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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 3. Mai 2021

  1. Ausbau des Ausländerzentralregisters umstritten
    Inneres und Heimat/Anhörung
  2. Knapp vier Millionen Euro Jahresbudget für BIM Deutschland
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  3. Elektrostatische Entladungen am Hauptstadtflughafen BER
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  4. Einflussnahme von Interessenvertretern im Fokus
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage
  5. Fragen der AfD zum Messenger-Dienst der Bundeswehr
    Verteidigung/Kleine Anfrage


01. Ausbau des Ausländerzentralregisters umstritten

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/FLA) Zwischen begrüßenswertem Schub für die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung und datenschutzrechtlichen Bedenken lag die Bandbreite der Expertisen, als es am Mittwoch bei einer Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat unter Leitung von Andrea Lindholz (CSU) um den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters" (19/28170) ging. Das AZR soll danach zu einer umfassenden Datenbank ausgebaut werden.

Dagmar Dahmen vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration verspricht sich von der geplanten AZR-Änderung, dass die Sachbearbeitung vor Ort deutlich erleichtert werde. Sie verwies auf die Vielzahl der mit Ausländern befassten Behörden. Wichtig sei, dass diese auch im Austausch untereinander auf die gleiche Datenbasis und die gleiche Datensicherheit zurückgreifen könnten. Mit der Umsetzung des Gesetzentwurfs werde die Grundlage für rechtssicherere und treffsicherere Entscheidungen geschaffen.

Bernward Ostrop (Deutscher Caritasverband) stellte fest, dass die Zentralisierung von Daten für die Behörden Effizienz-Vorteile biete. Es gebe jedoch eine zweite Seite: die der Betroffenen. Die Zentralisierung berge Gefahren gerade für Personengruppen, die häufig diskriminiert und bedroht würden. Je höher der Grad der Zentralisierung und damit der Missbrauchsmöglichkeiten, desto transparenter und besser müssten auch die Vorschriften für den Schutz der Betroffenen sein. Daran fehle es beim gültigen Gesetz und beim vorgelegten Gesetzentwurf.

Thomas Petri (Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz) erklärte, die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, den Umbau des AZR von einem staatlichen Register in eine zentral geführte Datenbank könne er angesichts der zahlreichen Mehrfachstrukturen im Ausländerbereich verstehen. Es wäre allerdings dringend an der Zeit, die Ausgestaltung der Betroffenenrechte an den neuen Charakter des AZR anzupassen. Angesichts der zahlreichen Behörden, die Zugriff auf das AZR erhielten, bedürfe es einer grundrechtlichen Rechtfertigung. Sonst sei das Gesetz verfassungswidrig. Eine bloße Arbeitserleichterung reiche als Rechtfertigung nicht aus.

Heinrich Ringkamp (Bundesverwaltungsamt, Ausländerzentralregister) legte dar, die angestrebten neuen gesetzlichen Regelungen würden durch eine zentrale Datenhaltung dazu beitragen können, die bisherige Praxis und Notwendigkeit von Mehrfacherhebungen identischer Daten deutlich zu verringern. Akten und Dokumente müssten nicht mehr umständlich über den Postweg versandt werden, sondern könnten durch die neue Dokumentenablage direkt im AZR eingespeichert und abgerufen werden. Der Nutzen für die Betroffenen liege in einer Beschleunigung der Arbeitsprozesse. Das Register bliebe damit Vorreiter einer weiteren Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise meinte, schon das derzeit geltende Gesetz verstoße gegen verfassungs- und europarechtliche Vorgaben. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärke die informationellen Eingriffe und damit die bisherigen Defizite. Mit der angestrebten Zentralisierung der Datenhaltung im AZR - einer grundlegenden Weichenstellung - sei es geboten, die Gesamtstruktur der ausländerrechtlichen Datenverarbeitung zu hinterfragen. Die Steigerung der Effektivität dürfe nicht auf dem Rücken der Betroffenen erfolgen.

Nach Ansicht von Philipp Wittmann (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg) begegnet die geplante Fortentwicklung des AZR keinen grundsätzlichen Bedenken. Sie könne zur Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beitragen, die auch mit einem hohen Datenschutzniveau nicht unvereinbar sei. Freilich warf er Fragen auf. So verwies er darauf, dass für einen behördlichen Direktzugriff nach dem Entwurf im AZR vorgehaltene Dokumente Einzelangaben über den Lebensweg, politische Überzeugungen, geschlechtliche Orientierung, psychische und physische Erkrankungen und begangene Straftaten von Ausländern und ihren Familien enthielten. Sie müssten den größtmöglichen Schutz vor dem Abfluss an ausländische Stellen und unkontrolliertem und unnötigen Zugriff inländischer Bedarfsträger haben.



02. Knapp vier Millionen Euro Jahresbudget für BIM Deutschland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) betriebene Nationale Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens "BIM Deutschland" stand im Jahre 2020 ein Budget von insgesamt 3,99 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon seien Mittel in Höhe von 3,98 Millionen Euro verausgabt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/28306) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27526).

Für 2021 sieht das Budget zur Wahrnehmung der Aufgaben von BIM Deutschland 4,34 Millionen Euro vor, für 2022 4,29 Millionen Euro und für das Jahr 2023 200.000 Euro. Zur weiteren Fortführung der Arbeiten sei ein neuer Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben von BIM Deutschland zu schließen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für 2022 bis 2026 seien beantragt.

Die Bundesregierung, so heißt es in der Antwort weiter, bewerte die bisherige Arbeit von BIM Deutschland insgesamt positiv. Das Zentrum unterstütze die Bundesregierung bei dem Ziel, die nachhaltige Digitalisierung des Planens, Bauens und des Betreibens von Bauwerken voranzutreiben. Dies sei ein wichtiger Beitrag für den Erfolg von Bundesbauprojekten und zugleich auch ein entscheidender Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit der weltweit tätigen deutschen Planer, Bauunternehmen und Betreiber von Bauten.



03. Elektrostatische Entladungen am Hauptstadtflughafen BER

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Bis zum 8. März 2021 sind nach Angaben der Bundesregierung 198 Fälle von elektrostatischen Entladungen von Personen an den fachgerecht geerdeten Anlagen des Hauptstadtflughafens BER gemeldet worden. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/28415) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/27389) mit. Elektrostatische Entladungen würden im Alltag häufig auftreten und ließen sich nicht gänzlich vermeiden, heißt es in der Vorlage. Erst ab einer bestimmten Stärke sei die elektrostatische Entladung für den Menschen wahrnehmbar. Nach Expertenmeinung seien solche elektrostatischen Entladungen ungefährlich. Nach Ergreifen erster Maßnahmen zur Vermeidung solcher Vorfälle sei die Anzahl der Meldungen am BER deutlich zurückgegangen, schreibt die Bundesregierung.

Nach dem Bekanntwerden dieser elektrostatischen Entladungen hat die Bundespolizei ein Gutachten zur Ursache und zu möglichen Verhinderungsmaßnahmen in Auftrag gegeben, heißt es weiter. Ergänzend dazu sei ein TÜV-Gutachten durch den privaten Sicherheitsdienstleister als Arbeitgeber des Kontrollpersonals in Auftrag gegeben worden. "Aus beiden Gutachten geht hervor, dass die wesentlichen Ursachen eine geringe Luftfeuchtigkeit und die Bodenbeschaffenheit am Flughafen BER sind." Zur Verringerung elektrostatischer Aufladungen sei als kompensierende Arbeitsschutzmaßnahme der Einsatz von Entladungsstiften, welche zum nicht spürbaren Ableiten der körpereigenen Aufladung dienen und das Tragen von ableitfähigem Schuhwerk identifiziert und umgesetzt worden, heißt es in der Antwort.



04. Einflussnahme von Interessenvertretern im Fokus

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (19/26689). In einer Kleinen Anfrage (19/28741) will sie unter anderem wissen, welche externen Interessenvertreter an der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf beteiligt waren und welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen und Prüfberichte von Interessenvertretern bei der Formulierung des Gesetzesentwurfes berücksichtigt wurden.



05. Fragen der AfD zum Messenger-Dienst der Bundeswehr

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion verlangt Auskunft über den im November 2020 eingeführten Messenger-Dienst der Bundeswehr. In einer Kleinen Anfrage (19/28709) will sie unter anderem wissen, ob der Militärische Abschirmdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt oder die Geheimdienste von anderen Nato- und EU-Staaten Zugriff auf die Daten des BwMessengers haben. Zudem möchte sie erfahren, ob das Verteidigungsministerium plant, den Soldaten und Zivilangestellten der Bundeswehr die Nutzung von zivilen Messengern für dienstliche Zwecke zu verbieten.