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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 5. Mai 2021

  1. AfD will Gesetz zur Bevorratung mit Seltenen Erden
    Wirtschaft und Energie/Antrag
  2. Regierung legt Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vor
    Recht und Verbraucherschutz/Verordnung
  3. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
    Wirtschaft und Energie/Verordnung
  4. 108 Millionen Euro für Nato-Streitkräfte in Deutschland
    Finanzen/Antwort
  5. Keine Korrekturbitten durch die BAuA
    Arbeit und Soziales/Antwort
  6. 225 politisch motivierte Brandstiftungen im Jahr 2020
    Inneres und Heimat/Antwort
  7. FDP fragt nach Steuersoftware-Projekt KONSENS
    Finanzen/Kleine Anfrage


01. AfD will Gesetz zur Bevorratung mit Seltenen Erden

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion fordert, einen Vorrat an Seltenen Erden sicherzustellen. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorbereiten, der "eine Bevorratung in Höhe von mindestens einem Jahresbedarf der deutschen Wirtschaft an diesen Materialien sicherstellt", erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/29214). Außerdem solle dieses Gesetz Rahmenbedingungen wie die Modalitäten einer regulären Geschäftstätigkeit definieren. Die Abgeordneten stellen sich ein Gesamtbudget in Höhe von etwa 200 Millionen Euro vor, dass innerhalb von vier Jahren für den Ankauf und die Bevorratung kritischer Materialien eingesetzt werden kann. Sie fordern in dem Antrag auch ein Berichtswesen zum Bedarf an kritischen Materialien und deren Versorgungssicherheit. Zur Begründung heißt es, die einzige Option, um die deutsche Wirtschaft geo- und handelspolitisch robust zu machen, sei eine nationale Bevorratung.



02. Regierung legt Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vor

Recht und Verbraucherschutz/Verordnung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat aufgrund von Paragraf 28c des Infektionsschutzgesetzes eine Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 beschlossen (19/29257), die dem Bundestag in dieser Woche zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Mit der Rechtsverordnung sollen bestehende Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für getestete Personen auf geimpfte Personen und genesene Personen erstreckt werden, sodass für geimpfte und genesene Personen etwa ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung entfällt. Für geimpfte Personen und genesene Personen sind Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft sowie Ausnahmen von Quarantänepflichten vorgesehen.

Wie es in der Verordnung heißt, haben der Bund und die Länder zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen. Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen gehörten dazu insbesondere Beschränkungen privater Zusammenkünfte (Kontaktbeschränkungen) und Beschränkungen des Aufenthalts außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft (Ausgangsbeschränkungen). Sei aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse hinreichend belegt, dass geimpfte Personen und genesene Personen auch für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung ganz erheblich, auf ein auch in anderen Zusammenhängen toleriertes Maß gemindert ist, müssten für diese Personengruppen im gebotenen Umfang Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Es handele sich insofern nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.

Ziel der Verordnung sei es zunächst, hinsichtlich bereits bestehender Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen für getestete Personen eine Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen vorzunehmen. Das heiße, dass es geimpften und genesenen Personen zukünftig wieder möglich sein wird, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern in Anspruch zu nehmen, wenn das bisher nur mit vorheriger Testung zulässig war. Darüber hinaus sollen - dem aktuellen Infektionsgeschehen entsprechend - weitergehende und ausdifferenzierte Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen geregelt werden.



03. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat die 17. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt (19/29216), mit der sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit bei kritischen Unternehmenserwerben durch Nicht-EU-Akteure wirksamer schützen will. Dazu werde die Liste prüfungsrelevanter Rüstungsgüter erweitert. Zum einen würden Gesetzesänderungen, zum anderen EU-Vorgaben eingeflochten, erklärt die Bundesregierung. Gleichzeitig würden Handlungsspielräume genutzt, die die EU-Screening-Verordnung ermöglicht. "Im Rahmen der sektorspezifischen Prüfung sind künftig sämtliche Rüstungsgüter im Sinne des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste relevant."

Außerdem gebe es Änderungen, die sich aus der behördlichen Prüfpraxis ergeben - zum Beispiel wird an einigen Stellen die Rechtslage klargestellt oder es werden Regelungslücken geschlossen.

Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft werden den Angaben zufolge nicht durch die Änderungen belastet, für die Bundesverwaltung entsteht ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von insgesamt etwa 3,3 Millionen Euro. Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände.



04. 108 Millionen Euro für Nato-Streitkräfte in Deutschland

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Die Kosten für stationierte Nato-Streitkräfte in Deutschland beliefen sich im vergangenen Jahr auf rund 108 Millionen Euro. Dazu zählen unter anderem Versorgungsleistungen für ehemalige Mitarbeiter und die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/28921) auf eine Kleine Anfrage (19/27798) der Fraktion Die Linke hervor.

Die Kosten für Baumaßnahmen machten den Angaben zufolge davon 50,6 Millionen Euro aus. Auf die sogenannten Verteidigungsfolgekosten, zum Beispiel Entschädigungen, entfielen 48 Millionen Euro. Dazu kämen unter anderem Boden-Sanierungskosten.

Im vergangenen Jahr waren laut Antwort 37.428 Soldaten ausländische Streitkräfte in Deutschland stationiert, davon kamen 35.883 aus den USA.



05. Keine Korrekturbitten durch die BAuA

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im November 2019 keine Korrekturbitten medialer Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das geht aus der Antwort (19/29112) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/28389) der AfD-Fraktion hervor.



06. 225 politisch motivierte Brandstiftungen im Jahr 2020

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung 225 politisch motivierte Brandstiftungen registriert worden. Mit Stand vom 9. April 2021 entfielen davon 183 Brandstiftungen auf die politisch links motivierte Kriminalität und 26 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/29111) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28332) weiter hervorgeht. Auf den Phänomenbereich der "Politisch motivierten Kriminalität - Ausländische Ideologie" entfielen den Angaben zufolge zwei Brandstiftungen und auf den Phänomenbereich der "Politisch motivierten Kriminalität - Religiöse Ideologie" eine Brandstiftung, während 13 Brandstiftungen "nicht zuzuordnen" waren.



07. FDP fragt nach Steuersoftware-Projekt KONSENS

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AB) Die Kritik des Bundesrechnungshof (BRH) am gemeinsamen Steuersoftware-Projekt der Länder steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/29055). Es geht um die Koordinierte Neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung (KONSENS). Die Abgeordneten möchten wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen will, um die im BRH-Bericht beschriebenen Probleme zu beheben.