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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 24. September 2020

  1. Anforderungen an Polizei-Dienststellen
  2. Ende der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat
  3. Situation des Strafvollzugs in Deutschland
  4. Bericht über die Evaluierung des NetzDG
  5. Unterrichtung zur Wohnraumüberwachung
  6. Rechenschaftsberichte vorgelegt


01. Anforderungen an Polizei-Dienststellen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Mindestanforderungen an Räumlichkeiten zur Unterbringung von Dienststellen der Bundespolizei berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21896) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21456). Wie die Bundesregierung darin ausführt, müssen die Räumlichkeiten zur Unterbringung der Bundespolizei alle allgemein geltenden baufachlichen Standards nach Gesetzesvorschriften für Gebäude des Bundes und Mindestvorschriften für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten erfüllen.

Darüber hinaus werde als bundespolizeitypischer Ausstattungsstandard ein "normales, modernes Verwaltungsgebäude mittlerer Qualität" gefordert, heißt es in der Antwort weiter. Die Anforderungen für die Sicherung der Räumlichkeiten ergeben sich den Angaben zufolge unter anderem aus den "Empfehlungen des Bundeskriminalamtes für die materielle Sicherung von Polizeidienststellen und Einrichtungen der Bundespolizei" und den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.



02. Ende der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Auch nach Ausschöpfung aller erfolgversprechenden Ermittlungsansätze haben sich nach Angaben der Bundesregierung keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen an dem rechtsextremistischen Anschlag auf das Münchener Oktoberfest am 26. September 1980 ergeben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22430) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22018) schreibt, hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) am 6. Juli 2020 das am 5. Dezember 2014 wiederaufgenommene Ermittlungsverfahren wegen des Anschlags erneut eingestellt und die schriftlichen Entscheidungsgründe den am Verfahren beteiligten Opferanwältinnen und Opferanwälten bekannt gegeben. Der zur Wiederaufnahme des erstmals am 23. November 1982 eingestellten Ermittlungsverfahrens führende Hinweis einer Zeugin auf mögliche bislang unbekannte Mitwisserinnen und Mitwisser habe sich durch die weiteren Beweiserhebungen nicht bestätigt. Zu den Einzelheiten der umfangreichen Ermittlungen des GBA wird in der Antwort auf dessen Pressemitteilung vom 8. Juli 2020 Bezug genommen. Die Fragesteller hatten betont, dass nach der Einstellung der Ermittlungen viele entscheidende Fragen unbeantwortet blieben. Vieles weise darauf hin, dass der Attentäter Gundolf Köhler nicht alleine gehandelt haben kann.



03. Situation des Strafvollzugs in Deutschland

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung sieht sich nach eigenen Angaben auch nach Verlagerung der Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder weiterhin in der Verantwortung. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21875) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21604) weiter schreibt, stimmt sie sich eng mit den Ländern ab und arbeitet in internationalen Gremien zum Strafvollzug, unter anderem in den Ausschüssen des Europarats mit. Soweit geboten, ergreife die Bundesregierung auch gesetzgeberisch Initiative. Abschließend heißt es, es gebe gegenwärtig keine Überlegungen der Bundesregierung, den Strafvollzug erneut in die Bundeszuständigkeit zu überweisen. Die Zuständigkeitsverlagerung habe sich bewährt.

Die Fragesteller hatten geschrieben, dass im Zuge der Föderalismusreform den Ländern 2006 die Zuständigkeit für den Strafvollzug zugewiesen worden sei. Eine Verantwortung des Bundes sei damit abgegeben worden. Eine nachvollziehbare Begründung finde sich nach Ansicht der Fragesteller bis heute nicht.



04. Bericht über die Evaluierung des NetzDG

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Bericht über die Evaluierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vorgelegt (19/22610). Das am 1. Oktober 2017 in Kraft getretene Gesetz soll spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten durch die Bundesregierung evaluiert werden. Grundlage der Evaluierung sind unter anderem ein juristisches Gutachten von Professor Martin Eifert und Erkenntnisse des Bundesamts für Justiz.

Laut Bericht wurden dem Eifert-Gutachten zufolge die mit dem NetzDG verfolgten Zwecke "in erheblichem Umfang erreicht." Es bestehe insgesamt nur geringer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Festzustellen sei eine deutliche Verbesserung des Beschwerdemanagements und der öffentlichen Rechenschaft der Anbieter im Umgang mit den vom NetzDG umfassten rechtswidrigen Inhalten. Die zentralen Compliance-Regeln seien von den Anbietern der sozialen Netzwerke grundsätzlich angenommen und umgesetzt worden; es mangele jedoch noch an der entschlossenen Implementierung der Regelungen im Detail. Es gebe bislang keine Hinweise auf ein sogenanntes Overblocking.

Dem Bericht zufolge ergeben sich aus der ersten Evaluierung der Regelungskomplexe des NetzDG eine Reihe von Schlussfolgerungen. Diese beträfen unter anderem die Verbesserung des Beschwerdemanagements bei einzelnen Anbietern sowie die Dauer der Verfügbarkeit eines entfernten Inhalts zu Beweiszwecken.



05. Unterrichtung zur Wohnraumüberwachung

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat ihren Bericht über den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung für das Jahr 2019 vorgelegt. Der Unterrichtung (19/22432) beigefügt ist eine Tabelle, die vom Bundesamt für Justiz aufgrund entsprechender statistischer Mitteilungen aus den Ländern und vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erstellt wurde. Danach sind im repressiven Bereich nach Artikel 13 Absatz 3 des Grundgesetzes in sechs Ländern in insgesamt neun Verfahren insgesamt neun Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet und in sieben Verfahren hiervon auch vollzogen worden. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wurden im Zuständigkeitsbereich des Bundes den Angaben zufolge nicht ergriffen, dagegen eine Maßnahme zur Eigensicherung.



06. Rechenschaftsberichte vorgelegt

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Rechenschaftsberichte zweier Parteien (2. Teil, Übrige anspruchsberechtigte Parteien, Band III) liegen für das Kalenderjahr 2018 als Unterrichtung (19/22775) des Bundestagspräsidenten vor. Es handelt sich um die Rechenschaftsberichte der Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler und der Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz. Die Zusammenstellung beinhaltet die Vermögensbilanzen einschließlich der an die Parteien geflossenen Spenden.