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Polizeirevier Börde: Aktuelle Polizeimeldungen

Dienstag, den 14. Juli 2020


Kraftrad ohne Kennzeichen

13.07.2020, 16:37 Uhr, 39345 Westheide OT Born, Dorfstraße

Im Rahmen einer Streifenfahrt fielen einer Streifenwagenbesatzung in der Ortslage Born zwei Krafträder auf. Eines der Krafträder besaß kein amtliches Kennzeichen. Die Streifenwagenbesatzung wendete und nahm die Verfolgung auf. Die Zweiradfahrer beschleunigten daraufhin und flüchteten verkehrswidrig in ein Waldgebiet. Dort verlor der 13-Jährige Fahrzeugführer die Kontrolle über sein Fahrzeug und fuhr in ein Gebüsch. Der Versuch zu flüchten wurde unterbunden. Eine Strafanzeige wurde gefertigt.


Ohne Führerschein unterwegs

13.07.2020, Calvorde, Landstraße

Während der Streifentätigkeit wurde, gegen 15:20 Uhr, ein PKW mit Anhänger festgestellt. Auf der Landstraße zwischen Calvörde und Flechtingen erfolgte die Kontrolle des Fahrzeuggespanns. Einen Fahrzeugschein für den Anhänger konnte durch den 23-Jährigen Fahrzeugführer nicht vorgelegt werden. Die Überprüfung der Fahrzeugdaten ergab, dass der Fahrzeugführer im Besitz der Klasse B ist. Die Klasse B ist zum Führen des kontrollierten Gespanns nicht ausreichend, da die Tonnage überschritten wurde.


Ohne Fahrerlaubnis unterwegs

13.07.2020,Sülzetal OT Osterweddingen

Ein Polizeibeamter befuhr nach Dienstschluss, gegen 14:35 Uhr, mit seinem PKW die Dodendorfer Straße in Osterweddingen Richtung ortsauswärts. In Höhe der Grundschule bemerkte er einen entgegen kommenden grünen PKW Audi A3. Da der PKW, der Beschreibung nach, einer  bekannten Fahrzeugführerin, welche nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, fuhr der Beamte dem PKW hinterher. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes wurde die 32-Jährige Fahrzeugführerin angesprochen. Ihr wurde der Vorhalt durch den sich in den Dienst versetzten Polizeivollzugsbeamten, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemacht. Man kannte sich bereits aus vorausgegangen strafbaren Fahrten der Fahrzeugführerin. Da der Fahrzeughalter die Nutzung seines PKW wissentlich duldete, obwohl die Fahrzeugführerin keine Fahrerlaubnis hat, werden diese Handlungen strafrechtliche Folgen haben. Die Anzeigen wurde durch den Beamten entsprechend gefertigt.