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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 17. September 2020

  1. AfD sieht Meinungsfreiheit bedroht
  2. AfD will gegen Kinderdelinquenz vorgehen
  3. AfD will Sitzblockaden strafbar machen
  4. AfD für mehr Kontrollrechte des Bundestags
  5. AfD will RAF-Symbol verbieten
  6. AfD will Änderung des Grundgesetzes


01. AfD sieht Meinungsfreiheit bedroht

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Recht auf freie Meinungsäußerung stärker geschützt werden soll (19/22538). Darin heißt es, das Recht auf freie Meinungsäußerung sei immer dann bedroht, wenn zwischen zwei Parteien ein Machtungleichgewicht bestehe wie zwischen dem Bürger und Staat. Ein solches Ungleichgewicht könne aber auch aufgrund wirtschaftlicher Macht im Bürger-Bürger-Verhältnis entstehen. So erlaube es die geltende Rechtslage in Deutschland Arbeitgebern, Mitarbeiter aufgrund missliebiger Meinungen beziehungsweise Äußerungen zu entlassen.

Zur Lösung des Problems soll Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes dahingehend abgeändert werden, dass für das Recht auf freie Meinungsäußerung unmittelbare Drittwirkung, also auch im Verhältnis zwischen Bürger und Bürger, angeordnet wird.



02. AfD will gegen Kinderdelinquenz vorgehen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die derzeitige Rechtslage bei durch strafunmündige Kinder begangene Delikten ist nach Ansicht der AfD-Fraktion unzureichend. Gemäß Paragraf 19 des Strafgesetzbuches sei schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Wegen der ihrer Meinung nach zahlenmäßig durchaus nicht vernachlässigbaren Kinderdelinquenz haben die Abgeordneten den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderdelinquenz vorgelegt (19/22549). Zur Lösung des Problems solle der Staatsanwaltschaft das Recht eingeräumt werden, beim zuständigen Familiengericht die Unterbringung des Kindes zu beantragen. Eine vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes zu diesem Zweck solle ebenfalls ermöglicht werden.



03. AfD will Sitzblockaden strafbar machen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Sitzblockaden vor oder in Einrichtungen, die der Daseinsvorsorge dienen, sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig strafbar sein. Die Abgeordneten haben einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt (19/22539). Wie es in dem Entwurf heißt, werde in diesem Zusammenhang von zivilem Ungehorsam gesprochen. Tatsächlich aber gefährdeten derartige Aktionen die Versorgung der Bürger mit wichtigen Gütern. Wenn Sitzblockaden dazu führten, ende deren verfassungsrechtlicher Schutz. Das Wohl der Gesamtbevölkerung überwiege in diesen Fällen. Als Beispiel wird eine Aktion von "Ende Gelände" in der Lausitz Anfang Dezember 2019 angeführt, bei der mittels Sitzblockaden gegen den Braunkohle-Tagebau demonstriert wurde.



04. AfD für mehr Kontrollrechte des Bundestags

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Kontrollrechte der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates gegenüber den Mitgliedern der Bundesregierung und dem Bundespräsidenten vorgelegt (19/22548). Danach soll eine Möglichkeit der Anklage gegen den Bundeskanzler und die Bundesminister eingeführt werden für den Fall, dass diese vorsätzlich das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz verletzen. Gleichzeitig sollen die Antragsvoraussetzungen im Rahmen der Bundespräsidentenanklage gesenkt werden. In der Problembeschreibung heißt es, die in der Literatur aufgezeigte angebliche Abhängigkeit zwischen Bundeskanzler und Bundestag, die die Kontrolle des Bundeskanzlers durch das Parlament garantieren solle, sei de facto nicht vorhanden. Verwiesen wird auf die "rechtswidrige Grenzöffnung im Herbst 2015".



05. AfD will RAF-Symbol verbieten

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Das Verwenden und Verbreiten des RAF-Symbols soll nach dem Willen der AfD-Fraktion unter Strafe gestellt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuchs (19/22542), den die Abgeordneten vorgelegt haben. Ihrer Ansicht nach sei es eine höchst problematische Entwicklung, dass die Kommerzialisierung der RAF-Symbole, ihre straflose Verwendung und Verbreitung Linksextremismus verherrliche. Eine solche Verherrlichung sei für die Opfer, aber insbesondere für die Angehörigen der Opfer ein untragbarer Zustand. Der ideologische und tödliche Hass, der im RAF-Symbol zur Schau getragen wird, werde durch die Verwendung dieses Symbols vor allem durch die linke Szene wiederbelebt, was nicht toleriert werden sollte.



06. AfD will Änderung des Grundgesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt (19/22544). Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass für die Übernahme des Amtes des Bundesministers das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit gesetzlich nicht geregelt ist. Ebenfalls gesetzlich nicht geregelt sei das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit für das Amt des Bundeskanzlers. Zur Lösung des Problems sollen laut Entwurf die generellen Voraussetzungen der Wählbarkeit, also die Deutscheneigenschaft nach Artikel 116 des Grundgesetzes und das Wahlrecht zum Bundestag, auf die Wahl des Bundeskanzlers und auf die Ernennung der Bundesminister gesetzlich ausdrücklich für anwendbar erklärt werden. Gleichzeitig sollen beide Ämter nur von Personen besetzt werden dürfen, die mindestens zwanzig Jahre in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz gehabt hatten.