzungen sowie der Körperverletzungen mit Todesfolge, die mit terroristischer Zielsetzung begangen werden, könnten zudem nicht als terroristische Straftat verfolgt werden. Dies sei "angesichts der zunehmenden Gewalteskalation, insbesondere in Form einer zunehmenden und offen praktizierten politisch motivierten Gewaltkriminalität durch Linksextremisten gegenüber dem Staat, seinen Repräsentanten und Teilen der Bevölkerung wie beispielsweise Demonstranten" unverständlich. Signal- und Abschreckungseffekte müssten wieder geschaffen und rechtliche Regelungslücken innerhalb des Paragrafen 129a StGB geschlossen werden.



06. Linke fragt nach Einfluss von Interessenvertretern

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Die Linke hat Kleine Anfragen zum Thema Einflussnahme von Interessenvertretern auf eine Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt (19/2899119/2900419/2901019/29024). Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, welche externe Dritte bei den Entwürfen in den Verbändeanhörungen beteiligt wurden, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zu den Gesetzesvorhaben bei der Bundesregierung eingegangen sind und wo diese jeweils von der Bundesregierung konkret veröffentlicht wurden.

Außerdem erkundigen sie sich, welche Vorschläge aus Stellungnahmen von Dritten durch die Bundesregierung übernommen wurden und welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches von welchen externen Dritten den Gesetzentwürfen als Erkenntnisquellen zugrunde gelegt und wo dies offengelegt wurde. Schließlich wird gefragt, welche vereinbarten dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder der Bundesministerien mit externen Dritten im Zusammenhang mit den in den Kleinen Anfragen genannten Gesetzesvorhaben mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt der Gesetzentwürfe stattgefunden haben.