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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 29. September 2020

  1. Etat 2021: Einzelplan des Bundeskanzleramts
  2. Aufgaben der Bundeszentrale für Digitale Aufklärung
  3. Anbau der Silphie in Deutschland
  4. Bundesrat unterstützt Agrarmarktstrukturgesetz
  5. Länder wollen Verfahrenserleichterung


01. Etat 2021: Einzelplan des Bundeskanzleramts

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts sind im kommenden Jahr mit 3,383 Milliarden Euro rund 1,001 Milliarden Euro weniger Ausgaben als in diesem Jahr geplant. Das sieht der Einzelplan 04 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2021 (19/22600) vor. Der vor der Corona-Krise im November 2019 beschlossene Haushalt für 2020 hatte ursprünglich Ausgaben von 3,385 Milliarden Euro für 2020 vorgesehen.

Die Einnahmen sollen mit rund 3,5 Millionen Euro um 600.000 Euro höher ausfallen als das Soll in 2020. Der Etat wird am Mittwoch im Bundestagsplenum im Rahmen der Generalaussprache aufgerufen.

Der größte Teil der Ausgaben soll 2021 mit 1,465 Milliarden Euro für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) verausgabt werden. Für sächliche Verwaltungsaufgaben sind 1,224 Milliarden Euro, für Personalausgaben 0,344 Milliarden Euro und für Investitionen 0,362 eingeplant.

Das geringere Ausgabevolumen entfällt überwiegend auf den Etat der dem Geschäftsbereich zugeordneten Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Der Ausgabeansatz der BKM soll um 1,045 Milliarden Euro auf 1,747 Milliarden Euro sinken. Für 2020 hatte der Bundestag mit dem zweiten Nachtragshaushalt unter anderem ein Corona-bedingtes Hilfsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro beschlossen. Ursprünglich waren im Haushalt 2020 Ausgaben der BKM in Höhe von rund 1,793 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Ausgaben für den Bundesnachrichtendienst sollen laut dem Regierungsentwurf steigen. Demnach ist 2021 ein Zuschuss in Höhe von 1,022 Milliarden Euro geplant. 2020 liegt das Soll bei 0,978 Milliarden Euro.

Der Ausgabeansatz im Bereich Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt soll der Vorlage zufolge im kommenden Jahr von 100,6 Millionen Euro in 2020 auf 109,6 Millionen Euro steigen. Dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sollen 2021 laut Entwurf 141,9 Millionen Euro und damit 10,3 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

Der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sollen in kommenden Jahr 39,96 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Gegenüber 2020 steigt der Ansatz damit laut Entwurf um rund zwei Millionen Euro.



02. Aufgaben der Bundeszentrale für Digitale Aufklärung

Ausschuss Digitale Agenda/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Bei der Bundeszentrale für Digitale Aufklärung handelt es ist um eine Initiative der Staatsministerin für Digitalisierung, nicht um eine Behörde oder eine feste Organisationseinheit einer Behörde. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/22689) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21884) hervor. Der Aufbau der Bundeszentrale sei ein "agiler Prozess." Die Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der Initiative werden "personell und finanziell" durch das Bundeskanzleramt getragen, heißt es in der Antwort weiter. Im Rahmen der ersten Projektphase habe bereits ein Expertengespräch mit Stakeholdern aus den Bereichen Schule und Bildung stattgefunden, das dem "Austausch über Handlungsbedarfe über die digitale Bildungstransfortmation" diente, schreibt die Regierung.



03. Anbau der Silphie in Deutschland

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Der gemeldete Flächenumfang für die Durchwachsene Silphie hat sich in den letzten drei Jahren kontinuierlich erhöht. Wuchs die Silphie im Jahr 2018 in Deutschland auf rund 1.290 Hektar Fläche, konnte im Jahr 2020 nach vorläufigen Zahlen eine Fläche von 2.080 Hektar verzeichnet werden, heißt es in einer Antwort (19/22676) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/22075) der AfD-Fraktion. Weiter wird dazu ausgeführt, dass mit der im Jahr 2018 eingeführten Möglichkeit, Flächen mit dieser Pflanze als ökologische Vorrangfläche anmelden zu können, ein ökonomischer Anreiz für den Anbau geschaffen worden sei.

Bei der Durchwachsenen Silphie handelt es sich um eine Pflanzenart aus der Familie der Korbblütler , die sich zur Gewinnung von Biomasse eignet.



04. Bundesrat unterstützt Agrarmarktstrukturgesetz

Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EIS) Der Bundesrat erhebt keine Einwendungen gegen die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Agrarmarktstrukturgesetzes und des Weingesetzes infolge der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Marktstörungen im Agrarsektor. Das geht aus einer entsprechenden Unterrichtung (19/22817) zur Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (19/21984) hervor. Aufbauend auf drei Durchführungsverordnungen der EU-Kommission 2020 / 593, 2020 / 594 und 2020 / 599 sollen demnach Marktstabilisierungsmaßnahmen im Kartoffelsektor, im Sektor für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels sowie für die Planung der Erzeugung im Milchsektor ergriffen werden dürfen. Darüber hinaus soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als deutsche Marktordnungsstelle im Agrarbereich zur Durchführung der Maßnahmen zuständig sein.



05. Länder wollen Verfahrenserleichterung

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat will Erleichterungen für Schwerstpflegebedürftige erreichen. Dabei geht es um den steuerlichen Pauschbetrag von 7.400 Euro für Blinde und Menschen, die hilflos sind, wie aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/21985) hervorgeht, der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/22816) vorgelegt worden ist. Die Länder erläutern, dass die Formulierung im Gesetzentwurf, den Pauschbetrag nur für Menschen mit Behinderung zu gewähren, zunächst nahelege, dass bei Schwerstpflegebedürftigen zusätzlich auch ein Grad der Behinderung festgestellt werden müsse. Den Steuerpflichtigen sei es aber kaum verständlich zu machen, weshalb sie nur für Besteuerungszwecke den zusätzlichen und sachlich überflüssigen Aufwand der Antragstellung und des Verwaltungsverfahrens bei der Versorgungsbehörde auf sich nehmen müssten. Daher sollten diese Zweifel durch eine eindeutige Gesetzesformulierung beseitigt werden. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung die Prüfung dieses Vorschlags und der anderen Vorschläge des Bundesrates zu.