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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 8. Juli 2020

  1. Impfstoffe gegen das Coronavirus
  2. Ernährung in Pflegeheimen
  3. Hintergründe des Bahnunfalls bei Auggen
  4. Mobiles Arbeiten in der Bundesverwaltung
  5. Regelungen zu Einreisen Asylsuchender
  6. Beschränkung von Fernmeldegeheimnis


01. Impfstoffe gegen das Coronavirus

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird derzeit an mehr als 130 potenziellen Impfstoffen gegen das Coronavirus gearbeitet. Bei rund 30 dieser Kandidaten handele es sich um Impfstoffe auf der Basis von Nukleinsäuren (18 RNA; 12 DNA), bei den anderen um herkömmliche Impfstoffe, heißt es in der Antwort (19/20696) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/20091) der FDP-Fraktion.

Zu welchem Zeitpunkt die Impfstoffe in ausreichenden Mengen für einen breiten Ansatz in der Bevölkerung zur Verfügung stünden, sei derzeit nicht vorauszusagen.



02. Ernährung in Pflegeheimen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Ernährung und Flüssigkeitsversorgung sind nach Angaben der Bundesregierung Kernaufgaben pflegerischen Handelns und zentraler Bestandteil der Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen. Im Rahmen der Qualitätssicherung werde überprüft, ob Pflegebedürftige bedarfsgerecht ernährt würden und ob eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme gewährleistet sei, heißt es in der Antwort (19/20695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/20103) der AfD-Fraktion.

Als fachliche Grundlage diene die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zudem Thema sowie ein Expertenstandard, den das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) herausgegeben habe.



03. Hintergründe des Bahnunfalls bei Auggen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (19/19991) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19288) über die Hintergründe des Bahnunfalls auf der Rheintalstrecke bei Auggen (Baden-Württemberg) am 2. April 2020. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sei bei dem Unfall bei Auggen ein Brückenelement der im Rückbau befindlichen Straßenüberführung "Fischerpfad" auf die Gleise gestürzt und mit einem Güterzug der "rollenden Landstraße" kollidiert, heißt es in der Antwort. Zum Zeitpunkt des Unfalls hätten keine Arbeiten an der Brücke stattgefunden. Zur Aufklärung, warum das gesicherte Brückenelement herabgestürzt ist, fänden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft statt.

Das gefährliche Ereignis sei als schwerer Unfall eingestuft und Untersuchungen durch die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchungen (BEU) eingeleitet worden. Die DB AG habe bereits umfängliche Unterlagen zugeliefert, schreibt die Regierung. Nach Auskunft der BEU sei die alte Straßenüberführung für den Rückbau vorbereitet und Freischnittmaßnahmen vorgenommen worden. Aktuellen Erkenntnissen zufolge sei der Brückenüberbau mit einer Kippsicherung versehen worden.

Nach Auskunft der DB AG seien aufgrund der Kürze der Sperrung nach dem Unfall in Auggen bei der DB Cargo AG "weder betriebliche, noch wirtschaftlich signifikante Effekte eingetreten", heißt es in der Antwort. Auch für die DB Fernverkehr AG habe die Sperrung keine signifikanten Auswirkungen auf die Umsätze gehabt. In Abstimmung mit der DB Regio AG sei am Tag des Unfalls ein Ersatzverkehr (Basel - Schliengen mit Regionalverkehr, Schliengen - Müllheim mit Schienenersatzverkehr, Müllheim - Freiburg mit Regionalverkehr) etabliert worden, schreibt die Bundesregierung.



04. Mobiles Arbeiten in der Bundesverwaltung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Fragen im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten in der Bundesverwaltung geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/20330) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19940). Wie die Bundesregierung darin ausführt, haben die Beschäftigten "beim mobilen Arbeiten eine erhöhte eigene Verantwortung, die Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Datenschutzes zu beachten". Deshalb würden sie "durch die Dienststelle vor Inanspruchnahme des mobilen Arbeitens hinreichend sensibilisiert und beraten, zum Beispiel durch entsprechende Informationen in den einschlägigen Dienstvereinbarungen, Informationsmaterial, zu unterzeichnende Belehrungen oder Schulungen".



05. Regelungen zu Einreisen Asylsuchender

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Regelungen zur Einreise Asylsuchender während pandemiebedingter Binnengrenzkontrollen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20319) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19632). Danach haben die "Anordnung der vorübergehenden Einführung von pandemiebedingten Binnengrenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen und die angeordneten Einreisebeschränkungen" nicht zu einer Änderung der bestehenden asylrechtlichen Regelungen geführt. "Wird ein Asylantrag gestellt, wird er entsprechend der geltenden Vorgaben des nationalen, europäischen und internationalen Rechts geprüft", schreibt die Bundesregierung.

Wie sie dazu darlegt, sind alle EU-Mitgliedstaaten an die völkerrechtlichen Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gebunden, wonach eine Zurückweisung oder eine Abschiebung eines Schutzsuchenden nur nach einer individuellen Prüfung seines Schutzersuchens möglich ist. Diese Vorgaben seien in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert und stellten die Grundlage für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) dar.

"Auch unter den Bedingungen einer Pandemie sind die Vorgaben des Völkerrechts und des Rechts der Europäischen Union zu beachten", heißt es in der Antwort weiter. Einschränkungen des Rechts auf internationalen Schutz unterlägen hohen Anforderungen. Gemäß Schengener Grenzkodex (SGK) blieben die besonderen Bestimmungen zum Asylrecht oder zum internationalen Schutz von den SGK-Vorschriften zur Einreiseverweigerung unberührt. Gemäß Artikel 32 SGK finde diese Regelung auch im Rahmen der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen entsprechende Anwendung. Diese ausdrückliche Ausnahme habe ihren Grund in den dargelegten völkerrechtlichen Vorgaben und dem hohen Wert des Rechts auf internationalen Schutz im GEAS.

Sofern Asylsuchenden im Rahmen der bestehenden asylrechtlichen Regelungen die Einreise gewährt wird und diese entsprechende Symptome aufweisen, entscheiden laut Bundesregierung "die Gesundheitsbehörden zur Eindämmung des Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in jedem Einzelfall über die jeweils erforderlichen Maßnahmen". Die geltenden Quarantänebestimmungen für Einreisende gelten in diesem Zusammenhang den Angaben zufolge auch für Asylsuchende.



06. Beschränkung von Fernmeldegeheimnis

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2018 haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärischen Abschirmdienst (MAD) nach Genehmigung durch die sogenannte "G 10-Kommission" insgesamt 222 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vorgenommen und damit 54 weniger als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (19/20376) hervor. Danach erfolgten nach Genehmigung der G 10-Kommission im ersten Halbjahr 2018 insgesamt 106 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 116. Der Schwerpunkt der Verfahren lag den Angaben zufolge bei der Aufklärung im islamistischen Bereich.

Wie in der Vorlage weiter ausgeführt wird, entfielen auf das BfV 83 Einzelmaßnahmen im ersten und 99 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2018. Davon seien im ersten Halbjahr 23 neu beziehungsweise erneut begonnen und 60 aus dem Jahr 2017 fortgeführt worden. Im zweiten Halbjahr waren es laut Unterrichtung 41 neu beziehungsweise erneut begonnene und 58 aus dem ersten Halbjahr 2018 fortgeführte Maßnahmen.

Die Tätigkeit des BND betrafen 2018 im ersten Halbjahr 18 Anordnungen, von denen 14 aus dem Vorjahr übernommen wurden, wie es in dem Bericht ferner heißt. Im zweiten Halbjahr 2018 waren es danach 15 Anordnungen, von denen 14 aus der ersten Jahreshälfte übernommen wurden.

Seitens des MAD wurden den Angaben zufolge "im ersten Halbjahr 2018 fünf Maßnahmen realisiert, davon drei aus dem Vorberichtszeitraum übernommene und zwei neu durchgeführte Maßnahmen". Im zweiten Halbjahr führte der MAD laut Vorlage zwei Einzelmaßnahmen durch, davon eine aus dem ersten Halbjahr 2018 übernommene und eine Neumaßnahme.