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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 3. Mai 2021

  1. Experten uneins über freiwillige Zusatzbeiträge
    Arbeit und Soziales/Anhörung
  2. Strafbarkeit krimineller Internet-Handelsplattformen
    Recht und Verbraucherschutz/Anhörung
  3. Gesetz zum autonomen Fahren nicht für Individualverkehr
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung
  4. FDP fragt nach Demokratieakzeptanz bei Jugendlichen
    Verteidigung/Kleine Anfrage
  5. FDP thematisiert Schießübungen von Reservisten
    Verteidigung/Kleine Anfrage
  6. Gesundheit von Langzeitarbeitslosen
    Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage


01. Experten uneins über freiwillige Zusatzbeiträge

Arbeit und Soziales/Anhörung

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich am Montagnachmittag mit sechs Oppositionsanträgen zum Thema Alterssicherung befasst. Die drei Anträge (19/1407319/2292919/28463) der AfD-Fraktion fordern unter anderem einen Härtefallfonds im Zusammenhang mit der DDR-Rentenüberleitung, Klarheit über die beitragsfremden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und Verbesserungen bei freiwilligen zusätzlichen Zahlungen an die Rentenversicherung. In zwei Anträgen (19/2731719/28432) fordert die Fraktion Die Linke ebenfalls, freiwillige Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung auszubauen. Sie möchte dafür die Riester-Förderung beenden. Außerdem verlangt sie die vollständige Anerkennung von Rentenleistungen aus DDR-Arbeitsverhältnissen. Im Antrag (19/27213) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird gefordert, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken und eine Bürgerversicherung einzuführen.

Für die Idee der Zusatzbeiträge sprachen sich unter anderem der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Sozialverband VdK Deutschland aus. In seiner Stellungnahme bezeichnet der VdK die Riester-Rente als gescheitert. Freiwillige Zusatzbeiträge bereits ab dem 40. Lebensjahr führten zu niedrigeren und damit erschwinglicheren Zusatzbeiträgen, schreibt der VdK. "Sowohl die betriebliche als auch die private Altersvorsorge (Riester-Rente) sind nicht in der Lage, die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen", heißt es in der Stellungnahme des SoVD. Und der DGB schreibt: "Dabei dürfen aber die Beiträge auf den Lohn plus die zusätzlichen Beiträge zusammen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen", um Spitzenverdiener nicht einseitig zu übervorteilen. Auch die Ausweitung der freiwilligen Beitragszahlung für alle Nicht-Pflichtversicherten lehnt der DGB ab. "Wer sich der Solidargemeinschaft nicht verpflichtet fühlt, kann auch von ihr keine Solidarität erwarten."

Kritisch gegenüber Zusatzbeiträgen sprach sich Christian Hagist, Professor für Wirtschafts- und Sozialpolitik, in seiner Stellungnahme aus: Man könne davon ausgehen, dass sich vor allem Spitzenverdiener, die eine höhere Rendite erwarteten, für solche Beiträge entscheiden würden. "Somit steigen die Belastungen für zukünftige Generationen beziehungsweise die fiskalische Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung leidet." Auch die Professoren Eckart Bomsdorf und Heinz-Dietrich Steinmeyer äußerten sich sehr skeptisch. Ebenso die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Zwar käme es auch hier zunächst zu einer temporären Entlastung durch die zusätzlichen Beitragseinnahmen. Diesen stünden aber zusätzliche Leistungsansprüche in der Zukunft gegenüber, die in einer Zeit erfüllt werden müssten, in denen das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern deutlich weniger günstig als heute ist, schreibt der Verband.

Unterschiedliche Bewertungen gab es auch hinsichtlich des Härtefallfonds für bisher nicht realisierte Rentenansprüche aus DDR-Arbeitsverhältnissen. Die Sozialverbände und der DGB unterstützten diese Forderung, während die Deutsche Rentenversicherung Bund und auch einige der Einzelsachverständigen diese eher ablehnten.



02. Strafbarkeit krimineller Internet-Handelsplattformen

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Geteilter Meinung waren die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, bei der es um eine weitere Änderung des Strafgesetzbuches ging. Die Experten waren sich uneinig, ob für die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet (19/28175) die Einführung eines neuen Strafbestands erforderlich ist. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung wurde der Entwurf von Praktikern begrüßt, während sich Strafrechtler überwiegend kritisch äußerten.

Matthias Jahn von der Goethe-Universität Frankfurt am Main erklärte in seiner schriftlichen Stellungnahme, der in dem geplanten neuen Paragrafen 127 vorgesehene Tatbestand des Betreibens krimineller Handelsplattformen und des Bereitstellens einschlägiger Server-Infrastrukturen sei mangels Bestehens von Strafbarkeitslücken und angesichts der Gefahr einer Überkriminalisierung nicht erforderlich. Angemessene Lösungen für die fraglos im Einzelfall vorhandene Strafbedürftigkeit könnten in den Deliktsbereichen des Betäubungsmittel-, Waffen- oder Arzneimittelstrafrechts bereits heute erreicht werden. Jahn und weitere Sachverständige verwiesen auf eine Reihe von Ermittlungserfolgen der letzten Zeit, zuletzt die am Montag bekannt gewordene Abschaltung einer Kindesmissbrauchs-Plattform im Darknet, die zeigten, dass eine Tatbestandsausweitung nicht erforderlich sei.

Auf die aus Sicht der Wissenschaftler fehlende Regelungslücke ging auch Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München ein. Das geltende deutsche Strafrecht genüge vollkommen den Herausforderungen. Zudem sei der Straftatenkatalog des Paragrafen viel zu weit geraten. Die vorgeschlagene Gesetzesfassung verletze den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als spezifische Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips.

Diese Ansicht vertrat auch Christian Rückert von der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Der neue Paragraf beinhalte eine extreme Ausweitung der Strafbarkeit in das sogenannte Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung. Zudem bestehe die Gefahr, dass ein Anfangsverdacht auch gegen legale Plattformen begründet werden könne.

Jörg Eisele von der Eberhard Karls Universität Tübingen verwies in seiner Stellungnahme auf das Attentat beim Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016. Gerade dieser Fall zeige, inwiefern Strafbarkeitslücken bestünden und inwieweit Paragraf 127 diese schließen beziehungsweise nicht schließen würde. Angesichts dessen, dass eine Strafbarkeit des Plattformbetreibers nicht immer gegeben sein beziehungsweise sich nicht nachweisen lassen werde, sei es vertretbar, die Strafbarkeit bereits an das Betreiben einer kriminellen Zwecken dienenden Plattform zu knüpfen.

Dominik Brodowski von der Universität des Saarlandes gab zu bedenken, dass die Strafgesetzgebung aktuell in hohem Takt geändert werde. Dies erschwere die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit aktuellen Gesetzentwürfen. Angesichts dieser allgemeinen Entwicklung verwundere es nicht, dass auch über die fachliche Erforderlichkeit und Ausgestaltung des vorliegenden Entwurfs viel Streit bestehe.

Kritisch zu dem Entwurf hatte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, in einer Stellungnahme an den Rechtsausschuss geäußert. Mit der Vorlage sollten wieder neue Überwachungsmöglichkeiten geschaffen werden, ohne dass zuvor ein entsprechender Regelungsbedarf geprüft und festgestellt worden sei, schreibt er darin. Er fordere daher erneut ein Sicherheitsgesetz-Moratorium und eine unabhängige wissenschaftliche Analyse der bestehenden Gesetze.

Dagegen begrüßte Oliver Piechaczek vom Deutschen Richterbund den Entwurf in seiner Gesamtheit ausdrücklich. Damit werde eine Regelungslücke geschlossen. Zusätzlich müssten die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden über die notwendigen personellen Ressourcen und technischen Kapazitäten verfügen. Piechaczek sagte, kriminelle Plattformen im Internet spielten für den Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen, gehackten Passwörtern oder Kinderpornographie eine zunehmend wichtige Rolle. In der Praxis der Strafverfolgung bestehe jedoch nicht selten die Schwierigkeit, strafwürdiges Verhalten mit dem geltenden Regelungsregime zu erfassen.

Der Bamberger Oberstaatsanwalt Thomas Goger erklärte, es sei uneingeschränkt zu begrüßen, dass das Problem der Nachweisschwierigkeiten aufgegriffen und durch Schaffung eines spezifisch auf den Betrieb entsprechender Handelsplattformen ausgerichteten Straftatbestandes rechtssicher gelöst werden solle. Goger sprach sich für Verbesserungen des Entwurfs aus. So sollte der Tatbestand der Erpressung in den Straftatenkatalog aufgenommen werden, und der Strafrahmen für Kinderpornografie müsse erhöht worden. Aus der Sicht von Goger und weiteren Experten gefährdeten kriminelle Handelsplattformen im Internet zusätzlich zu den geschützten Rechtsgütern auch die Funktionsfähigkeit und Integrität der Online-Wirtschaft als Ganzes im Sinne eines abstrakten Gefährdungstatbestandes.

Thomas Wullrich von der Staatsanwaltschaft Stuttgart schloss sich Goger an. Die konkrete Ausgestaltung einzelner Regelungen sollte nochmals überdacht werden. Dazu zählten die mit der personellen Anknüpfung an die deutsche Staatsangehörigkeit oder an eine Lebensgrundlage im Inland vorgenommene Einschränkung der Täterschaft. Der Straftatenkatalog sollte um den Tatbestand der Geldwäsche erweitert werden, und die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung sollten erweitert werden.



03. Gesetz zum autonomen Fahren nicht für Individualverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Als einen Schritt in die richtige Richtung haben die zu einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag geladenen Sachverständigen mehrheitlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum autonomen Fahren (19/27493) bewertet. Die Regelungen zielten eher auf gewerbliche Anbieter und weniger auf den Individualverkehr ab, lautete der überwiegende Tenor.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung einen Regelungsrahmen schaffen, damit autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne einen physisch anwesenden Fahrer in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können. Dazu werden die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen geregelt - ebenso wie die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Geregelt wird des Weiteren der Umgang mit den für den Betrieb benötigten Daten. Zudem wird der Begriff der Technischen Aufsicht bestimmt. Diese muss laut Bundesregierung eine natürliche Person sein, die im Einzelfall die Deaktivierung oder Freigabe von Fahrmanövern des Fahrzeuges von außen vornehmen kann.

Martin Schmitz vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erwartet von dem Gesetz "Impulse für die Mobilitäts- und Verkehrswende". Aus dem Entwurf gehe hervor, dass eine Vernetzung des automatisierten Fahrens mit den öffentlichen Verkehren notwendig ist, um nicht Parallelsysteme aufzubauen. Richtig sei es auch, den Wegfall des Fahrers durch eine Rechtsfigur - der Technischen Aufsicht - auszugleichen, deren Haftung im Vergleich zum Hersteller einzuschränken sei.

Jürgen Bönninger, Geschäftsführer der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, hält die technischen Vorgaben in dem Gesetz dem neuesten Stand der Technik entsprechend. Zu kurz komme ihm aber die Validierung der Leistungsfähigkeit hoch- und vollautomatisierter Fahrzeuge. Es fehle eine lernende Rückspiegelung. Vergleichbar dem lebenslangen Lernen eines Fahrers nach dem Fahrerlaubniserwerb müsse auch die Leistungsfähigkeit der automatisierten Fahrzeuge über die Jahre im Verkehr validiert werden, sagte Bönninger. Als unzureichend im Sinne dieses Lernens bewertete er die geplanten Datenerhebungen.

Für Barbara Lenz vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt bietet das Gesetz die Chance, weiter in Richtung Verkehrswende zu gehen. Im öffentlichen Verkehr, aber auch bei geteilten Verkehren, könnten so neue Angebote gemacht werden, die den Umfang der Nutzung des Pkw in der jetzigen Form deutlich reduzieren könnten. Lenz forderte eine breite gesellschaftliche Diskussion. Dabei müsse der Einfluss der Fahrzeugautomatisierung auf Klima und Umwelt stärker thematisiert werden und gleichberechtigt neben ethischen, sicherheitsbezogenen und rechtlichen Fragestellungen stehen.

Peter Liggesmeyer, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Experimentelles Software Engineering, nannte den Gesetzentwurf "grundsätzlich positiv" und die Einrichtung der Technischen Aufsicht "vernünftig". Festzustellen sei aber, dass der Entwurf auf den ÖPNV abziele und die Regelungen für den Individualverkehr nicht realistisch seien. Seiner Einschätzung nach ist das autonome Fahren in einer deutschen Innenstadt auf der Basis heutiger Technologien nicht abzudecken. Es sei auch nicht abschätzbar, wann dies möglich sein wird. Durch das Gesetz könnten aber benötigte Erfahrungen mit autonomen Systemen gewonnen werden, sagte Liggesmeyer.

Auch aus Sicht von Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist das Gesetz "sinnvoll und richtig für gewerbliche Anwendungsfälle" - nicht aber für private Fahrzeughalter. Diese würden durch die im Gesetz auferlegten Aufgaben überfordert. Daher, so ihre Forderung, sollte der Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf gewerbliche Halter beschränkt werden. Änderungsbedarf sieht Jungbluth bei der Haftungsfrage. Statt die Haftung entsprechend dem Grad der Automatisierung auf den Hersteller auszudehnen, weite das Gesetz die Halterhaftung sogar noch aus, kritisierte sie.

Der Gesetzentwurf stellt nach Auffassung des Rechtsanwalts Stefan Hessel, Erster Vorsitzender des Vereins Algoright, allenfalls die Vorstufe zu der benötigten umfassenden Regulierung dar. Erhebliche Risiken würden sich aktuell mit Blick auf Cyberangriffe ergeben. Cybersicherheit sei eine der größten Herausforderungen beim autonomen Fahren, sagte er. Der Gesetzentwurf sei hier "etwas dünn" und bleibe hinter europäischen Regelungen zurück.

Katharina Seifert, Leiterin des Instituts für Verkehrssystemtechnik beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, sah Klärungsbedarf in Sachen Datennutzung. Es brauche eine Balance zwischen dem Datenschutz für die Nutzer auf der einen und den benötigten Daten für eine sichere Verkehrssteuerung auf der anderen Seite.

Walter Eichendorf, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, geht davon aus, dass das automatisierte Fahren einen ganz wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten werde. Gleichwohl gebe es beim heutigen Stand der Technik auch Risiken. Eichendorf sprach sich unter anderem dafür aus, die Leistungsfähigkeit der autonomen Fahrfunktion durch das KBA im Rahmen einer Feldüberwachung kontinuierlich zu überwachen. Sollten potentiell sicherheitskritische Fehler erkannt werden, müsse die Betriebserlaubnis durch das KBA solange entzogen werden können, bis der Fehler durch ein Hard- oder Softwareupdate behoben wurde, forderte er.



04. FDP fragt nach Demokratieakzeptanz bei Jugendlichen

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach der Akzeptanz der Demokratie bei Kindern und Jugendlichen. In einer Kleinen Anfrage (19/28898) möchte sie unter anderem von der Bundesregierung wissen, welche Studien und repräsentativen Erhebungen zur Demokratieakzeptanz und zum Vertrauen von Kindern und Jugendlichen in Parlamente und Parteien ihr vorliegen, welche Studien und Erhebungen von der Regierung gefördert werden und welche Schlüsse sie aus ihnen zieht.



05. FDP thematisiert Schießübungen von Reservisten

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über Schießübungen der Reservistenarbeitsgemeinschaften des Verbandes der Reservisten der Bundeswehr. In einer Kleinen Anfrage (19/28715) will sie unter anderem wissen, ob die Bundesregierung die Nutzung von Bundeswehranlagen zum Schießsport durch die Reservistenarbeitsgemeinschaften befürwortet und welche Voraussetzungen diese für die Nutzung der Anlagen erfüllen müssen. Zudem möchte sie erfahren, aus welchen Gründen den Reservisten die Nutzung von Schießanlagen in jüngster Zeit nicht gestattet wurde.



06. Gesundheit von Langzeitarbeitslosen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Nach den Gesundheitschancen von Langzeitarbeitslosen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/28716). Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, ob diese Erhebungen durchgeführt werden, um Unterschiede der Gesundheitschancen von Langzeitarbeitslosen in Deutschland empirisch zu erfassen und Gründe für unterschiedliche Gesundheitschancen zu untersuchen.