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Sachsen-Anhalt-News: Landesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung zur Änderung des Wahlgesetzes und Kommunalwahlgesetzes

Donnerstag, den 8. April 2021

Vor dem Landesverfassungsgericht findet heute am 8. April 2021 um 14:00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau die mündliche Verhandlung in einem Normenkontrollverfahren über die Verfassungsmäßigkeit von § 56 Abs. 5 des Wahlgesetzes und § 68 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes statt.

Mit Gesetz vom 2. November 2020 (Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften) waren die angegriffenen Regelungen, die in Fällen höherer Gewalt unter näher bestimmten Voraussetzungen die Durchführung einer Wahl im Wege der Briefwahl ermöglichen, eingeführt worden. 22 Landtagsabgeordnete, darunter die 21 Landtagsabgeordneten der AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Landtagsabgeordneter, sehen hierdurch insbesondere die Wahlfreiheit, das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt und halten diese Regelungen für verfassungswidrig.