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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 28. September 2020

  1. Etat 2020: Ausgaben für nukleare Sicherheit sinken
  2. Etat 2021: Mehr Geld für Stall- und Waldumbau
  3. Etat 2021: Mehr Geld für Justiz und Verbraucherschutz
  4. Einheitlicher Patentschutz in Europa
  5. Lambrecht-Äußerungen bei EU-Justiztreffen
  6. 95.000 Patienten in Dialysebehandlung


01. Etat 2020: Ausgaben für nukleare Sicherheit sinken

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHB) Dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit stehen im kommenden Jahr deutlich weniger Mittel zur Verfügung als 2020. Laut dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600, Einzelplan 16) sind Ausgaben in Höhe von 2,675 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem Mitte Juni verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalt (19/2000019/20601) entspricht dies einem Minus von 346 Millionen Euro (11,5 Prozent). Im Vergleich zum ursprünglich für 2020 beschlossenen Haushalt (19/1180019/13800) sinken die Ausgaben um 291 Millionen Euro.

Zurückzuführen ist der Rückgang größtenteils auf den Bereich "Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz", für den für 2021 lediglich 68,8 Millionen Euro und damit 252,7 Millionen Euro weniger vorgesehen sind als 2020. Dies erklärt sich im Wesentlichen durch den Wegfall von 250 Millionen Euro, die im Haushalt 2020 für Entschädigungszahlungen an Energieversorgungsunternehmen nach Paragraf 7e Atomgesetz eingestellt waren.

Rund zwei Fünftel der Ausgaben des Bundesumweltministeriums, nämlich 1,083 Milliarden Euro, entfallen auf den Bereich "Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle". Dies entspricht einem Rückgang um 21,7 Millionen Euro gegenüber dem Soll für 2020. Ebenfalls einen leichten Rückgang um 7,1 Millionen Euro auf 116 Millionen Euro verzeichnen die Ausgaben für den Naturschutz.

Einen Investitionsschwerpunkt bildet der Klimaschutz. Hier soll Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) 672,4 Millionen Euro ausgeben dürfen, ein Rückgang um 103,8 Millionen Euro gegenüber dem Soll für 2020. Allein 600 Millionen Euro sollen in Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland und damit in Klimapartnerschaften mit Entwicklungsländern fließen.

Im Bereich Umweltschutz stehen 237,1 Millionen Euro zur Verfügung, davon neu 21,2 Millionen Euro für die Förderung der Künstlichen Intelligenz. Nahezu unverändert bleiben mit 23,9 Millionen Euro die Beiträge an internationale Umweltorganisationen.



02. Etat 2021: Mehr Geld für Stall- und Waldumbau

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Der Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sieht für das Jahr 2021 Ausgaben in Höhe von 7,66 Milliarden Euro vor. Das geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für das Haushaltsgesetz 2021 (19/22600, Einzelplan 10) hervor. Damit erhöht sich der Ansatz gegenüber dem ursprünglich für das Jahr 2020 mit rund 6,7 Milliarden Euro beschlossenen Haushalt (19/1180019/13800) um fast eine Milliarde Euro. Bereits mit dem im Juni beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt (19/2000019/20601) war eine Erhöhung um rund 330 Millionen Euro für Konjunkturmaßnahmen zur Förderung der Forstwirtschaft und zur Investitionsförderung für den Stallumbau bereitgestellt worden. Nun sollen die Ausgaben um weitere 643 Millionen Euro steigen. Davon sind Mittel unter anderem für den Stallumbau in der Sauenhaltung, zur Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz sowie zur Förderung der emissionsarmen Aufbereitung und Ausbringung von Gülle vorgesehen. Insgesamt 2,48 Milliarden Euro aus dem Etat sollen zudem den Planungen nach als Zuschüsse für die Alterssicherung von Landwirten dienen (2020: 2,42 Milliarden Euro). Weitere 1,51 Milliarden Euro sind Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte (2020: 1,47 Milliarden Euro). Insgesamt sieht der Einzelplan 4,21 Milliarden Euro unter dem Stichwort "landwirtschaftliche Sozialpolitik" vor (2020: 4,11 Milliarden Euro). Unter dem Titel: "Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung" sind Gesamtausgaben in Höhe von 154,04 Millionen Euro etatisiert (2020: 147,72 Millionen Euro). 15,28 Millionen Euro sind für Maßnahmen zur Förderung ausgewogener Ernährung eingeplant (2020: 15,65 Millionen).



03. Etat 2021: Mehr Geld für Justiz und Verbraucherschutz

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Auch im kommenden Jahr sollen die Ausgaben im Bereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) steigen. Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) sieht im Einzelplan 07 Ausgaben im kleinsten Etat aller Bundesministerien in Höhe von 952,17 Millionen Euro (2020: 919,73 Millionen Euro) bei Einnahmen in Höhe von 624,78 Millionen Euro (2020: 614,78 Millionen Euro) vor. Änderungen im zweiten Nachtragshaushalt 2020 (19/2000019/20601) gab es für diesen Bereich nicht. Größter Haushaltsposten sind auch 2021 die Personalausgaben. Sie sollen auf 593,24 Millionen Euro steigen (2020: 579,30 Millionen Euro).

Im Bereich der Verbraucherpolitik sieht der Einzelplan 07 leicht steigende Ausgaben in Höhe von 40,92 Millionen Euro vor (2020: 40,78 Millionen Euro). Zuschüsse an Verbrauchervertretungen (Verbraucherzentrale Bundesverband) sind in Höhe von 23,37 Millionen Euro vorgesehen (2020: 23,98 Millionen Euro). Der Zuschuss an die Stiftung Warentest wird mit 1,9 Millionen Euro angegeben (2020: 2,1 Millionen Euro). Für Verbraucherinformationen stehen 8,34 Millionen Euro zur Verfügung (2020: 7,65 Millionen Euro).

Für das von Christine Lambrecht (SPD) geleitete BMJV sind Ausgaben in Höhe von 112,79 Millionen Euro geplant (2020: 101,64 Millionen Euro). Davon entfallen über die Hälfte auf Personalausgaben. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören der Bundesgerichtshof (BGH) mit Ausgaben von 53,56 Millionen Euro (2020: 58,11 Millionen Euro), der Generalbundesanwalt beim BGH, der 65,29 Millionen Euro ausgeben kann (2020: 62,49 Euro), sowie das Bundesverwaltungsgericht (33,44 Millionen Euro; 2020: 21,48 Millionen Euro), der Bundesfinanzhof (23,79 Millionen Euro; 2020: 20,24 Millionen Euro), das Bundespatentgericht (16,76 Millionen Euro; 2020: 14,18 Millionen Euro), das Bundesamt für Justiz (101,94 Millionen Euro; 2020: 95,18 Millionen Euro) und das Deutsche Patent- und Markenamt (234,14 Millionen Euro; 2020: 253,78 Millionen Euro). Die beiden letztgenannten Ämter kommen mit Einnahmen von 132,21 Millionen und 440,39 Millionen für gut 90 Prozent gesamten Einnahmen des Justizetats auf.

Leicht sinkende Ausgaben sind für die sogenannten "Sonstigen Bewilligungen" mit 32,22 Millionen Euro vorgesehen (2020: 33,11 Millionen Euro). Diese Kapitel enthält einzelne Fachausgaben - dazu zählen die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit, die auf den Bund entfallenden Kosten der Deutschen Richterakademie und Ausgaben für Mitgliedsbeiträge an internationale Organisationen. Die zentral veranschlagten Ausgaben für den Geschäftsbereich des BMJV steigen laut Plan auf 237,32 Millionen Euro (2020: 218,76 Millionen Euro). Einen Schwerpunkt bildet hierbei der Bereich Versorgung.

Der Einzelplan 07 ist am Donnerstag erstmals Thema im Plenum und soll nach Abschluss der bis Freitag andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.



04. Einheitlicher Patentschutz in Europa

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht vorgelegt (19/22847). Das Gesetz enthält dem Entwurf zufolge die Zustimmung zu dem Übereinkommen und dem Protokoll zum Übereinkommen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes unter Beachtung der qualifizierten Mehrheit gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Übereinkommen bildet laut Entwurf den Schlussstein der Reform des europäischen Patentsystems.

Wie in der Vorlage erläutert wird, hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen am 19. Februar 2013 unterzeichnet. Das am 1. Oktober 2015 unterzeichnete Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betreffend die vorläufige Anwendung solle dafür sorgen, dass das Einheitliche Patentgericht bereits vom ersten Tag ab dem Inkrafttreten des Übereinkommens arbeitsfähig ist. Das Übereinkommen sei zwischenzeitlich von 16 Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden, darunter Frankreich und Großbritannien. Für sein Inkrafttreten sei lediglich noch die Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Weiter heißt es, der Deutsche Bundestag habe ein Vertragsgesetz zu dem Übereinkommen und dem Protokoll bereits 2017 beschlossen. Dieses Gesetz sei jedoch nicht ausgefertigt und dessen Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für nichtig erklärt worden, weil das Gesetz nicht mit einer Mehrheit von jeweils zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.



05. Lambrecht-Äußerungen bei EU-Justiztreffen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Über konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie im "Kampf gegen Hetze und Desinformation" in der aktuellen Legislaturperiode informiert die Bundesregierung im Detail in ihrer Antwort (19/22687) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21898). Zu der Frage, inwiefern die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einen Beitrag im Umgang mit schweren Krisen wie der Corona-Pandemie leisten kann, schreibt die Bundesregierung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit seien grundlegende Werte, die gerade auch in Zeiten einer schweren Krise unerlässlich für den Zusammenhalt und das Vertrauen innerhalb der Gesellschaft und damit auch Grundlage einer effektiven Krisenbewältigung seien. Die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und einer lebendigen Demokratie, die unter anderem auf Gleichwertigkeit, dem Schutz der Menschenrechte und gesellschaftlicher Teilhabe an politischen Prozessen beruhe, befördere daher grundsätzlich die Resilienz einer Gesellschaft auch in Krisenzeiten. Anlass der Anfrage waren Äußerungen vom Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf der Internet-Seite ihres Ministeriums zum Informellen Treffen der EU-Justizministerinnen und Justizminister.



06. 95.000 Patienten in Dialysebehandlung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Rund 95.000 Patienten in Deutschland haben 2019 eine ambulante Dialysebehandlung (Blutwäsche) bekommen. Weitere Dialyse-Patienten wurden stationär in Krankenhäusern behandelt, wie aus der Antwort (19/22690) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21909) der Linksfraktion hervorgeht.

2018 waren den Angaben zufolge 713 Einrichtungen in Deutschland gemeldet, die Dialyseleistungen für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen. Es gibt schätzungsweise mindestens 7.130 ambulante Dialyseplätze, 2018 hatten ferner 320 der 1.925 Krankenhäuser eine Dialyseeinrichtung mit insgesamt 3.489 Plätzen.

Patienten mit Niereninsuffizienz sind auf Dialysen angewiesen. Dabei werden mit Spezialgeräten überschüssiges Wasser und schädliche Substanzen aus dem Blut gefiltert. Diese Filterfunktion übernehmen normalerweise die Nieren.