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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 5. Mai 2021

  1. Weg frei für Baulandmobilisierungsgesetz
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss
  2. Grünes Licht für Registerzensuserprobungsgesetz
    Inneres und Heimat/Ausschuss
  3. Fragen der FDP zur Heeresinstandsetzung in St. Wendel
    Verteidigung/Kleine Anfrage


01. Weg frei für Baulandmobilisierungsgesetz

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Das Baulandmobilisierungsgesetz kann noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden. Der Bauauschuss stimmte am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen für den Gesetzentwurf (19/24838) in geänderter Fassung. Das Gesetz gilt als eines der maßgeblichen Vorhaben der Bundesregierung dieser Legislaturperiode. Zahlreiche Oppositionsanträge rund um das Thema wurden abgelehnt (19/1683319/2619019/1415619/1604319/2259419/1512119/1604719/2153119/19143).

Die zwischen den Koalitionspartnern verhandelten Änderungen zum ursprünglichen Entwurf betreffen vor allem die Handlungsmöglichkeiten von Kommunen auf angespannten Wohnungsmärkten. Einige Schlupflöcher beim umstrittenen Umwandlungsverbot sind gestopft worden, außerdem können sich die Länder wohnungspolitisch positionieren: Ausnahmen kann es für Häuser mit drei bis 15 Wohnungen geben - wo sie sich in dieser Spanne verorten, können die Länder selbst entscheiden. Auf diese Weise sollen Kleineigentümer geschützt werden.

Mit dem Gesetz werden die Möglichkeiten von Gemeinden gestärkt, vor Investoren Zugriff auf Grundstücke oder Häuser zu haben. Die Kommunen sollen sich beim Preis auf den Verkehrswert berufen können und sie sollen mehr Handhabe auch gegen die Spekulation mit Grundstücken erhalten.

Vertreter der Koalition würdigten den erzielten Kompromiss. Neben den erweiterten Möglichkeiten für Kommunen thematisierte ein Vertreter von CDU/CSU die neue Gebietskategorie "Dörfliches Wohngebiet", die das Nebeneinander von Wohnen und Landwirtschaft ermögliche. Von der SPD hieß es, man sei dankbar, noch eine Einigung erzielt zu haben. Eine Abgeordnete bezeichnete das Paket als "Wohnraumsicherungsgesetz", weil es einen entscheidenden Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnen in den Städten bedeute.

Von der Opposition kam harsche Kritik mit unterschiedlicher Stoßrichtung. Die AfD-Fraktion sah die Chance auf Deregulierung am Markt vertan, bezeichnete die Lösungsansätze als untauglich und prophezeite Rechtsunsicherheit. Die FDP-Fraktion bewertete das Gesetz als große Enttäuschung, das weder echte Erleichterungen noch mehr Tempo beim Wohnbau bringe. Zudem werde stark ins Eigentumsrecht eingegriffen, sagte ein FDP-Abgeordneter. Einer Abgeordneten der Linken gingen die Regelungen hingegen nicht weit genug, beim Umwandlungsverbot gebe es noch zu viele Ausnahmen, außerdem werde die "Bodenpreisexplosion" nicht adressiert. Eine Vertreterin der Grünen kritisierte, dass mit der Wiederaufnahme der erleichterten Bebauung im Außenbereich nichts gegen den Flächenfraß in der Landschaft getan werde. Die Folgen würden sich kontraproduktiv auf das Leben in Ortskernen auswirken, fürchtete sie.



02. Grünes Licht für Registerzensuserprobungsgesetz

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften" (19/27425)" frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwoch bei Enthaltung der Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen das "Registerzensuserprobungsgesetz" in modifizierter Fassung.

Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Erprobung von Verfahren zur künftigen registerbasierten Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen werden. Daneben schafft der Gesetzentwurf laut Bundesregierung zugleich die Voraussetzungen dafür, "hilfs- und übergangsweise ab dem Jahr 2024 geokodierte Bevölkerungszahlen aus einer Kombination der Bevölkerungsfortschreibung mit jährlichen Melderegisterauszügen zu schätzen". Darüber hinaus sollen den Angaben zufolge mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeiten der statistischen Landesämter verbessert werden, "die Wanderungsdaten im Zusammenhang mit der Wanderungsstatistik auf ihre Richtigkeit zu prüfen".

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an. Unter anderem soll damit den Ländern ermöglicht werden, im Rahmen der Erprobung der Wohnsitzanalyse in begrenztem Umfang die vorliegenden Daten bei Unstimmigkeiten durch Befragung der Betroffenen zu überprüfen. Dazu ist eine Auskunftspflicht vorgesehen, "die sich an vergleichbaren Vorschriften zum Beispiel im Zensusgesetz 2022 orientiert". Um die Belastung der Auskunftspflichtigen zu begrenzen, soll eine Höchstzahl der zu befragenden Personen von 100.000 festgelegt werden.



03. Fragen der FDP zur Heeresinstandsetzung in St. Wendel

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die von Verteidigungsministerin Annegret Kram-Karrenbauer (CDU) angekündigten Investitionen von mindestens 40 Millionen Euro in das Werk der Heeresinstandesetzungslogistik GmbH in St. Wendel. In einer Kleinen Anfrage (19/29186) will sie unter anderem wissen, in welche Bereiche und Projekte des Werks investiert werden soll, wie hoch die jeweiligen Investitionen ausfallen und bis wann sie erfolgen sollen. Zudem erkundigt sie sich nach dem Gesamtkonzept für die Entwicklung des Standortes.