header-placeholder


image header
image
Screenshot 2018 05 03 13.14.41

Magdeburger Ordnungsamt beendet zwei Musikveranstaltungen

Dienstag, den 18. August 2020


Verstoß gegen die aktuelle Landesverordnung

Einsatzkräfte des Ordnungsamtes haben am vergangenen Samstag zwei Musikveranstaltungen beendet. Gründe waren unter anderem die Nichteinhaltung des in der Landesverordnung festgelegten Mindestabstandes zwischen den Gästen sowie teilweise fehlende Gästelisten. Gegen beide Veranstalter wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Sie müssen mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro rechnen.
 
Gegen 21.45 Uhr hatten die Einsatzkräfte auf einem Veranstaltungsgelände in Stadtfeld-Ost rund 50 Personen angetroffen. Die ursprünglich als Open Air geplante Veranstaltung mit einer Band wurde aufgrund des schlechten Wetters in geschlossene Räum verlegt, wo weder die Mindestabstände eingehalten noch Gästelisten geführt wurden. Nach einer entsprechenden Aufforderung durch das Ordnungsamt beendete der Verantwortliche gegen 22.30 Uhr die Veranstaltung.
 
Gegen 23.15 Uhr wurde eine unter anderem in sozialen Netzwerken beworbene Musikveranstaltung in der Alten Neustadt kontrolliert. Eine Diskothek und eine Gaststätte haben dort eine gemeinsame Open-Air-Veranstaltung mit einem DJ durchgeführt. Vor Ort wurden rund 450 Personen angetroffen. Auch hier wurden nicht die Mindestabstände zwischen den Anwesenden eingehalten, weshalb der Veranstalter aufgefordert wurde, die Musik unverzüglich auszuschalten und den weiteren Ausschank von Getränken zu beenden. Die Aufforderung zur Beendigung wurde zeitnah umgesetzt.